Gaius Verres wird von Cicero nicht nur die Ausbeutung seiner Provinz Sizilien vorgeworfen. Der Stich (1833) zeigt Gewalttätigkeiten im griechischen Lampsakos, wo Verres die Tochter eines lokalen Vornehmen entführen lassen wollte. · Foto: akg-images / Fototeca Gilardi
Dass sich reiche Römer bei Wahlen mithilfe von Geldgeschenken oder Speisungen Stimmen erkauften, war eine weitgehend akzeptierte Praxis. Die Bestechung von Richtern stellte dagegen ein ernsthaftes Vergehen dar – und kam dennoch häufig vor.
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Wenn von Korruption die Rede ist, wird im historischen Rückblick gerne die späte römische Republik (insbesondere das 1. Jahrhundert v. Chr.) als einschlägig genannt. Will man sich dieser Thematik nähern, sollte man zunächst die Begrifflichkeiten klären. Denn was Korruption eigentlich ist, kann sehr unterschiedlich verstanden werden, und dies führt oft zu Missverständnissen. Sinnvoll ist hier daher die Beschränkung auf einen allgemein anerkannten Kernbereich von Korruption: die Bestechung; das heißt auf finanzielle Geschenke oder andere Gaben, die als unrechtmäßig gelten, weil sie darauf angelegt sind, anerkannte Regeln zu umgehen.
Wie ist es also um Bestechung und – untrennbar damit verbunden – um Bestechlichkeit in der römischen Republik bestellt? Gut belegt ist die Bestechung von Amtsträgern. Gewissermaßen der „Klassiker“ dabei ist die Käuflichkeit von Richtern. Bereits im römischen Zwölftafelgesetz aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. dürfte darauf reagiert worden sein. Die Kenntnis über einen entsprechenden Passus verdanken wir dem im 2. Jahrhundert wirkenden Aulus Gellius, der bezugnehmend auf dieses alte Gesetz fragt: „Hältst du das Gesetz für hart, das einen Richter oder Schiedsrichter, der rechtmäßig gegeben wurde, mit Todesstrafe bedroht, wenn er überführt ist, in der ihm zur Beurteilung übertragenen Sache Geld angenommen zu haben?“
Wir verfügen damit über einen Hinweis auf die frühe Aktualität dieser Problematik. Mit der besseren Quellenlage in den späteren Jahrhunderten nehmen die Nachrichten über verschiedene Gesetze, die auf die Geschenkannahme von Richtern und anderen Amtsträgern abzielten, dann zu.
Prominente Beispiele für die Bestechung von Amtsträgern
Es sind zudem aber auch zahlreiche konkrete Bestechungsfälle überliefert. Ein guter Gewährsmann dafür ist der bedeutende Redner, Politiker und Schriftsteller Marcus Tullius Cicero (106–43 v. Chr.). In seinen berühmten Reden gegen Gaius Verres, der dadurch als der bekannteste korrupte Amtsträger der Antike in die Geschichte einging, wirft ihm Cicero unter vielem anderen auch die Bestechung von Richtern vor.
Verres selbst soll oft vor Zeugen erklärt haben, es sei ein guter Plan, die Ausbeute seiner drei Jahre Statthalterschaft in Sizilien so einzuteilen, „dass er den Gewinn eines Jahres für sich selbst verwende, das zweite Jahr seinen Anwälten und Beschützern überlasse, das dritte, das ergiebigste und einträglichste, ganz für seine Richter aufspare.“
In der späten Republik und in der Kaiserzeit bekamen die römischen Götter Konkurrenz durch östliche Geheimkulte. Auch das Christentum gehörte zu diesen…
Diese unter dem Namen „L’Arringatore“ (italienisch; „der Redner“) bekannte etruskische Bronzestatue aus republikanischer Zeit könnte einen römischen Amtsträger darstellen. Für sie gehörten Bestechung und der Kauf von Wählerstimmen zum politischen Alltag. · Foto: Bridgeman Images / Luisa Ricciarini
Neben Richtern wurden auch andere Amtsträger von zeitgenössischen und späteren antiken Autoren der Bestechlichkeit bezichtigt; und das auch in Angelegenheiten von nicht geringer politischer Relevanz. So kritisiert etwa Sallust (86–35/34 v. Chr.) in seinem Werk „Krieg mit Jugurtha“ römische Senatoren und Gesandte, die sich von dem Numiderkönig Jugurtha kaufen ließen, um bei der Teilung Numidiens zu dessen Gunsten zu entscheiden.
Andere antike Autoren berichten, wie der römische Statthalter von Syrien, Aulus Gabinius, von Ptolemaios XII. Auletes, dem Vater der Kleopatra, mit der enormen Summe von 10 000 Talenten „überredet“ worden sein soll, ihm mit militärischer Unterstützung wieder auf den ägyptischen Thron zu verhelfen. Und auch Caesar und Pompeius sollen zuvor schon von Ptolemaios bestochen worden sein, ihn zum Bundesgenossen des römischen Volkes zu erklären. Die Aufzählung von Fällen dieser Art ließe sich leicht verlängern.
