Der 19. August 1965 fiel auf einen Donnerstag. Im neuerbauten Bürgerhaus Gallus, in dem seit April 1964 die Verhandlung fortgesetzt worden war, stand für das Schwurgericht des Landgerichts in der „Strafsache gegen Robert Mulka u. a.“ der 182. Verhandlungstag an – der Tag des Urteils. Nachdem zwei Angeklagte im Lauf des Prozesses durch Krankheit ausgeschieden waren, verkündete der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer die Urteile gegen die verbliebenen 20 Angeklagten. Tatsächlich benötigte er auch noch den folgenden Tag, um die mündliche Begründung vorzutragen.
Der Ort des Prozesses, die Zahl der Angeklagten und der Verhandlungstage, die Länge des Urteils – alles deutete darauf hin, dass an diesem Tag kein normaler Strafprozess zu Ende ging. Fritz Bauer, als Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main der Spiritus Rector der Anklage, hatte diesen Prozess 20 Jahre nach Kriegsende als eine überfällige Selbstbefragung der jungen Bundesrepublik angelegt: Wie konnte es dazu kommen, dass die Deutschen Hitler und den Nationalsozialisten zur Regierungsgewalt verhalfen? Warum ließen sie sich in den Zweiten Weltkrieg führen und zu einem Volk der Massenmörder machen?





