Die Fehde zwischen Schweikard von Sickingen (um 1450–1505) und der Reichsstadt Köln entzündete sich an einem auf den ersten Blick harmlosen Zwischenfall: Der Angehörige einer weitverzweigten Familie des Niederadels vom Mittelrhein machte von seinem Standesrecht, Waffen tragen zu dürfen, auch innerhalb der Mauern der Reichsstadt Köln Gebrauch. Da dies aber gegen die städtische Ordnung verstieß, zwangen die Stadtknechte ihn, den Dolch, den er am Leib trug, abzulegen.
Für einen Adeligen wie Schweikard von Sickingen, der in einer zeitgenössischen Chronik als „verstendiger weyser man“, aber auch als „trutziger kecker Ritter“ charakterisiert wird, bedeutete dies einen Affront gegen seine Standesehre. Er reagierte denn auch standesgemäß, indem er der Reichsstadt bei nächster Gelegenheit eine „Absage“ zukommen ließ, ihr also in Briefform die Fehde erklärte.





