Der Fall nahm indes eine spektakuläre Wendung. Im Dezember 1955 kehrte John in den Westen zurück. Im anschließenden gerichtlichen Verfahren gab er an, dass er gewaltsam in die DDR entführt worden sei und dort, bis zur Chance auf Flucht, das Spiel habe mitspielen müssen. Neuere historische Forschungen scheinen diese Version zu belegen. In einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess verurteilte der Bundesgerichtshof Otto John dennoch zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe. Aufgrund von Indizien schloss das Gericht, dass sich John freiwillig in die DDR begeben und sich zum Verbleib entschlossen habe. Bis zu seinem Tod kämpfte Otto John vergeblich gegen dieses Urteil.





