Einer der zentralen Bestandteile des 15 Artikel umfassenden Vertrags war die Stärkung der Militärkompetenz des Bundes zur Behauptung der Neutralität der Schweiz. Mit der gegenseitigen Anerkennung der Kantonsgebiete legte man die bis heute gültige Landesgrenze der Schweiz fest. Mit dem Passus, dass unter den Kantonen keine Verbindungen zu Lasten des Bundes und anderer Kantone beschlossen werden durften, fand ein abgeschwächtes Sonderbundsverbot Eingang in das Dokument. Dies sollte für den späteren Ausbruch des Sonderbundskrieges Folgen haben. Der Bündnisvertrag, der zum ersten Mal auch den Namen „Schweiz“ enthielt, bildete die Rechtsgrundlage der Eidgenossenschaft, bis er durch die Bundesverfassung von 1848 abgelöst wurde.





