Zu den Änderungen zählten die Eingliederung der Kolonie Grönland in das dänische Staatsgebiet und die Verschlankung der politischen Strukturen. Wichtig war aber vor allem die Verankerung des neuen Thronfolgegesetzes. Es sah die Einführung eines weiblichen Erbes vor, da der regierende König Frederik IX. nur Töchter hatte. Zwar wäre die männliche Thronfolge durch dessen Bruder und seine Söhne auf lange Zeit gesichert gewesen, doch die neue Regelung entsprach in gewisser Weise dem weitverbreiteten Wunsch in der dänischen Bevölkerung nach einem weiblichen Staatsoberhaupt. So profitierte die älteste Tochter Frederiks: Als Margrethe II. folgte sie ihrem Vater 1972 auf den dänischen Thron nach und ist seitdem dänisches Staatsoberhaupt.





