Die Akropolis in Athen mit ihren verschiedenen Tempeln – etwa dem Parthenon oben rechts – gibt einen Eindruck von der Bedeutung der Religion im antiken Griechenland. Nur wenige äußerten offen Zweifel an der Existenz von Göttern. Leo von Klenze malte diese Idealrekonstruktion im Jahr 1846. · Foto: akg-images
Das Wort Atheismus haben wir aus dem Griechischen übernommen, doch das Verständnis von Unglauben war sowohl im antiken Griechenland als auch im Römischen Reich ein anderes als heute. Der Glaube an Götter galt dem Menschen als angeboren. Gefährlich wurde es, wenn man sich den offiziellen religiösen Riten und Bräuchen entziehen wollte.
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Es existieren nicht viele antike Quellen zum Phänomen des Unglaubens. Keine antike Person bezeichnete sich jemals selbst als „Atheist“ (griechisch átheos, Plural átheoi). Wir können folglich nur antike Diskurse untersuchen, welche uns die angeblichen Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen von átheoi überliefern, wie sie von Nicht-átheoi dargestellt wurden. Literarische Zeugnisse beziehen sich fast ausschließlich auf die politische und intellektuelle Elite und dokumentieren nicht den (Un-)Glauben der einfachen Bevölkerung. Andere Quellengattungen – archäologische Überreste, Münzen, Inschriften – sind unergiebig: Sie halten religiöse Akte und Götterglauben fest, nicht dessen Fehlen.
Problematisch ist ferner, dass der Begriff átheos nicht klar definiert war. Das semantische Spektrum von átheos reichte von der Abqualifizierung von Personen, die sich angeblich außerhalb der religiösen Normen ihrer Zeit bewegten, als „frevlerisch“ über den Agnostizismus bis hin zur expliziten Verneinung der Existenz von Gottheiten. Der Vorwurf der Gottlosigkeit ist meist als Diffamierungsstrategie zu verstehen und identifiziert die so benannte Person keineswegs als Atheist nach heutigem Verständnis.
Im griechisch-römischen Polytheismus existierte keine „heilige Schrift“, die einen verbindlichen Kanon von Glaubensinhalten vorgab. Priester führten Kulthandlungen durch, sie hielten jedoch keine Gottesdienste ab, predigten nicht und machten den Menschen auch keine auf religiösen Lehren basierenden moralischen Vorhaltungen.
Es gab keine Obrigkeit, die eine wie auch immer geartete Orthodoxie oktroyiert hätte; die Rolle des Priesters war keine spirituelle Berufung, sondern ein Amt innerhalb des Gemeinwesens. Kriege wurden von Griechen und Römern nie als Religionskriege im Namen der Götter geführt.
Der Glaube an die Existenz der Götter galt als Normalzustand. Im 4. Jahrhundert v. Chr. spricht der Philosoph Platon in den „Gesetzen“ („Nómoi“) von der „Tatsache, dass alle Hellenen und Barbaren glauben, dass es Götter gibt“. Der römische Redner Cicero stellt in „Vom Wesen der Götter“ („De natura deorum“) fest: „Allen [Menschen] ist ja angeboren und gleichsam in die Seele eingemeißelt: es gibt Götter. Über ihr Wesen gehen die Meinungen auseinander; ihre Existenz wird von niemandem geleugnet.“
In der späten Republik und in der Kaiserzeit bekamen die römischen Götter Konkurrenz durch östliche Geheimkulte. Auch das Christentum gehörte zu diesen…
Der Philosoph Platon ging davon aus, „dass alle Hellenen und Barbaren glauben, dass es Götter gibt“ (Marmorbüste, römische Kopie eines Originals aus dem 4. Jahrhundert v. Chr.). · Foto: Bridgeman Images / Erich Lessing
Angesichts solcher Zeugnisse liegt die Schlussfolgerung nahe, dass Unglaube als Abweichung von der Norm, vielleicht gar als Vergehen gesehen wurde. Da die politische Gemeinschaft grundsätzlich als Kultgemeinschaft verstanden wurde, konnte fehlender Götterglaube zumindest theoretisch als Bedrohung für Staat und Gesellschaft wahrgenommen werden – nicht wegen dem, was Atheisten im Privaten möglicherweise dachten, sondern weil sie durch Äußerungen oder Verhaltensweisen potentiell den Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdeten.