Das Problem Bestechung war also ohne Zweifel existent und relevant. Häufig lässt sich allerdings kaum entscheiden, ob es sich um tatsächliche Vorkommnisse handelt oder lediglich um üble Nachrede, denn es war eine in antiken öffentlichen Diskursen durchaus übliche Praxis, Gegner mit Vorwürfen anzuschwärzen, die völlig aus der Luft gegriffen sein konnten.
Für unsere Fragestellung ist das freilich von untergeordneter Bedeutung, da auch erfundene Anschuldigungen geeignet sind, die Existenz des Phänomens zu bestätigen. Vorwürfe, die völlig realitätsfern waren, hätten sich kaum als wirkungsvolle Angriffe geeignet.
Im Vorfeld von Wahlen wird mit allen Tricks gearbeitet
Als zweites Umfeld beim Thema Bestechung muss man die Wahlen genauer in den Blick nehmen. Gerade die Nachrichten über die dortigen Vorgänge haben stark dazu beigetragen, der Wahrnehmung der römischen Republik einen bitteren Beigeschmack von Bestechlichkeit zu verleihen.
Kontorszene von einem kaiserzeitlichen Pfeilergrabmal in Neumagen (Gallia Belgica). Zu allen Zeiten blieb finanzieller Gewinn ein wesentlicher Aspekt von Bestechung. · Foto: Bridgeman Images / NPL / DeA Picture Library
Alle Jahre wurden die wichtigsten Ämter Roms bei Wahlen in Volksversammlungen neu vergeben. Der Konkurrenzdruck war groß, denn es stand viel auf dem Spiel. Einerseits ging es natürlich um die bedeutendsten Positionen im Staat – wie die Prätur oder das Konsulat – und damit um Ansehen und Stellung innerhalb der römischen Oberschicht.
Wesentlich war andererseits aber auch, dass man nach der Ausübung der höchsten Ämter die Verwaltung einer Provinz als Statthalter übertragen bekam. Diese Position ließ sich leicht zur extremen persönlichen Bereicherung nutzen. Es ist also wenig überraschend, dass einerseits die jeweiligen Kandidaten mit allen Mitteln versuchten, die Wahlen für sich zu entscheiden, aber andererseits auch Gesetze erlassen wurden, die quasi Spielregeln festlegten und verschiedene Vorgangsweisen einschränkten oder verboten.
Solche unerlaubten Aktivitäten bezeichnete man mit dem Begriff ambitus. Das Wort kommt ursprünglich vom „Herumgehen“ (ambire) der Wahlwerber, bekam aber im Laufe der Zeit eine negative Bedeutung und beschrieb in der Folge unerlaubte Praktiken der Wahlwerbung.
Unter ambitus verstand man etwa die Veranstaltung von übermäßig prächtig ausgestatteten Spielen – die ein besonders probates Mittel waren, sich beim Wahlvolk beliebt zu machen – oder das Ausrichten von öffentlichen Speisungen und die Bezahlung von Scharen von Begleitern, aber auch die Auszahlung von Geld.
Und das waren keine Ausnahmeerscheinungen. Bei der Wahl der beiden Konsuln für das Jahr 59 v. Chr. etwa verbündete sich Caesar offenbar genau aus dem Grund mit Lucius Lucceius, weil dieser über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, um im Namen von ihnen beiden Geldgeschenke auszuteilen. Das wiederum veranlasste die Gegner, ebenso bedeutende Summen einzusetzen.
Der Staatsmann Marcus Porcius Cato d. J. war der Ansicht, „das Urteil der Leute dürfe bei der Vergebung von Ämtern nicht durch Lustbarkeiten bestochen werden“ (kaiserzeitliche Bronzebüste nach einem Original von um 50 v. Chr.). · Foto: akg-images / Erich Lessing
Geschenke für das Volk werden geradezu erwartet
Insgesamt waren die Gesetze gegen ambitus wenig erfolgreich. Viele von ihnen wurden übrigens interessanterweise ausgerechnet von Politikern initiiert, die ihren eigenen Aufstieg genau solchen Praktiken verdankten. Das gilt etwa für den späteren Diktator Lucius Cornelius Sulla (138–78 v. Chr.), der seine Wahl zum Prätor durch den Einsatz von Geld unterstützt hatte, aber auch für Marcus Licinius Crassus, als er sich 56 v. Chr. zum zweiten Mal um das Konsulat bewarb.
Eine nicht geringe Schwierigkeit war und ist, dass die Verteilung von Geld durch die Oberschicht und andere Wohltaten für die Bevölkerung nichts Unübliches, ja sogar etwas Erwartetes darstellten. Daher war es, wie Cicero schreibt, bei entsprechenden Prozessen „selten möglich, Freigiebigkeit oder Großzügigkeit von ambitus und Bestechung zu trennen“. Als Folge, so hat man treffend formuliert, war ambitus „tendenziell immer das, was die anderen taten“ (Martin Jehne).
