Am 29. November 1983 erhob die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer des Flick-Konzerns Eberhard von Brauchitsch und den Manager Manfred Nemitz wegen Bestechung sowie unter anderen gegen die FDP-Wirtschaftsminister Hans Friderichs (im Amt bis 1977) und Otto Graf Lambsdorff wegen Bestechlichkeit. Letzterer trat im Juni 1984 zurück. Bestechung bzw. Bestechlichkeit ließen sich nicht nachweisen. Von Brauchitsch und die beiden Politiker wurden 1987 lediglich wegen Steuerhinterziehung bzw. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Der offenbar gewordene Einfluss des Kapitals auf die Politik beschädigte jedoch das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie.