Atheismus ist kein Tatbestand in antiken Gesetzeswerken
Dennoch gab es keine Gesetze gegen Atheismus; selbst die nach der Christianisierung des Römischen Reiches entstandene Gesetzessammlung „Codex Theodosianus“ (438 n. Chr.), die Verbote aller nichtchristlichen Kulte enthält, kennt keinen Tatbestand „Leugnung der Götter“. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nicht gegen Gottesleugner vorgegangen werden konnte.
Unter dem Vorschub anderer Tatbestände, wie der Asebie (asébeia, „Religionsfrevel“) im klassischen Athen, konnte bekanntermaßen prozessiert werden. Staatliche Repressionen gegen angebliche átheoi blieben in der Antike dennoch äußerst selten, zumal die Konzepte der Rechtgläubigkeit und Häresie nicht existierten. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass Unglaube grundsätzlich als eine von vielen möglichen Perspektiven zu den Göttern angesehen wurde, wenn auch als eine extreme Spielart.
Die erhaltenen Quellen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Polis Athen in klassischer Zeit (5./4. Jahrhundert v. Chr.); über den Umgang anderer griechischer Staaten mit mutmaßlichen Atheisten wissen wir nichts. Einzelne, teils fragmentarische Überlieferungen erlauben faszinierende Einblicke in intellektuelle Strömungen, die zumindest Elemente eines auch für uns erkennbaren Atheismus enthalten. Es handelt sich jedoch nur um Schlaglichter, die keine verallgemeinernden Rückschlüsse zulassen.
So wird beispielsweise in dem sogenannten Sisyphos-Fragment, der einzigen erhaltenen Passage aus einem vielleicht von dem athenischen Politiker Kritias im späten 5. Jahrhundert v. Chr. verfassten Theaterstück, die These artikuliert, dass die Götter erfunden wurden, um durch die Furcht vor höheren Mächten die Menschen zur Einhaltung der gesellschaftlichen Ordnung zu veranlassen, nachdem die Einführung von Gesetzen dieses Ziel nicht erreicht hatte. Ob es sich hierbei um eine verbreitete Ansicht handelte, lässt sich in Ermangelung weiterer Zeugnisse nicht beurteilen.
Der Philosoph Anaxagoras bezeichnete die Sonne als „rotglühenden Stein“. Das brachte ihm Ärger ein. Der Vorwurf: Er leugne damit, dass es den Gott Helios gebe (Fresko, 1. Jahrhundert). · Foto: Bridgeman Images / Erich Lessing
Asebie war im klassischen Athen ein justitiabler Tatbestand. Unter das vage Konzept fielen beispielsweise Diebstahl aus Heiligtümern, Zauberei sowie nicht näher definierte Unfrömmigkeit, und damit eine große Bandbreite an unterschiedlichen Verhaltensweisen bis hin zu Gottesleugnung. Die Legitimation für ein Vorgehen gegen vermeintliche Asebiedelikte war die Gefährdung der religiösen Fundamente der Polis und damit der Polisgemeinschaft selbst.
Eine eindeutige Gesetzgebung zur Asebie existierte nicht; Asebie war das, was die Geschworenengerichte im Einzelfall dafür hielten. Aufgrund seiner Ambivalenz war der Vorwurf der Asebie ein probates Mittel, politische Gegner oder unliebsame Intellektuelle zu beseitigen; es ist davon auszugehen, dass es bei den Anklägern häufig zu einer Vermischung religiöser und politischer Motivationen kam, bei denen die Frage des (Un-)Glaubens eine untergeordnete Rolle spielte.
Aus dem klassischen Athen sind etliche Prozesse überliefert, in denen Personen der asébeia beschuldigt wurden. Am Anfang einer Reihe von (insgesamt schlecht belegten) Anklagen wegen Asebie stand der Naturphilosoph Anaxagoras, ein Freund des damals führenden Staatsmannes Perikles. Der Philosoph soll in den späten 430er Jahren v. Chr. von dem Politiker Kleon der Asebie angeklagt worden sein, weil er behauptete, die Sonne sei ein rotglühender Stein und somit keine Gottheit. Dies kann so ausgelegt werden, dass Anaxagoras zumindest nicht an die Existenz des Sonnengottes Helios glaubte.
Der Versuch einer naturwissenschaftlichen Erklärung eines Himmelsphänomens wird in dieser Deutung als Religionsfrevel gesehen. Die Forschung ist sich heute weitgehend einig, dass es sich bei der Anklage gegen Anaxagoras (deren Historizität umstritten ist) um einen politischen Prozess gehandelt habe, mit dem eigentlichen Ziel, Perikles zu schaden.