Die Motivation für ambitus-Gesetze lag in erster Linie zweifellos darin, zu verhindern, dass durch den Einsatz von finanziellen Mitteln die Entscheidung für die jeweils besten Kandidaten verzerrt wurde. In diesem Sinne soll jedenfalls Marcus Porcius Cato d. J. (95–46 v. Chr.) argumentiert haben. Und wieder ist Cicero unsere Quelle: „er [Cato] hält es nicht für richtig, durch Schmäuse nach Beliebtheit zu ködern; er behauptet, das Urteil der Leute dürfe bei der Vergebung von Ämtern nicht durch Lustbarkeiten bestochen werden“.
Nun ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass die Bewerber um die höchsten Ämter der Republik keine unterschiedlichen Wahlprogramme vertraten. Durch Geschenke an die Wähler wurden also keine inhaltlichen Entscheidungen umgangen. Aus der Sicht der Wähler bestand bei ansonsten mehr oder weniger austauschbaren Kandidaten der Sinn der Wahl wohl vielmehr darin, sich für Personen zu entscheiden, die sich glaubwürdig als volksnah und fürsorglich darstellten. Und das konnte durch eine bewiesene Bereitschaft zur Freigiebigkeit natürlich untermauert werden.
Auch in der Kaiserzeit bleibt Bestechung ein Thema
In der auf die Republik folgenden Kaiserzeit (seit 27 v. Chr.) wurden die höchsten Beamten von Kaiser und Senat gekürt und die Volkswahl für politische Ämter abgeschafft. Die damit in Zusammenhang stehenden ambitus-Praktiken spielten für die große Masse nun keine Rolle mehr.
In der Kaiserzeit fielen mit den Wahlen auch die Wahlgeschenke weg, doch konnten Machthaber weiterhin durch das Ausrichten von Spielen die Gunst des Volkes erlangen. Das Relief aus dem 2./3. Jahrhundert zeigt ein Wagenrennen im Circus Maximus in Rom. · Foto: Bridgeman Images / Ghigo Roli. All rights reserved 2026
Das kommt deutlich in einer viel zitierten Passage des kaiserzeitlichen Satirikers Juvenal (1./2. Jahrhundert) zum Ausdruck, in der er beklagt, dass das Volk, das früher noch die wichtigsten Ämter im Staat „verkauft“ habe, sich nunmehr ausschließlich für Brot und Spiele interessiere. „Längst schon seitdem wir unsere Stimmen niemandem mehr verkaufen, hat es [das Volk] jedes Interesse von sich geworfen; denn einst verlieh es Befehlsgewalt, Rutenbündel, Legionen, alles sonst, jetzt hält es sich zurück und wünscht ängstlich nur zwei Dinge, Brot und Zirkusspiele.“
Das bedeutet aber natürlich nicht, dass damit eine grundsätzlich andere Haltung zu Bestechung einsetzte. Als unrechtmäßig gewertete Zahlungen und Gaben an Amtsträger sind in den kaiserzeitlichen Quellen weiterhin mühelos zu finden.
Der jüngere Plinius berichtet beispielsweise von einem Prozess gegen den Statthalter der Provinz Africa, Marius Priscus. Er soll unter anderem für 700 000 Sesterzen einen römischen Ritter zunächst auspeitschen und anschließend im Gefängnis erdrosseln lassen haben.
Solche Fälle können die Präsenz des Phänomens Bestechung auch in der römischen Kaiserzeit gut illustrieren. Verlässliche Aussagen über seine tatsächliche Häufigkeit sind allerdings nicht möglich. Es gibt dazu natürlich keine entsprechenden Aufzeichnungen; und das gilt umso mehr, als derartige Handlungen im Normalfall ja vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollten. Aus diesem Grund ist auch ein quantitativer Vergleich mit der Zeit der Republik von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Stellt man sich abschließend die Frage, wie bestechlich das spätrepublikanische Rom nun eigentlich war, so sollte man erstens einmal von einer anthropologischen Grunddisposition ausgehen, aufgrund derer mit Bestechung und Bestechlichkeit grundsätzlich überall zu rechnen ist. Zweitens ist festzuhalten, dass unsere Kenntnis von entsprechenden Vorkommnissen völlig von den erhaltenen Texten antiker Autoren und ihrer Themenwahl abhängt. Diese zeichnen zweifellos ein Bild des spätrepublikanischen Rom, in dem Bestechung von Amtsträgern und Stimmenkauf bei Wahlen alles andere als eine Seltenheit darstellen.
Und mit diesem Resümee sollte man es, so man auf gesichertem Boden bleiben möchte, bewenden lassen.
Dr. Werner Petermandl
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Antike der Karl-Franzens-Universität Graz.
Literatur
Christian Bachhiesl/Markus Handy/Peter Mauritsch/Werner Petermandl, Gier, Korruption und Machtmissbrauch in der Antike. Wien 2019.
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