Das von Herschel entwickelte Fingerabdruckverfahren erfuhr zu dieser Zeit jedoch noch keine praktische Anwendung in der Kriminalistik. Dies änderte sich erst einige Jahrzehnte später, als der britische Anthropologe Francis Galton begann, die Anwendung der Fingerabdrücke als forensisches Identifikationsmittel voranzutreiben. In Deutschland wurde das Fingerabdruckverfahren schließlich im Jahr 1902 eingeführt. Neben der DNA, Zahnabdrucken und Gesichtsgeometrie zählt es noch heute zu den wichtigsten biometrischen Erkennungsmethoden zur Identifizierung von Verdächtigen und spielt eine entscheidende Rolle in der Aufklärung von Straftaten.