Religiöse Vergehen sind oft der Vorwand für eine Anklage
Der Vorwurf der Asebie mag als Vorwand gewählt worden sein, da er einerseits vage genug war, um alle möglichen Arten von Fehlverhalten abdecken zu können; andererseits bot asébeia als ernstes Vergehen die besten Erfolgschancen für den Kläger. Es ist keinesfalls klar, dass Anaxagoras tatsächlich die Existenz göttlicher Mächte leugnete.
Die Göttinnen Demeter (links) und Persephone (rechts) mit Triptolemos (Votivrelief aus Eleusis, um 440 v. Chr.). Diagoras soll Anhänger der Demeter von der Teilnahme an Riten abgebracht haben. · Foto: Bridgeman Images / Erich Lessing
„Von den Göttern weiß ich nichts, weder dass es solche gibt, noch dass es keine gibt“. Diese Aussage, die heute als agnostisch eingestuft würde und die das ansonsten verlorene Werk „Über die Götter“ („Perì theon“) eröffnete, brachte dem Sophisten Protagoras von Abdera (um 490–421/411 v. Chr.) in der Antike den Ruf ein, ein átheos gewesen zu sein; dass er tatsächlich die Existenz der Götter leugnete, ist allerdings nicht beweisbar.
Gegen ihn soll ebenfalls ein Asebieprozess angestrengt worden sein, wobei in seinem Fall die Verurteilung mit einer Verbrennung seiner Bücher einhergegangen sein soll, was einer staatlichen Zensur von abweichenden religiösen Vorstellungen gleichkäme.
Die Überlieferungslage ist problematisch; spätere Autoren berichten, Protagoras sei aus Athen verbannt worden und nur knapp dem Tode entronnen. Das früheste Zeugnis zur Verbrennung von Protagoras’ Büchern ist Ciceros „De natura deorum“, verfasst fast 400 Jahre später.
Zum Verhängnis wurde Protagoras offenbar, dass er seine Ansichten öffentlich vortrug; er wurde dafür angeklagt, „gottlose“ Lehren zu verbreiten, nicht dafür, sie zu hegen. Aufgrund der schwierigen Quellenlage ist die Historizität der Verurteilung des Protagoras jedoch nicht eindeutig gesichert.
Diagoras wird die Leugnung der Götter vorgeworfen
„Wer Diagoras, den Melier, totschlägt, der bekommt dafür ein Talent [entspricht rund 26 Kilogramm Silber].“ Dieser Mordaufruf, der in den „Vögeln“ des Aristophanes (414 v. Chr.) überliefert ist, richtet sich gegen Diagoras von Melos, einen Dichter, der vermutlich seit um 430 v. Chr. in Athen lebte.
In der römischen Siedlung Sufetula im heutigen Tunesien sind die Überreste der Tempel für die kapitolinische Trias (von links) Jupiter, Juno und Minerva zu sehen. · Foto: mauritius images / Jose Fuste Raga
In der Antike galt er als der átheos schlechthin und wurde mehr als jede andere Persönlichkeit mit der Leugnung der Götter in Verbindung gebracht. Schon zu Lebzeiten war Diagoras als jemand bekannt, der die Götter angriff, wie Verweise auf ihn in mehreren Komödien seines Zeitgenossen Aristophanes zeigen.
Tatsächlich belegen unterschiedliche Quellen, dass Diagoras – wohl im Jahr 415 v. Chr. – verurteilt und aus Athen verbannt wurde, allerdings keineswegs wegen Leugnung der Existenz der Götter. Bei dem Vorwurf der asébeia handelte es sich vielmehr um einen Angriff auf den für die Polisgemeinschaft höchst bedeutenden Mysterienkult der Göttin Demeter im nahe gelegenen Eleusis. Diagoras soll andere Personen davon überzeugt haben, sich nicht in die eleusinischen Mysterien einweihen zu lassen.
Diodor (1. Jahrhundert v. Chr.) sagt ganz explizit, dass Diagoras wegen asébeia angezeigt wurde, aus Athen flüchtete und dass für seinen Tod eine Belohnung von einem Talent ausgelobt wurde. Die hohe Summe zeigt, wie ernst man das Vergehen nahm. Er konnte mit seinem Angriff auf die Mysterien durchaus als átheos im ursprünglichen Wortsinn „gottverlassen“ gelten, jedoch nicht als átheos im späteren Sinn des Gottesleugners. Der Straftatbestand war asébeia, aber man warf Diagoras gerade nicht die Leugnung der Existenz der Götter vor. Tatsächlich setzt sich in der Forschung inzwischen immer mehr die Meinung durch, dass überhaupt erst spätere antike Autoren Diagoras zum archetypischen Gottesleugner erklärten. Der Unglaube, der ihm vorgeworfen wurde, lässt sich nicht zweifelsfrei belegen; zu Lebzeiten war der berühmteste Atheist der Antike offenbar nur dafür bekannt, die Götter zu verspotten.
