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Der Papst wird unfehlbar
Vor 150 Jahren tagte das Erste Vatikanische Konzil, das Papst Pius IX. am 8. Dezember 1869 eröffnet hatte. Bei diesem zentralen Ereignis der katholischen Kirchengeschichte im 19. Jahrhundert stand die Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Moderne – etwa der Säkularisierung – im Mittelpunkt. Die Beschlüsse des…
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Am Beginn des 19. Jahrhunderts hatte das Christentum viel von seiner Selbstverständlichkeit verloren. Zwar waren nach der Französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons auf dem Wiener Kongress die Monarchien wiederhergestellt worden und mit ihnen die Allianz von Thron und Altar – doch war damit auch der Primat der Politik vor der Religion etabliert. Konfessionsübergreifend entwickelte sich die Religion zu einem dem Staat untergeordneten gesellschaftlichen Phänomen. Sie wurde dem Bereich privater Frömmigkeit zugeordnet, und ihre äußeren Strukturen wurden staatlich beaufsichtigt.
Voraussetzung dafür waren die Säkularisationen in den französisch beherrschten, insbesondere aber auch in den deutschen Territorien: Bischöfe und Äbte verloren ihre weltliche Herrschaftsfunktion, ihre weltlichen Territorien (Hochstifte) wurden in die entstehenden Flächenstaaten integriert (Mediatisierung). Außerdem wurden Klöster enteignet und der Besitz dem Staat zugeschlagen. Je nach Territorium konnte sich diese Maßnahme auf Land- und Forstwirtschaft oder auch auf Kunst und Wertgegenstände erstrecken. Nicht wenige Klöster wurden im Zuge dessen ganz aufgelöst.
Die Säkularisation betraf letztlich aber die gesamte Gesellschaft: Christliche Glaubensüberzeugungen und christliche Glaubenspraxis schwanden in den Gesellschaften und ihren Institutionen, der Alltag war mithin weniger von Religion geprägt als noch 100 Jahre zuvor. Leere Kirchen auf der einen, guter Absatz kirchenkritischer Literatur auf der anderen Seite – diese Indizien lassen sich um 1800 deutlich beobachten.
Die katholische Antwort auf diese Kirchenkrise bestand in einer dezidierten Konzentration auf Rom und das Papsttum: Von dort erwartete man richtungsweisende Vorgaben in der Auseinandersetzung mit einem von Aufklärung und Revolution beeinflussten Staatsdenken sowie mit den geistigen Strömungen der Zeit und ihren Angriffen auf die Kirche. Zur Rom-Orientierung traten also eine antiaufklärerische und antimoderne Haltung, da beides mit Revolution verbunden wurde, sowie eine klare konfessionelle Profilierung – damit ist ungefähr umrissen, was als „Ultramontanismus“ („jenseits der Berge“, das heißt der Alpen) den Katholizismus des 19. Jahrhunderts prägen sollte.
Papst Pius IX. ist zunächst ein Hoffnungsträger der Liberalen
Als Giovanni Maria Mastai-Ferretti im Jahr 1846 zum Papst gewählt wurde und sich Pius IX. (1846 –1878) nannte, sahen liberale Kräfte in ihm einen Hoffnungsträger. Mastai-Ferretti galt als versöhnlicher Seelsorger wie auch als Kritiker der päpstlichen Verwaltung im Kirchenstaat. Einzelne Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung und Regierung des Kirchenstaates dürfen jedoch nicht über seine grundsätzlich konservative theologische Haltung hinwegtäuschen. Pius IX. trat anderen Menschen mit großer Herzlichkeit, Einfühlsamkeit, Spontaneität, Kontaktfähigkeit und Humor gegenüber. Doch diese Emotionalität hatte eine Kehrseite: Eben noch in guter Stimmung, konnte er plötzlich streng und hart sein. Der Witz des Papstes war dann beißend und spöttisch.
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Auch seine Wahrnehmung der Welt war viel stärker von Emotionalität geprägt als von rationalen Analysen. Pius IX. neigte dazu, seine Gegenwart als Kampf des Satans gegen Gott zu beschreiben, der von ihm und der Kirche stets die Entscheidung zwischen Christus und Teufel forderte. Kompromisse mit dem „Zeitgeist“ waren damit ausgeschlossen, auch eine Differenzierung zwischen berechtigten und unberechtigten Anliegen mit dem Ziel, Wege in die Zukunft zu erschließen, erübrigte sich.
