Das UNESCO-Programm “Memory of the World” – Gedächtnis der Welt – ist für historische Dokumente das, was das Weltkulturerbe für archäologische und historische Stätten ist: In ihm werden herausragende Dokumente der Menschheitsgeschichte erfasst – Schriften, deren Inhalt einst die Geschichte veränderte oder eine entscheidende Rolle für die Entwicklung von Kulturen spielte. Ziel ist es, diese bedeutenden Zeugnisse in einem weltumspannenden digitalen Netzwerk vor dem Vergessen und Zerstörung zu bewahren, den Zugang zu gewährleisten und das Bewusstsein für ihre Bedeutung zu erhöhen. Seit der Gründung des Programms im Jahr 1992 wurden kontinuierlich mehr Dokumente aufgenommen, heute umfasst diese Liste des dokumentarischen Welterbes 427 Einträge.
Bürgerrechte für alle
Unter den jüngsten Zugängen im UNESCO-Dokumentenerbe ist die “Constitutio Antoniniana”. Diese Verordnung wurde im Jahr 212 vom römischen Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, genannt Caracalla, in Kraft gesetzt. Mit diesem Edikt verlieh der Kaiser allen freien Einwohnern des Römischen Reiches das römische Bürgerrecht – eine wichtige Neuerung. Denn zu dieser Zeit besaßen Menschen im römischen Reich je nach Status und Herkunft sehr unterschiedliche Rechte und Privilegien. Mit der Constitutio Antoniniana vollzog Caracalla einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine Vereinheitlichung der rechtlichen Verhältnisse im römischen Reich. “Mit der ,Constitutio Antoniniana‘ wurde erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet, das viele Millionen Menschen unterschiedlichster kultureller Prägung auf drei Kontinenten (Europa, Afrika und Asien) umfasst, ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen”, erklärt Peter von Möllendorff von der Universität Gießen.
Der genaue Wortlaut dieses bedeutenden kaiserlichen Edikts ist jedoch heute nur auf einem einzigen Dokument erhalten – dem “Papyrus Gissensis 40”. Bei diesem handelt es sich um einen ägyptischen Papyrus aus dem Jahr 215, auf dem ein Schreiber die griechische Übersetzung des ursprünglich lateinischen Textes niedergeschrieben hatte. Seit 1930 wird dieser einzigartige Schatz als Leihgabe in der Papyrussammlung der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt. Den Krieg überstanden die fragilen Papyri im Tresor der Dresdner Bank in Gießen, wo sie allerdings im Frühjahr 1945 durch einen Grundwasserschaden zum Teil stark beschädigt wurden. Erst im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die wertvollen Dokumente wider restauriert, digitalisiert und von Glas eingeschlossen gegen weitere Umwelteinflüsse geschützt.
Constitutio wird Welterbe
Ende Oktober 2017 fiel dann in Paris die langerwartete Entscheidung der UNESCO, die “Constitutio Antoniniana” als Weltdokumentenerbe auszuzeichnen. Damit ist dieses wertvolle weltgeschichtliche Dokument nun auch offiziell als Welterbe deklariert. Am 13. Juni wird diese Entscheidung der UNESCO mit der Übergabe der Urkunde in einem Festakt an der Universität Gießen feierlich besiegelt. Aus diesem Anlass wird der fragile Papyrus zwei Tage lang, am Donnerstag, 14. Juni, und Freitag, 15. Juni 2018, für die Öffentlichkeit zu besichtigen sein.