Wie in Athen widersprach auch im Römischen Reich eine Leugnung göttlicher Mächte den Ordnungsvorstellungen von Staat und Gesellschaft. Die politische Gemeinschaft ist gleichsam als Kultgemeinschaft zu verstehen, weshalb fehlender Götterglaube als Bedrohung wahrgenommen werden konnte. Die römische Herrschaft wurde als von den Göttern vorherbestimmt angesehen, wie der Dichter Vergil im römischen Nationalepos „Aeneis“ den obersten Gott Jupiter formulieren lässt: „Ich bestimme ihnen ein Reich, das ewig währt“.
Als entscheidend für den Aufstieg und den andauernden Erfolg Roms galt die Verehrung der Götter durch korrekte Durchführung von Kulthandlungen, entsprechend den von den Vorfahren etablierten Regeln und Traditionen. Daraus resultiert, dass der Staat leidet, wenn religiöse Pflichten missachtet werden, was ein wirksames Argument für die Einhaltung religiöser Vorschriften gewesen sein muss. Folglich überrascht es nicht, dass nach den jahrzehntelangen Wirren der Bürgerkriege des 1. Jahrhunderts v. Chr. die Erneuerung der traditionellen Kulte eine besondere Priorität für Roms ersten Kaiser Augustus war.
Die römischen Kaiser waren als pontifex maximus auch Oberpriester der Staatsreligion. Hier Kaiser Mark Aurel (mit bedecktem Haupt) bei einer Opferzeremonie (Relief, 2. Jahrhundert). · Foto: Bridgeman Images / Luisa Ricciarini
Wer die Götter nicht respektiert, stellt den Kaiser infrage
Die Tatsache, dass römische Kaiser schon zu Lebzeiten als Gottheiten verehrt und oft posthum unter die Götter erhoben wurden, ist ebenfalls signifikant. Ein átheos, der keine Götter und damit auch keine vergöttlichten Kaiser anerkannte, stand unter dem Verdacht, die Legitimität des Kaisertums infrage zu stellen, zumal er auch die sakrale Aura des Kaisers in dessen Rolle als Oberpriester der römischen Staatsreligion (pontifex maximus) und damit seine zentrale Rolle als Mittler zwischen den Göttern und der Reichsbevölkerung hinterfragte. Hier könnte unter Umständen sogar der Tatbestand des Majestätsverbrechens gegriffen haben.
Zu erwähnen bleibt die Gefahr, die Gottlosigkeit theoretisch für die Gesellschaft insgesamt darstellte. Die pietas, die „Frömmigkeit“ bzw. das „pflichtgemäße Verhalten“ gegenüber den Göttern, gleichzeitig aber auch gegenüber der Familie, und später dem Kaiser, war seit Anbeginn ein zentraler Bestandteil römischen Lebens. Die pietas wurde in enger Verknüpfung mit anderen staatstragenden Tugenden, darunter der Gerechtigkeit, gesehen. Cicero stellt fest, dass „Unordnung und große Verwirrung des Lebens“ die Folgen des Verlusts der pietas seien. Ein Mangel an pietas, beispielsweise durch Leugnen der Götter, konnte folglich zu einer vollständigen Auflösung der menschlichen Gesellschaft führen.
Deutlich wird, dass Gottlosigkeit als potentiell bedrohlich empfunden werden konnte, besonders in politisch unsicheren Zeiten. Die Vernachlässigung der Götter konnte den Zusammenhalt der Gesellschaft und somit die Stabilität des Imperium Romanum gefährden. Die Leugnung der Götter, inklusive der vergöttlichten Kaiser, lief den Grundlagen des römischen Staats- und Gesellschaftsverständnisses entgegen, blieb jedoch unbeachtet, solange sie keinen Ausdruck fand.
Für die Römer war die religiöse Handlung entscheidend. Nur sie konnte gegebenenfalls eingefordert werden; die zugrunde liegenden, existierenden oder eben nicht existierenden religiösen Gefühle eines Individuums spielten demgegenüber keine Rolle und blieben undokumentiert.
