Am 13. Februar 1978 trat der Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull sein Amt an. Schwierigkeiten gab es gleich zu Beginn. Für den Aufbau der neuen Behörde waren fachlich versierte Mitarbeiter nur schwer zu finden. Auch später gab es einige Bewährungsproben zu bestehen: Die ursprünglich für 1981 geplante und dann nicht mehr durchgeführte Volkszählung oder die Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises riefen in der Bevölkerung und unter Fachleuten massive Proteste hervor. Bull verteidigte diese Vorhaben. Er sah den Schutz der Daten gewährleistet – gleichwohl kam das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen zu einer anderen Auffassung. Doch leistete Datenschützer Hans Peter Bull einen wichtigen Beitrag, die Menschen über die neue Informationstechnik aufzuklären.





