Die erste Runde ging an die Habsburger. König Rudolf I. (1273 –1291) organisierte geschickt die Grundlagen der spätmittelalterlichen Monarchie. Der aus dem Grafenstand aufgestiegene Habsburger machte im Konsens mit den Fürsten seine Söhne zu Herzögen. Neben dem väterlichen Besitz zwischen Vogesen und Bodensee bildeten seit 1282/83 die Herzogtümer Österreich, Steiermark und Krain die Grundlage habsburgischer Macht. Bei aller Rangsteigerung ging ausgerechnet der namengebende Stammsitz Habsburg (im heutigen Schweizer Kanton Aargau) im 15. Jahrhundert an die Eidgenossen verloren.
Rudolfs Begünstigung seiner Söhne wird häufig als „Hausmachtkönigtum“ bezeichnet. Dahinter steckt der Gedanke, dass neu gewählte Herrscher beherzt ihr königliches Amt zur Förderung ihrer Familie nutzten. Die dem Reich verbliebenen Herrschaftsgrundlagen und Einkünfte reichten kaum fürs effektive Regieren aus. Deshalb brauchten die Könige ihre eigenen familiären Grundlagen. Auch die Luxemburger und Wittelsbacher vergaben freiwerdende Reichslehen gerne an ihre Verwandten.
In der Neuzeit bezeichnete die nationale Geschichtswissenschaft diese Nutzung des Amts als Ruin deutscher Geschichte: Nutznießer seien die hochadligen Dynastien, nicht das Reich gewesen. Das Urteil ist anachronistisch, weil es Familie und Verwandtschaft – die Grundlagen menschlicher Gemeinschaft – der privaten Sphäre unterhalb des Staates zuweist. Heute sprechen moderne Menschen beim Blick auf fremde Kulturen gerne von Klanherrschaft, Nepotismus oder Korruption. Aber ist Verwandtschaftshandeln wirklich nur „Eigennutz“?
Im Denken mittelalterlicher Fürsten stand vielmehr die Dynastie im Zentrum. Sie entfaltete sich durch Verwandtschaft und überwand beständig regionale oder nationale Bindungen. Die Habsburger hatten immer wieder das Glück vieler Kinder. Durch Heirat entstand ein buntes Netzwerk weiträumiger sozialer Verbundenheit. Der vielleicht größte Erfolg Rudolfs von Habsburg bestand darin, seine Gene in zahllosen wichtigen Familien zu verbreiten.
Die Frage nach seiner Staatsangehörigkeit hätte er dagegen nicht verstanden. Hochzeiten konnten sich noch nach Generationen rentieren, weil Herrschaft aufgrund von Verwandtschaft weitergegeben wurde. „Dynastische Zellteilungen“ schufen deshalb Verbundenheit in der Gegenwart und Hoffnung auf die Zukunft. Die sprichwörtliche habsburgische Heiratspolitik bediente sich darum der vielen Söhne und Töchter, oft ohne Rücksicht auf ihre Neigungen. Manchmal fanden die Ehepartner ihr Glück fürs Leben; den historischen Nutzen hatte die Dynastie.
Nach Rudolf kamen sein Sohn Albrecht I. (1298–1308) und sein Enkel Friedrich „der Schöne“ (1314–1330) auf den Thron. Die Fürsten verhinderten in ihren Königswahlen allerdings direkte Erbfolgen. Zwischen den drei Habsburgern herrschten Adolf (von Nassau, 1292–1298) und Heinrich VII. (von Luxemburg, 1308–1313). Danach regierten über mehr als ein Jahrhundert Luxemburger und Wittelsbacher. Erst 1438 gelangte mit Albrecht II. (1438–1439) wieder ein Habsburger auf den Thron, gefolgt von seinem Verwandten Friedrich III. (1440–1493). Seitdem gaben die Habsburger – mit Ausnahme eines kurzen Intermezzos (1742–1745) – das Kaisertum bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 nicht mehr aus der Hand.





