Anrufer (A): Ja, guten Tag, ich habe eine vertrauliche Mitteilung zu machen.
Transportpolizei (Trapo): Mit wem sprech’ ich denn?
A: Ein gewisser [Schmidt, Karl; Pseudonym] …
Trapo: Na, mit wem sprech’ ich denn?
A: Ein gewisser [Schmidt, Karl], circa 1,80, dunkler Typ, kräftige Figur, will heute 16:55 mit dem Zug nach Reichenbach Richtung Bundesrepublik und dann von dort aus …
Trapo: Woher haben Sie denn die Information?
A: Das spielt doch erst einmal keine Rolle. Ich geb’ Ihnen bloß die Information.
Trapo: Können sie das nochmal präzisieren eventuell? [Schmidt, Karl]?
A: Also 16:55 will der mit dem Zug fahren, und von da aus dann in die Bundesrepublik, über die grüne Grenze.
Trapo: Mmm. Können Sie mir was zur Bekleidung sagen?
A: Weiß ich nicht.
Trapo: Personenbeschreibung?
A: Ungefähr 1,80 m, kräftige Figur, dunkles Haar.
Trapo: Und Bekleidung?
A: Kann ich Ihnen nicht sagen, weiß ich nicht.
Trapo: Aha. Allein?
A: Ja.
Trapo: Mmmm. Sie sind wohl ein Bekannter von dem?
A: Ja. (legt auf)
Solche Anrufe waren in der DDR-Zeit nichts Ungewöhnliches. Sie erreichten Volks- oder – wie in diesem Fall – Transportpolizeiämter, das Ministerium für Staatssicherheit, Abschnittsbevollmächtigte oder die SED. Doch handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Denunziation? Ein erster Impuls verleitet sicher dazu, dies zu bejahen.
Wann spricht man eigentlich von Denunziation?
Aber wie verhält es sich mit der Definition? Zunächst muss vorausgeschickt werden, dass es in allen Gesellschaften „normale“ Anzeigen gibt. Diese angezeigten Straftaten erstrecken sich von Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung bis zum Mord. Das Wort „Denunziation“ wurde bis ins 19. Jahrhundert synonym zur Anzeige gebraucht und wandelte sich erst später zu einer verurteilenswerten Handlung, in der man dem Denunzianten negative Motive nachsagte.
Doch wenn man das Telefonat analysiert, welche Aussagen lassen sich zum Motiv des Anrufers überhaupt treffen? Der Anrufer offenbart zu den Gründen für seine Anzeige nichts. Und trotzdem handelt es sich zweifelsfrei um einen denunziatorischen Akt. Dies lässt sich ausschließlich aus dem angezeigten Delikt ableiten – denn eine geplante Republikflucht anzuzeigen und damit eine politische Straftat, macht die Anzeige zu einer Denunziation. Die Motive hierfür lassen sich in den meisten Fällen gar nicht ermitteln und können somit nicht ausschlaggebend für die Definition sein. Auch die Meldung einer politisch instrumentalisierten Straftat in der DDR kann als Denunziation gewertet werden, ebenso wie Normabweichungen, die nicht per se strafbar waren, wie das Hören von Westsendern oder Kontakte ins nicht-sozialistische Ausland.