Ein Schlüsselmoment im Pontifikat Pius IX. waren zweifellos die revolutionären Ereignisse von 1848/49. Sie brachten ihn zu der festen Überzeugung, dass die Prinzipien der Französischen Revolution zu einer Zerstörung traditioneller Werte im sozialen, moralischen und religiösen Leben führten. Damit prägte der Papst die ultramontane Haltung nicht weniger Zeitgenossen, auch von Bischöfen. Denn Pius IX. gab auch darüber hinaus Impulse für das katholische Leben, seine Frömmigkeit wurde vorbildhaft und schließlich zum Mittel der inneren Stabilisierung der Kirche.
Zu zentralen Ankerpunkten dieser neuen Frömmigkeit wurden Maria, das Herz Jesu und der Papst bzw. Petrus. Tatsächlich lässt sich die Bedeutung Pius’ IX. für den zeitgenössischen Katholizismus daran ermessen, wie präsent er war bzw. gemacht wurde. Printmedien und die Verbreitung von Fotografien machten den Papst erstmals wirklich greifbar. Damit verbunden war eine nie dagewesene Solidarisierung der Bevölkerung mit dem Papst. Sowohl an gesundheitlichen Problemen als auch an seinem Hadern mit der aktuellen politischen Situation nahmen die Menschen innig Anteil. Eigene Feierstunden zu Ehren Pius’ IX. waren keine Seltenheit.
Im nachrevolutionären Italien wurde das Risorgimento zum bestimmenden politischen Faktor, jene Bewegung, die das politisch zersplitterte Land zu einem Nationalstaat einigen wollte (siehe Titelthema in DAMALS 11-2014). Die ihm angetragene Führungsrolle jedoch lehnte Pius IX. ab. Zum einen hätte eine aktive Rolle in der Einigungsbewegung bedeutet, gegen Österreich zu agieren, und Pius IX. verstand sich explizit als padre comune, als gemeinsamen Vater aller Katholiken. Zum anderen implizierte ein italienischer Nationalstaat zwangsläufig das Ende des Kirchenstaates in Mittelitalien, den Pius IX. gewissermaßen als Musterterritorium der Restauration führte.
Zudem zeichnete sich nach der Revolution von 1848 immer deutlicher der antiklerikale Charakter des Risorgimento ab, und umgekehrt entsprach die Vision eines Nationalstaats für Pius IX. immer mehr seinem Feindbild des liberalen Verfassungsstaats.
Der Abgrenzung von „der Moderne“ dienten auch die beiden berühmtesten lehramtlichen Akte Pius’ IX.: der „Syllabus errorum“ (1864) und die Verkündung des Dogmas von der unbefleckten Empfängnis Mariens exakt zehn Jahre zuvor (8. Dezember 1854). Mit dem Mariendogma entschied Pius IX. einen theologischen Streit des späten Mittelalters: Maria, die Mutter Jesu, war demzufolge selbst im Augenblick ihrer Empfängnis im Leib ihrer Mutter von der Erbsünde bewahrt geblieben – als einzige Ausnahme unter den Menschen.
Dieses Dogma, das keinen biblischen Glaubensinhalt, sondern eine fromme Tradition enthält, zeigt nicht nur die Marienfrömmigkeit des Papstes, sondern auch seine Auffassung vom kirchlichen Lehramt. Insofern war das Mariendogma durchaus ein „Probelauf“ für das Konzil und seine Lehre vom unfehlbaren Lehramt des Papstes.
Ebenso war der „Syllabus errorum“ als Abgrenzung der Kirche gegenüber der Moderne gedacht. Publiziert als Anhang zu einem Lehrschreiben, der Enzyklika „Quanta cura“, verurteilt dieses Dokument 80 „Irrtümer“ der Moderne – vom Atheismus über den Rationalismus, religiöse Indifferenz, Sozialismus und Kommunismus bis hin zu Liberalismus und Freiheitsrechten wird ein unsystematisches Panoptikum der „feindlichen Moderne“ des 19. Jahrhunderts aufgemacht. Den Höhepunkt bildet der 80. Satz, in dem die Ansicht verurteilt wird, der Papst könne und solle sich mit Fortschritt, Liberalismus und moderner Kultur versöhnen und anfreunden.
Fünf Spezialkommissionen bereiten das Konzil vor
Mochte der „Syllabus“ auch unterschiedlich interpretiert werden, so zeigte sich seine grundsätzliche Bedeutung in den Augen der Zeitgenossen schon daran, dass er die offizielle Ausgabe der Dokumente des Ersten Vatikanischen Konzils eröffnet – und daran, dass nicht wenige künftige Konzilsteilnehmer vom Konzil eine Bekräftigung des „Syllabus“ erwarteten.
