Kein Gesetz, kein Erlaß – die Veröffentlichung eines Briefwechsel zwischen Kanzler und Bundespräsident schrieb fest, welche Hymne die junge Bundesrepublik repräsentieren sollte. Es war die alte. Jenes Deutschlandlied, von dem Nietzsche gesagt hatte, es sie die “die blödsinnigste Parole, die je gegeben worden ist”. Jenes Lied, das Heinrich Hoffmann von Fallersleben schon 1841 auf der Insel Helgoland gedichtet hatte und das 1922 durch Friedrich Ebert zum Staatslied der Weimarer Republik erhoben worden war. Aber eben auch jenes Lied, das die deutschen Soldaten auf den Lippen hatten, als sie Europa mit Krieg und Leid überzogen. Deshalb wollte Bundespräsident Theodor Heuss dem staatlichen Neuanfang durch eine neue Hymne ein unüberhörbares Symbol geben. Schließlich hätten “viele Menschen unseres Volkes” die Haydnsche Melodie nur als Vorspiel zum “minderwertigen Horst-Wessel-Lied im Gedächtnis”. Anders der Kanzler: Er fürchtete, daß, wenn die Bundesrepublik es der DDR gleichtäte, und ebenfalls ein neues Staatslied einführte, dies die Teilung weiter zementieren würde. Freilich deutetet Adenauer in seinem entscheidenden Brief an Heuss vom 29.4.1952 diese “innerdeutschen Gefühlsmomenten” nur am Rande an und betonte viel mehr, die Repräsentanten des Staates im Ausland bräuchten endlich eine Hymne. Sein Kompromißvorschlag: “Bei staatlichen Anlässen soll die dritte Strophe gesungen werden.” Heuss kapitulierte – freilich nicht ohne deutlich sein Mißfallen auszudrücken Er schrieb dem Kanzler am 2.5.1952 lapidar: “Wenn ich also der Bitte der Bundesregierung nachkomme, so geschieht das in Anerkennung des Tatbestands.” Der aufrechte Schwabe wollte keine “feierliche Proklamation”, weshalb der Brief und seine Veröffentlichung die einzige juristische Grundlage für die Einführung der Hymne war.





