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Die einsame Mission des Fritz Bauer
In der jungen Bundesrepublik hatte die Verfolgung der NS-Täter keine Priorität – Politik, Justiz und Polizei waren von ehemaligen Nazis durchsetzt. Fritz Bauer, seit 1956 Generalstaatsanwalt in Hessen, setzte dagegen auf umfassende Aufarbeitung der Verbrechen. Er half mit, Adolf Eichmann zu fassen, und brachte den…
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Auschwitz steht im Geschichtsbewusstsein der Deutschen symbolisch für den Mord an den europäischen Juden und an den Sinti und Roma. Ist in Medien, Öffentlichkeit und Politik vom Holocaust (oft auch als Shoah bezeichnet) die Rede, wird vor allem das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz genannt.
Die in Auschwitz begangenen Verbrechen wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs insbesondere von der Volksrepublik Polen geahndet. Angehörige des SS-Lagerpersonals waren von den Westalliierten an Polen ausgeliefert worden. Zwei Strafprozesse ragen hervor: das Verfahren gegen den ersten Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, vor dem Obersten Volksgerichtshof in Warschau sowie der Prozess gegen 40 meist hochrangige SS-Männer und -Frauen in Krakau (beide 1947). Insgesamt zog die polnische Justiz rund 600 SS-Angehörige von Auschwitz zur Verantwortung.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Justizjurist durch sein Bestreben hervorzuheben, Auschwitz-Mörder vor Gericht zu bringen. Anfang 1959 war es Fritz Bauer (1903 –1968), Generalstaatsanwalt im Bundesland Hessen, der eine Gelegenheit ergriff, umfassend und systematisch gegen Auschwitz-Personal ermitteln zu lassen. Wer war dieser Mann?
Nach 1933 gleich mehrfach gefährdet: als gebürtiger Jude und als engagierter Sozialdemokrat
Fritz Bauer, in einer jüdischen Familie in Stuttgart aufgewachsen, wurde Jurist und Ende der 1920er Jahre Amtsrichter in seiner Heimatstadt. Er war Sozialdemokrat und hatte bis zu seiner Verhaftung im März 1933 als leidenschaftlicher Demokrat und Patriot für den Erhalt der Weimarer Republik gekämpft. Er setzte sich dafür ein, das überkommene Strafrecht zu reformieren. Für Bauer bestand Sinn und Zweck der staatlichen Strafe in der Prävention zukünftiger Rechtsverstöße und in der Integration des Straftäters in die Gemeinschaft gesetzestreuer Bürger. In der Resozialisierung der Straffälligen durch einen humanen Strafvollzug sah er eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Als Ende Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde und die Nationalsozialisten sogleich mit der Verfolgung ihrer politischen Gegner begannen, war Bauer als exponierter Sozialdemokrat und von den Nazis angefeindeter Jude gefährdet. Die Nationalsozialisten nahmen ihn Anfang März 1933 in „Schutzhaft“ und verschleppten Bauer in das Konzentrationslager Heuberg auf der Schwäbischen Alb. Ende Mai 1933 wurde er auf der Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem Staatsdienst entlassen.
Im Herbst 1933 in ein Gefängnis in Ulm verlegt, kam Bauer Ende November 1933 aus der Haft frei. Als Bedingung für die Entlassung mussten er und sieben andere Sozialdemokraten ein Lippenbekenntnis zum NS-Staat ablegen. Hitler hatte in einer Rede von den „innenpolitischen Gegnern“ ein solches Bekenntnis gefordert. Die NS-Propaganda schlachtete den Brief, der an den württembergischen „Reichsstatthalter“ gerichtet war, als „Treuebekenntnis einstiger Sozialdemokraten“ aus. Nicht ohne List legten die Oppositionellen darin ihr „uneingeschränktes Bekenntnis zur deutschen Ehre und Friedensliebe“ ab, bekannten sich aber nicht ausdrücklich zum „Führer“.
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Bauer arbeitete weiter gegen das NS-Regime, verließ aber nach zwei weiteren Verhaftungen Deutschland. Dänemark und Schweden waren die Stationen seines Exils. In Schweden konnten die sozialdemokratischen Exilanten politisch arbeiten, und Bauer und seine Genossen schmiedeten Pläne für ein freies und demokratisches Nachkriegsdeutschland.
In Hessen ergibt sich ein Freiraum für den Zurückgekehrten
Ein wichtiges Anliegen war Bauer die Ahndung der NS-Verbrechen. In seinem Buch „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“ (1945) und in Zeitungsartikeln forderte er die Deutschen auf, nach dem Sieg über den Nationalsozialismus über die Verbrecher zu Gericht zu sitzen. Bauer begrüßte die in Nürnberg durchgeführten Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher und die Eliten des Regimes (siehe DAMALS 5-2016). Er war allerdings der Meinung, es wäre eigentlich die Aufgabe der befreiten Deutschen gewesen, ihre Verbrecher abzuurteilen.
1946 schrieb er, deutsche Gerichte hätten Gelegenheit gehabt, „klar und deutlich der Weltöffentlichkeit zu zeigen, daß das neue Deutschland wieder ein Rechtsstaat geworden ist, der mit der rechtlosen Vergangenheit bricht und die nazistischen Vorstellungen, Macht sei Recht, verflucht“.
