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Die Begehrlichkeiten der Nachbarn
In der „Adelsrepublik“ Polen-Litauen war der Adel stolz, den König frei wählen zu können. Doch genau solche politischen Besonderheiten des Staates verleiteten die Nachbarn dazu, sich einzumischen. So wurde das Land zunehmend zum Spielball anderer Mächte.
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In Anlehnung an den verstorbenen britischen Historiker Eric Hobsbawm ist in der Geschichtswissenschaft häufig vom „langen 19. Jahrhundert“ die Rede. Gemeint ist damit die (tatsächlich 125 Jahre währende) Phase zwischen der Französischen Revolution 1789 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs 1914.
In der historischen Erinnerung der Polen ist dieser Zeitraum noch von ganz besonderer, geradezu schicksalhafter Bedeutung: Für die polnische Geschichte ließe sich, mit nur geringer zeitlicher Verschiebung, für die Jahre zwischen 1795 und 1918 von einem „langen 19. Jahrhundert der Staatslosigkeit“ sprechen.
Wenn im Folgenden die Entwicklung nachgezeichnet werden soll, die im 18. Jahrhundert erst zu einer sukzessiven territorialen Dezimierung des traditionsreichen polnisch-litauischen Unionsstaats und 1795 dann zu dessen völliger Auslöschung durch die Nachbarmächte Russland, Preußen und Österreich führte, so sind dabei die inneren Strukturelemente polnischer Staatlichkeit und die jeweilige internationale Mächtekonstellation kaum voneinander zu trennen. Denn es gab spezifische Elemente der polnischen Staatsverfassung, die die Nachbarmächte geradezu zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens einluden. Das wird im Folgenden zu zeigen sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zudem der Hinweis, dass die in populären Darstellungen verbreitete Formulierung von den „polnischen Teilungen“ irreführend ist, da sie impliziert, Polen sei in diesem Prozess ein handelnder Akteur gewesen. Tatsächlich aber war Polen Opfer der Entwicklung, weshalb korrekterweise von den „drei Teilungen Polens“ gesprochen werden muss.
Polen-Litauen: Aus der Personalunion wird eine Realunion
In der polnischen Geschichtsschreibung hat es sich eingebürgert, ein vermeintlich „goldenes Zeitalter“ während des 16. Jahrhunderts von einer späteren, um die Mitte des 17. Jahrhunderts einsetzenden Phase des „Niedergangs“ abzugrenzen, die letztlich dann zu den Teilungen am Ende des 18. Jahrhunderts hinführte. Zunächst ist festzuhalten, dass die zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen (siehe dazu auch DAMALS 3-2022) bereits am Ende des 14. Jahrhunderts gebildete Personalunion sich bis 1569 zu einer Realunion weiterentwickelt hatte, in der die beiden Reichshälften faktisch miteinander verschmolzen waren. Seit dem Erlöschen der Jagiellonen-Dynastie im Jahr 1572 etablierte sich ein Verfassungstypus, für den sich der auf den ersten Blick paradox anmutende Begriff der „Adelsrepublik“ eingebürgert hat – ein Staatsmodell, das die Ausbildung absolutistischer Herrschaftsverhältnisse in Polen nicht zuließ.
Diese „Republik“ war ein ausgeprägter Ständestaat: Polen, das ist „des Bauern Hölle, des Städters Fegefeuer, des Edelmannes Himmelreich und des Juden Paradies“, so lautet ein bereits im späten 16. Jahrhundert aufgekommenes Sprichwort. Es verweist erstens auf die anfangs noch herrschende religiöse Toleranz, zweitens auf die ausgeprägt feudalen Verhältnisse auf dem Land und drittens auf ein strukturell unterentwickeltes Städtewesen, was – von der wichtigen Hafenstadt und Handelsmetropole Danzig einmal abgesehen – die Ausbildung eines einflussreichen urbanen Bürgertums verhinderte.
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Deutlich wird viertens die dominierende Rolle des Adels, der in Polen-Litauen mit bis zu acht Prozent der Gesamtbevölkerung eine, verglichen mit dem übrigen Europa, quantitativ besonders starke, in sich aber auch sehr heterogene Gruppe bildete. Einer kleinen, mit riesigen Latifundien begüterten Schar hochadliger Magnaten stand die Masse des polnischen Kleinadels gegenüber, dessen Angehörige meist nur wenige Dörfer oder Gutshöfe besaßen. Ein weiterer Teil, der regional bis zu einem Viertel des Adels insgesamt umfasste, war sogar völlig besitzlos. Besonders dieser verarmte „Graue Adel“ stellte eine willfährige Verfügungsmasse in den Händen der Magnaten dar, die ihre Partikularinteressen notfalls mit Hilfe eigener Privatarmeen (den „Konföderationen“) gewaltsam durchzusetzen wussten.