Darin wurden sie enttäuscht, denn der „Syllabus“ stand nicht auf dem Programm des Konzils, das von fünf Spezialkommissionen und einer dirigierenden Kommission vorbereitet worden war. Das ursprüngliche Themenspektrum war dabei recht breit und umfasste neben der Dogmatik auch Fragen des Kirchenrechts (vor allem des Eherechts) oder des Ordenslebens, zunächst jedoch nicht die päpstliche Unfehlbarkeit.
Der Breite des Arbeitsprogramms entsprach die Zusammensetzung der Teilnehmer, die bei der Eröffnung des Konzils am 8. Dezember 1869 sichtbar wurde: 792 Konzilsväter zählte das Erste Vatikanische Konzil, von denen je zwischen 600 und 700 gleichzeitig anwesend waren. Dampfschiff und Eisenbahn ermöglichten zum ersten Mal in der Kirchengeschichte die Präsenz der Mehrheit der über die ganze Welt verteilten Bischöfe.
Sie trafen sich im rechten Querschiff der Petersbasilika, wobei freilich die Weite des Raums zu gravierenden akustischen Problemen führte: In den hinteren Reihen waren die vorn gesprochenen Worte kaum mehr zu verstehen. Dass man trotz vorhandener geeigneterer Versammlungsräume an dem Ort festhielt und sich mit gewissen Einbauten behalf, zeigt, dass die Nähe zum Grab des Apostels Petrus von besonderer Bedeutung für das Konzil war: Die Kraft, die die Bischöfe zum Kampf gegen die feindliche Umwelt brauchten, sollte ihnen aus der Verbundenheit mit dem Apostel Petrus und seinem Nachfolger, dem Papst, zuströmen.
Auch wenn Pius IX. nicht durchgehend an den Sitzungen des Konzils teilnahm und deren Leitung einem Präsidium aus Kardinälen übertrug, behielt er doch die Zügel in der Hand und fasste sie im Lauf des Jahres 1870 immer straffer.
Die Organisation des Konzils sah vor, dass Beschlussvorlagen in überschaubaren Gremien vorbereitet und – nach Diskussionen im Plenum – redigiert wurden. Die wichtigste dieser sogenannten Deputationen war die dogmatische, in deren Zuständigkeit die tatsächlich verabschiedeten Konstitutionen des Konzils fielen. Die Vollversammlung des Konzils fand vor allem in Generalkongregationen statt, in denen man frei über die Vorlagen der Deputationen diskutierte und Änderungsvorschläge einbrachte. War ein Text beschlussfertig, hielt man – ebenso wie zur Eröffnung des Kon-zils – eine feierliche Session ab, einen aufwendigen Gottesdienst, in dessen Verlauf ein Beschluss die formelle Zustimmung des Konzils erhielt.
Die Geschäftsordnung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Erste Vatikanische Konzil von Beginn an gespalten war. Auch wenn die päpstliche Unfehlbarkeit erst Anfang 1870 auf die Tagesordnung des Konzils gesetzt wurde, war sie doch immer präsent gewesen. Die Geister schieden sich weniger am „Ob“ der Unfehlbarkeit als am „Wie“: Sollte der Papst quasi absolutistisch Glaubenslehren definieren können, oder sollte er irgendwie an die Lehrtradition und das Glaubenszeugnis der Kirche gebunden werden?
Die Skeptiker in der Unfehlbarkeitsfrage waren in der Minderheit, zu ihren Wortführern gehörten beispielsweise der Bischof von Orléans, Félix Dupanloup, der Bischof von Djakovo, Josip Strossmayer, und der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler. Die Mehrheit der Konzilsväter befürwortete mehr oder weniger deutlich eine formale Feststellung der Unfehlbarkeit. Ihre radikalen Wortführer waren Ignatius von Senestrey (Regensburg) und Henry Edward Manning (Westminster). Gemäßigtere Positionen vertrat etwa der Paderborner Bischof Konrad Martin, der in der Glaubensdeputation maßgeblichen Einfluss auf die Formulierung des Dogmas nehmen konnte.
