Wurde ein Gebiet als ethnisch exklusiv definiert, galt eine einjährige Übergangsfrist. Danach war es für andere Ethnien illegal, in dieser Zone zu leben oder Eigentum zu besitzen. Verstöße konnten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Ausnahmen gab es nur für diejenigen, die für Weiße arbeiteten. Für die weiße Bevölkerung wurden die attraktiven innerstädtischen Zentren reserviert, für die anderen Ethnien die heruntergekommenen äußeren Zonen. Bis 1983 mussten mehr als 800 000 Menschen ihre angestammten Wohngegenden verlassen. Gerade die nicht-weiße Bevölkerung stand nach der Umsiedlung vor dem Nichts, da in den neuen Gebieten keine Wohnungen fertiggestellt waren. Mit dem Group Areas Act wurde das System der Apartheid weiter gefestigt. Das Gesetz wurde erst 1991 im Zuge der Abschaffung der Apartheid für nichtig erklärt.