Die große materielle Heterogenität änderte allerdings nichts daran, dass die Gesamtheit des polnischen Adels die „goldene Freiheit“ genoss – was nichts anderes hieß, als dass er die politische Mitbestimmung vollständig für sich monopolisiert hatte. Die nach dem Erlöschen der Jagiellonen-Dynastie verkündeten Verfassungsgrundsätze („Pacta conventa“ und „Articuli Henriciani“) bildeten die Grundlage dieses Systems, das durch eine besondere Form des ständischen Parlamentarismus gekennzeichnet war.
Der Reichstag schwächt sich durch Zwang zur Einstimmigkeit
Der polnische Reichstag (Sejm) setzte sich, ähnlich wie auch das englische Parlament, aus zwei Kammern zusammen. Während der Hochadel und der hohe Klerus den Senat beschickten (analog zum englischen „Oberhaus“), stellte der Land- und Kleinadel die etwa 170 Mitglieder der Landbotenstube (des „Unterhauses“), die von ihren Standesgenossen auf regionalen Landtagen gewählt wurden. In diesem System war die Macht der Krone durch die Immunität und die Privilegien des Adels streng begrenzt, ja der – vom Adel gewählte! – König faktisch auf den Rang eines Primus inter Pares unter den adligen Reichsbürgern reduziert.
War der Reichstag zumindest in der Theorie also sehr einflussreich, so sorgte das seit Mitte des 17. Jahrhunderts zunehmend angewandte Prinzip des „Liberum veto“ für eine fatale Schwächung des polnischen Parlamentarismus. Dieser Zwang, in wichtigen Fragen zu einer einstimmigen Beschlussfassung zu gelangen, lud zur Bestechung einzelner Abgeordneter geradezu ein und bot auswärtigen Mächten ein willkommenes Mittel zur Einflussnahme. Unter diesem Vorzeichen verliefen die Sitzungen in der Spätzeit der „Adelsrepublik“ oft chaotisch, ohne dass es zu tragfähigen Entscheidungen gekommen wäre. Immer wieder wurden die polnischen Reichstage durch das „Liberum veto“ „zerrissen“, wie es zeitgenössisch hieß.
Das wohl wichtigste Verfassungselement der „Adelsrepublik“ indes stellte die erstmals 1573 in der Hauptstadt Warschau praktizierte Königswahl dar. Ausdruck der „goldenen Freiheit“ war es, dass theoretisch jeder erwachsene männliche Adlige zur persönlichen Wahlteilnahme berechtigt war. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass schon aufgrund des schlecht ausgebauten Verkehrsnetzes und der aufzubringenden Reisekosten stets nur eine Minderheit der Wahlberechtigten auch tatsächlich zum Wahlakt erschien, mag man ermessen, welch aufwendiges Spektakel eine solche Königswahl darstellte.
In besonderer Weise gilt dies für die Wahl des Jahres 1697, bei der rund 100 000 nach Warschau angereiste Adlige unter immerhin zehn Kandidaten auszuwählen hatten, darunter bezeichnenderweise mehrere Ausländer. Galt zunächst der französische Prinz François Louis de Conti als Favorit, so wendete der Einsatz gigantischer Bestechungssummen das Blatt rasch zugunsten des sächsischen Kurfürsten Friedrich August I., der Nachwelt in Erinnerung geblieben unter seinem Beinamen „der Starke“. Dessen offizielle Krönung zum polnischen König August II. erfolgte am 15. September 1697 in Warschau.
Um überhaupt kandidieren zu können, war Friedrich August erst wenige Wochen vor dem Wahlakt zum Katholizismus übergetreten. Dieser der Öffentlichkeit gegenüber zunächst geheim gehaltene Konfessionswechsel – schließlich galt gerade Sachsen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation eigentlich als die mächtigste Bastion des Luthertums – verweist bereits auf die schwierige religionspolitische Situation. Galt Polen-Litauen zunächst als ein „Land ohne Scheiterhaufen“, ja sogar als ein „Paradies der Häretiker“ (paradisus hereticorum), so hatte die am Ende des 16. Jahrhunderts einsetzende Gegenreformation diese sprichwörtliche Toleranz Zug um Zug ausgehöhlt.
Die stete Bedrohung durch auswärtige Mächte – die orthodoxen Russen zählten hierzu ebenso wie die islamischen Osmanen oder die protestantischen Schweden und Brandenburger – hatte dazu geführt, dass der polnische Adel sich seit Beginn des 17. Jahrhunderts immer fester unter dem Banner des Katholizismus zusammenschloss. Die Folge war eine wachsende Diskriminierung der polnischen Protestanten mit deren systematischer Verdrängung aus dem politischen Leben. Bereits seit 1668 war der Abfall vom Katholizismus mit Landesverweisung bedroht.
