Das Dorf Wyhl, das damals zu Vorderösterreich gehörte, fiel unter die Jurisdiktion Kaiserin Maria Theresias. Angeblich habe diese 1740 verfügt, dass Urteile wegen Hexerei ihr persönlich vorgelegt werden müssten, doch lässt sich eine solche Verordnung erst für 1756 belegen. Im fernen Wien wusste man daher wohl nichts von der „Erzhexe und Zauberin“, die angeblich noch auf dem Weg zum Scheiterhaufen den Umstehenden Schaden zugefügt habe. Anna Schnidenwindt gehörte zu den letzten Hingerichteten der Hexenverfolgung; an sie erinnert eine Gedenktafel.