Die Kirche will sich gegen die Moderne „immunisieren“
Das Erste Vatikanische Konzil verabschiedete zwei dogmatische Konstitutionen, Grundlagentexte über das Verhältnis von Glauben und Vernunft sowie zur Position des Papstes in der Kirche. Die Auseinandersetzung mit der Moderne, gegen die die Kirche „immunisiert“ werden sollte, blieb beherrschend. Daher verbindet die beiden thematisch sehr unterschiedlichen Konstitutionen der Gedanke der Autorität. Zwar wird die Rolle der Vernunft für den Glauben durchaus gewürdigt, der Glaube beruht dem Konzil zufolge letztlich aber auf der Autorität Gottes; er wurde der Kirche übergeben, „um treu bewahrt und unfehlbar erklärt zu werden“.
Diese Linie wird in der Konstitution über den Papst wieder aufgegriffen, in der der Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramtes definiert werden. Jurisdiktionsprimat bedeutet zunächst, dass der Papst von allen Gläubigen, Laien ebenso wie Priestern und Bischöfen, Gehorsam einfordern kann. Päpstliche Entscheidungen – unabhängig davon, ob es sich um Fragen des Glaubens, der Ethik, der Disziplin oder der Rechtsgestalt der Kirche handelt – sind damit zwar nicht der Diskussion entzogen, haben aber höchste Verbindlichkeit.
Obwohl der Papst damit das in der Lehre verankerte Recht bekommt, auf allen Ebenen der Kirche „durchzuregieren“, sorgte der Jurisdiktionsprimat für wenig Diskussionen in der Konzils-aula – zu lange war er schon geübte Praxis gewesen.
Für eine unfehlbare Lehre des Papstes in Glaubens- oder Moralfragen werden drei Voraussetzungen formuliert: Der Papst spricht explizit als oberster Hirte der gesamten Kirche, nicht etwa als privater Theologe; er erklärt seine Entscheidung als verbindlich für die gesamte Kirche; er spricht „kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität“ und beendet damit eine theologische Debatte. Solcherart ausgesprochene Definitionen sind dann „aus sich heraus“ unabänderlich, nicht weil irgendjemand zugestimmt hätte.
Freilich bleibt der Papst an die Lehrtradition der Kirche gebunden und soll die Unfehlbarkeit nur einsetzen, um die Offenbarung auszulegen und den Glauben der Kirchen zu bewahren. Insofern zielt die Lehre von der Unfehlbarkeit gerade nicht auf die Produktion neuer Dogmen ab, sondern hat grundsätzlich konservativen Charakter.
Wegen des Deutsch-Französischen Krieges und der Einnahme Roms durch die italienischen Truppen wurde das Konzil freilich im Herbst 1870 ausgesetzt und nicht wieder einberufen. Seine Theologie blieb daher bruchstückhaft: So wurden etwa die Aussagen zum Papst nicht mehr durch einen Lehrtext über die Kirche ergänzt.
Die konservative Linie der Ultramontanen wird dominant
Die Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils legten den Katholizismus weltweit auf die ultramontane Linie fest: Die Betonung des Autoritätsprinzips und die Konzentration auf den Papst prägten die Kirche fortan. Überspitzt formuliert, sollte die Kirche zum einheitlichen antimodernen „Kampfverband“ unter der monarchischen Leitung des Papstes werden.
Dies belastete das Verhältnis der Kirche zu den Staaten. Die deutschen Bischöfe erklärten zwar 1872 an die Adresse des Reichskanzlers Otto von Bismarck, die Lehre des Konzils schwäche ihre Position in der Kirche nicht, doch blieb Bismarck skeptisch: Gehorchte ein Katholik seinem Kaiser oder einer auswärtigen Macht? Diese Frage stand – neben anderen Aspekten – am Beginn des Kulturkampfs in Preußen und im Deutschen Reich.
Innerkirchlich gab es eine gewisse Opposition gegen die Dogmen, die die Position der Minderheit auf dem Konzil spiegelte. Doch im Lauf der 1870er Jahre akzeptierten praktisch alle Bischöfe Interpretationen des Unfehlbarkeitsdogmas, die die Bindung des Papstes an Tradition und Konsens der Kirche betonten. Andere – vor allem Professoren – meinten, das Konzil habe eine neue Kirche gebaut, und gründeten ihrerseits die „alt-katholische Kirche“ (vor allem im deutschen Sprachraum), die sich seither stark auf die evangelischen Kirchen zubewegt hat.
Theologisch blieb das Erste Vatikanische Konzil fragmentarisch. Im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 –1965) ließ der römische Katholizismus denn auch viel von dessen antimoderner Attitüde hinter sich und prägte einen neuen Stil aus, ohne das Erste Vatikanum zu verwerfen. Dessen Lehre und „Stil“ – von konservativen Theologen verteidigt, von liberalen kritisiert – prägen aber katholische Debatten bis heute.
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