Die massive Unterdrückung der Protestanten hat Folgen
Der polnische Reichstag, der seinen letzten nicht-katholischen Abgeordneten 1718 ausschloss, verfügte 1717 den Abriss aller nach 1632 erbauten protestantischen Kirchen und schränkte die Abhaltung evangelischer Gottesdienste empfindlich ein. Seit 1733 schließlich durften Hofwürden und höhere Staatsämter nur noch an Katholiken vergeben werden.
Das Ende der einstigen religiösen Toleranz in Polen-Litauen ließ aus den konfessionellen Minderheiten nunmehr „Dissidenten“ werden – und rief die nicht-katholischen Nachbarmächte auf den Plan, die sich zu Schutzpatronen ihrer diskriminierten Glaubensbrüder aufwarfen. Die im Osten Polens starke orthodoxe Volksgruppe wurde damit zum Hebel der russischen Politik. Als Schutzmacht der Protestanten wiederum trat einerseits Schweden auf, andererseits – da Sachsen diese Rolle im Rahmen der sächsisch-polnischen Personalunion nicht länger spielen konnte – zunehmend Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich III. sich 1701 die Würde eines Königs in Preußen gesichert hatte.
Ein infolge konfessioneller Ausschreitungen angestrengter Prozess in der Stadt Thorn, der 1724 mit der Hinrichtung des protestantischen Bürgermeisters und weiterer protestantischer Ratsherren endete, rief als „Thorner Blutgericht“ breite Empörung in den protestantischen Öffentlichkeiten Europas hervor.
Die geschilderte Konversion Augusts II. zum Katholizismus konnte jedenfalls nicht verhindern, dass seine Wahl bürgerkriegsartige Wirren nach sich zog. Augusts Versuch, vom 1700 entfesselten Großen Nordischen Krieg zu profitieren, indem er seine Truppen mit russischer Rückendeckung in die schwedisch beherrschte Ostseeprovinz Livland einmarschieren ließ, endete in einem militärischen Desaster. Die an einem Konflikt mit Schweden nicht interessierte Adelsopposition im Reichstag erklärte August daraufhin 1704 für abgesetzt und wählte an seiner Stelle den Magnaten Stanisław (Stanislaus) Leszczy´nski zum König.
In der Konsequenz hatte das Land nun zwei um die Macht kämpfende Monarchen, von denen der eine, August, es mit Russland hielt, der andere, Stanisław, mit Schweden. Die vernichtende Niederlage, die der schwedische König Karl XII. 1709 bei Poltawa gegen Zar Peter den Großen erlitt, entschied die Sache am Ende zugunsten Augusts – der hierfür freilich einen hohen Preis zu entrichten hatte. Die Bedingungen für einen innerpolnischen Ausgleich, der August das Weiterregieren ermöglichte, wurden dem polnischen Reichstag 1717 von russischer Seite ohne Aussprache diktiert.
Dass die Reichstage, zum Teil unter direkter Bedrohung durch anwesende russische Truppen, in „stummer Sitzung“ abstimmten, wurde von nun an zu einem wiederkehrenden Muster polnischer Politik: Faktisch war Polen-Litauen mit dem Ende des Großen Nordischen Kriegs zu einem russischen Protektorat herabgesunken. Ungeachtet des kulturellen Glanzes durch Augusts rege barocke Bautätigkeit, gilt seine Regierungszeit entsprechend als der Auftakt einer „dunklen“ Epoche. In den Augen der aufgeklärten europäischen Öffentlichkeit wurde Polen zum Inbegriff für soziale Rückständigkeit, Korruption und ein faules, nur den eigenen Interessen verpflichtetes Königtum, was seinen Ausdruck fand in dem bösen zeitgenössischen Sprichwort „Polen wird durch Unordnung regiert“ (Polonia confusione regitur).
Dass die nach Augusts Tod 1733 anstehende Königswahl prompt erneut in einen Bürgerkrieg hineinführte, schien diese Sichtweise jedenfalls eindrucksvoll zu bestätigen. Ludwig XV. von Frankreich konnte zunächst die abermalige Wahl Stanisław Leszczyńskis durchsetzen, der als einstiger Parteigänger Schwedens in Petersburg freilich als inakzeptabel galt. Auf russischen Druck hin wurde also eine Neuwahl angesetzt, die dann auf Augusts Sohn und Nachfolger fiel, den sächsischen Kurfürsten Friedrich August II. (als polnischer König August III.).
