Lange Jahre zierte den Reisepass des Oberhauptes des Hauses Habsburg ein seltsamer Zusatz. Dieser besagte, dass der Pass für alle Länder der Welt gültig sei – außer für Österreich. Der Österreicher Otto Habsburg-Lothringen durfte weder nach Österreich einreisen noch sein Heimatland durchqueren. Hintergrund war ein Gesetz vom 3. April 1919 (kurz: Habsburgergesetz). Dieses erklärte nicht nur alle Herrscherrechte des Hauses Habsburg-Lothringen für aufgehoben, sondern „im Interesse der Sicherheit der Republik“ all seine Mitglieder für des Landes verwiesen, „soweit sie nicht auf ihre Mitgliedschaft zu diesem Hause und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben“.
Zum politischen Dauerbrenner mutierte die Frage der Einreise aber erst durch den darauffolgenden Satz: „Die Festsetzung, ob diese Erklärung als ausreichend zu erkennen sei, steht der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates zu.“ Ob die Erklärung Ottos, die dieser im Februar 1958 abgab, ausreichend sei, wurde nun zum Gegenstand erbitterter politischer Auseinandersetzungen.





