„Ich suche Richter, finde aber nur Ankläger“, so Ludwig in seinem Schlussplädoyer am 26. Dezember, in dem er sein reines Gewissen beschwor. Der Nationalkonvent indes befand ihn für schuldig. Doch nur eine hauchdünne Mehrheit wollte den König mit dem Tod bestraft sehen: Von 721 anwesenden Mitgliedern stimmten 361 für die Todesstrafe, die restlichen 360 sprachen sich für eine Haft oder eine Aussetzung der Todesstrafe auf Bewährung aus. Dem Urteil entsprechend wurde Ludwig XVI. am 21. Januar 1793 auf der Place de la Révolution (heute Place de la Concorde) durch die Guillotine hingerichtet.