Als ewiger Verlierer musste Leszczy´nski 1736 vor einer russisch-sächsisch-polnischen Übermacht nach Königsberg fliehen und der Krone nunmehr endgültig entsagen. Die Herrschaft der Wettiner in Polen dauerte damit weitere drei Jahrzehnte an, ohne dass sich an der inneren Stagnation
irgendetwas geändert hätte. Unter der Regierung Augusts III. konnten die ihren eigenen Interessen verpflichteten Magnaten nahezu unbeschränkt schalten und walten, während die Agonie des parlamentarischen Systems ihren Höhepunkt erreichte: Bis 1763 wurde ausnahmslos jeder Reichstag durch das „Liberum veto“ gesprengt.
Ein Liebhaber der Zarin auf dem polnischen Thron
Erst der Tod Augusts III. im Oktober 1763 und die folgende Königswahl vom September 1764 ermöglichten insofern einen Neuanfang, als sich mit Stanisław August Poniatowski nun das erste Mal seit 90 Jahren wieder ein einheimischer Kandidat durchsetzen konnte (als König Stanislaus II. August). Der russische Einfluss indes blieb bestimmend, war Stanisław August doch ein ehemaliger Liebhaber von Zarin Katharina und galt anfangs als ihr willfähriges Werkzeug. Preußens König Friedrich II. wiederum hatte seiner Wahl unter der Bedingung zugestimmt, dass sich an der bisherigen polnischen Staatsverfassung nichts ändern dürfe.
Entgegen Katharinas Intention gewann Stanislaus August jedoch rasch eigenes Profil und versuchte, der Kaiserin im Gegenzug zu einer rechtlichen Gleichstellung der konfessionellen „Dissidenten“ wesentliche politische Reformen (unter anderem eine erhebliche Einschränkung des „Liberum veto“) abzutrotzen. Als der Reichstag von 1766/67 diese Gleichstellung jedoch verweigerte, reagierte Russland in bekannter Manier mit einer militärischen Intervention. Die im Juni 1767 mit russischer Unterstützung gebildete „Konföderation von Radom“ zielte auf einen Sturz des in Petersburg nicht länger als steuerbar erachteten Königs ab, rief damit aber den antirussisch eingestellten polnischen Kleinadel auf den Plan, der sich seinerseits im Februar 1768 zur „Konföderation von Bar“ zusammenschloss. Der Konflikt mündete in einen abermaligen, vier Jahre währenden und äußerst blutigen Bürgerkrieg, in den neben Russland auch Österreich und Preußen eingriffen und polnisches Territorium besetzten.
Zwar unterlagen die Aufständischen am Ende der russischen Übermacht, doch änderte dies nichts daran, dass angesichts der Internationalisierung des Konflikts die bisherige Protektoratspolitik in Petersburg als gescheitert angesehen wurde. In dieser Situation entschloss Katharina sich dazu, im Zusammenspiel der „drei Schwarzen Adler“ – also Russlands, Preußens und Österreichs – ihrem Reich einen größeren Teil Polens direkt einzuverleiben. Friedrich II. von Preußen war für eine solche Teilungspolitik leicht zu gewinnen, verlangte die preußische Staatsräson doch schon seit längerem nach einer territorialen Arrondierung auf Kosten Polens, konkret einer Schließung der Landbrücke zwischen Pommern und dem Herzogtum Preußen. Österreich wiederum trachtete nach einer Kompensation für das 1763 endgültig an Preußen verlorene Schlesien.
Die Initiative lag zunächst bei Berlin, das im Sommer 1771 in bilaterale Teilungsverhandlungen mit Petersburg eintrat, während Wien zunächst nur zögerlich folgte. Die Gespräche mündeten in den förmlichen Teilungsvertrag vom 5. Februar 1772, dem zufolge Polnisch-Livland und weitere Gebiete im Osten um die Städte Polozk und Witebsk an Russland fielen, insgesamt etwa 95 000 Quadratkilometer. Preußen sicherte sich das sogenannte Königliche Preußen (in etwa identisch mit dem späteren Westpreußen, allerdings ohne die Städte Danzig und Thorn) sowie das Ermland, was insgesamt einer Fläche von rund 36 000 Quadratkilometern entsprach. Österreich schließlich erhielt mit Galizien und Teilen Kleinpolens (allerdings ohne Krakau) einen Anteil von knapp 90 000 Quadratkilometern.
Unter dem militärischen Druck der Teilungsmächte blieb dem polnischen Reichstag nichts anderes übrig, als den Teilungsvertrag im November 1773 zu ratifizieren. Polen war damit auf etwa 535 000 Quadratkilometer mit 7,4 Millionen Einwohnern reduziert worden, hatte also rund 30 Prozent seines Territoriums und 35 Prozent seiner Bevölkerung verloren. Noch war der geschrumpfte Staat aber lebensfähig – und die folgenden zwei Jahrzehnte sollten zeigen, dass die reformorientierten Kräfte ihre Chance diesmal wirklich zu nutzen entschlossen waren.
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