Karl VII. beauftragte daher 1450 zunächst den Theologen der Pariser Universität Guillaume Bouillé, die Prozessakten kritisch durchzugehen. Der empfahl dem König ein Aufrollen des Prozesses, nicht zuletzt, da Karls VII. Ansehen durch seine Verbindung zu einer verurteilten Ketzerin beschädigt werde. Auch der Inquisitor Jean Bréhal wühlte sich durch die Akten und befragte die Zeugen von damals, doch erst, als er mit einer Petition der Familie Jeanne d’Arcs, sie postum zu rehabilitieren, bei Papst Calixt III. vorstellig wurde, nahm die Sache Fahrt auf. Am 7. November 1455 wurde in Paris in der Kathedrale Notre- Dame erneut der Prozess gegen Jeanne d’Arc eröffnet. Am Ende wurde das Urteil der Inquisition von 1431 widerrufen: Jeanne d’Arc, so hieß es nun, sei eine Märtyrerin und unschuldig verurteilt worden.