Trotz der herausragenden Bedeutung der Erfüllung religiöser Pflichten und der Gefahren, die sich aus ihrer Vernachlässigung ergaben, existierten keine Gesetze gegen Atheismus, und soweit wir das feststellen können, wurde fehlender Glaube an die Götter in Rom nie verfolgt. Ein römisches Äquivalent zu den athenischen Asebieprozessen gab es nicht.
Ein zum Tode Verurteilter wird den Löwen zum Fraß vorgeworfen. Auch Christen sollen so in der Arena gestorben sein. Sie wurden unter verschiedenen Kaisern aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen hingerichtet (Mosaik aus Libyen, 3. Jahrhundert). · Foto: akg-images / Gilles Mermet
Ein von dem Historiker Tacitus dem Kaiser Tiberius (14–37 n. Chr.) in den Mund gelegter Ausspruch mag in diesem Zusammenhang eine weitverbreitete Meinung widerspiegeln: „Um Beleidigungen der Götter sollen sich die Götter kümmern“. Es gab weder den Willen noch die Möglichkeit, privaten Unglauben zu überwachen.
Der Glaube ist weniger wichtig als die Teilnahme an den Ritualen
In der griechisch-römischen Antike bestand normalerweise keine Teilnahmepflicht an religiösen Ritualen; der einzige unbestreitbare Fall, in dem die Teilnahme an Opfern verpflichtend war und eine Weigerung bestraft wurde, ist das kurzlebige Dekret, das Kaiser Decius 249 n. Chr. erließ. Dieses verpflichtete alle Reichsbewohner, den Göttern zu opfern, und richtete sich unterschiedslos an alle Menschen; es gibt keinen Hinweis, dass etwa ungläubige Personen besonders angesprochen gewesen wären. Die Obrigkeit begnügte sich damit, wenn man den sozialen Akt des Opferns durchführte; die Frage, ob man an die Götter glaubte, war nicht von Interesse.
Der Zweck der Maßnahme war, die alten römischen Staatskulte wiederzubeleben, in deren Zentrum der Vollzug von Kulthandlungen stand. Das Opfer diente gleichzeitig als Loyalitätsbezeugung gegenüber dem neuen Kaiser, der sich in einem blutigen Bürgerkrieg durchgesetzt hatte. Die Einzigartigkeit des Decius-Dekrets legt nahe, dass eine Nichtteilnahme einzelner Personen an Kulthandlungen aus der Perspektive des römischen Staates nicht per se als problematisch angesehen wurde.
Dass antike Christen als átheoi betrachtet wurden, ist fast ausschließlich in christlichen Texten überliefert, welche mit Vorsicht rezipiert werden müssen. Christliche Autoren wiederum verunglimpften Nichtchristen als átheoi, deren Götter als „Dämonen“; beachtenswert ist dabei, dass dieser Vorwurf auch gegen christliche Häretiker, welche den „richtigen“ Gott auf die falsche Weise verehrten, vorgebracht wurde.
Antiker Unglaube ist schwer greifbar; Begriffe und Konzepte sind nicht ohne Weiteres mit modernen Vorstellungen gleichzusetzen. Offenbar wurde nicht der Unglaube als solcher, sondern seine Auswirkungen auf die Kultgemeinschaft als gefährlich eingestuft. Eine systematische Verfolgung von Ungläubigen ist der Überlieferung allerdings nicht zu entnehmen.
Die sprachlichen Wurzelndes Atheismus
Das deutsche Wort „Atheismus“ ist erst seit dem 15. Jahrhundert gebräuchlich und geht auf das griechische átheos zurück. In der Antike waren damit folgende Bedeutungen verbunden:
átheos: „gottlos“ im Sinne von „von den Göttern verlassen“; seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. auch Bezeichnung für Personen, die die Existenz der Götter leugneten bzw. anzweifelten
atheótes: „Gottlosigkeit“
átheos/atheótes: Bezeichnung für Vorstellungen von den Göttern, die außerhalb der religiösen Normen der Zeit lagen, mit einer negativen moralischen Wertung
Dr. Alexandra Eppinger
ist studierte Althistorikerin. Seit 2023 ist sie Referentin für Aktive Rekrutierung an der Stabsstelle Strategische Hochschulentwicklung der Technischen Universität Braunschweig.
Literatur
Tim Whitmarsh, Battling the Gods. Atheism in the Ancient World. New York 2015.
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