Im Frühjahr 1956 berief Georg August Zinn, Ministerpräsident von Hessen (1950 –1969) und zugleich Justizminister (1951–1963), Fritz Bauer zum hessischen Generalstaatsanwalt. Im sozialdemokratisch regierten Hessen sah Bauer den Freiraum, auf dem Feld der Verfolgung der NS-Verbrecher aktiv zu werden. Bereits im Herbst 1956 bewirkte er, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren gegen Adolf Eichmann (1906 –1962) und andere, für das noch kein Gericht zuständig war, an das Landgericht Frankfurt am Main abgab. Bauer wollte, dass die ihm nachgeordnete Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main gegen den „Judenreferenten“ im SS-Reichssicherheitshauptamt ermittelte. Eichmann hatte seit Herbst 1941 die Deportation der Juden aus West- und Südosteuropa in die Vernichtungslager organisiert.
Die von Bauer beauftragten Staatsanwälte strebten „Komplexverfahren“ an. Nicht einzelne Angeklagte sollten zur Verantwortung gezogen werden, sondern all diejenigen, die sich an einem abgegrenzten, klar definierten Verbrechensgeschehen beteiligt hatten. Im Fall Eichmann bedeutete dies: Die gesamte „Ungarn-Aktion“ sollte aufgeklärt werden, das heißt die Deportation von rund 438 000 Juden innerhalb von acht Wochen im Sommer 1944 nach Auschwitz.
Gründung der „Zentralen Stelle“ in Ludwigsburg
Der von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angestrengte Prozess gegen das „Einsatzkommando Tilsit“ vor dem Landgericht Ulm (April bis August 1958) führte Politik, Justiz und Öffentlichkeit vor Augen, dass die NS-Verbrechen längst nicht aufgeklärt waren. „Die Mörder sind unter uns“, so hatte es der Film von Wolfgang Staudte 1946 dargestellt, und so war es. Nun ergriffen vergangenheitsbewusste Justizjuristen und Politiker die Initiative: Die Landesjustizminister und Bonn einigten sich auf die Gründung der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ (kurz „Zentrale Stelle“).
Die in Ludwigsburg bei Stuttgart angesiedelte Stelle war keine Staatsanwaltschaft. Sie konnte keine Anklage erheben. Es handelte sich um eine Einrichtung, die Vorermittlungen durchführte. Verbrechenskomplexe wurden auf der Grundlage von Dokumenten und Zeugen (Vernehmungsprotokollen) so weit aufgeklärt, dass Verfahren an zuständige Staatsanwaltschaften abgegeben werden konnten. Den mit den Verfahren befassten Strafverfolgungsbehörden oblag es sodann, Anklage zu erheben oder – was leider häufig der Fall war – Verfahren einzustellen.
Die Gründung der „Zentralen Stelle“ war eine Minimallösung. Ihre verdienstvolle, leider nicht von allen Anklagebehörden in der Bundesrepublik angemessen gewürdigte Arbeit hatte das Ziel, möglichst noch vor dem Eintreten der Verjährung von Mord und Mordbeihilfe im Jahr 1965 Verfahren gegen NS-Verbrecher auf den Weg zu bringen.
Die Geschichte der Zentralen Stelle verlief freilich anders als geplant. 1965 wurde der Beginn der Verjährungsfrist (20 Jahre) auf das Jahr 1949 festgesetzt. Vor der Gesetzesänderung hatte die Frist 1945 begonnen. 1969 wurde die Dauer der Frist um zehn Jahre verlängert, 1979 vom Bundestag gänzlich aufgehoben. Da seit 1979 Mord und Mordbeihilfe nicht mehr verjähren, setzte die Zentrale Stelle ihre Vorermittlungsarbeit bis heute fort. Ihrer Aufklärungsarbeit ist es verdanken, dass auch jüngst noch späte Verfahren gegen NS-Täter durchgeführt wurden. Hervorzuheben sind der Demjanjuk-Prozess (2009 – 2011) und das Gröning-Verfahren (2015). Das Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen Oskar Gröning führte zu einer wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Im Bund mit dem Mossad: Bauers Rolle bei der Ergreifung Eichmanns
Wie erwähnt, leitete die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ende 1956 ein Ermittlungsverfahren gegen Eichmann und andere ein. Haftbefehle gegen Eichmann und seine Helfer wurden im November 1956 vom Amtsgericht Frankfurt am Main erlassen. Einen ersten Erfolg konnten die Strafverfolger Anfang April 1957 verbuchen. Eichmanns Stellvertreter in Budapest, Hermann Krumey (1905 –1981), wurde verhaftet. Während einer Pressekonferenz wies der Leiter der Frankfurter Staatsanwaltschaft darauf hin, der Untersuchungshäftling Krumey sei „der Stellvertreter des berüchtigten SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann, des Beauftragten Himmlers für die Judenvernichtungen“, gewesen. Es gebe ernstzunehmende Hinweise, dass sich der „Hauptbeschuldigte“ Eichmann „heute in Südamerika“ befinde.
Berichte über die Pressekonferenz gelangten auch nach Südamerika. So erfuhr der in Argentinien lebende einstige Dachau-Häftling Lothar Hermann (1901–1974) von der Suche nach Eichmann. Per Zufall war seine Tochter in Kontakt mit einem Sohn Eichmanns gekommen. Hermann gelangte zu der Erkenntnis, dass der Vater des jungen Mannes der gesuchte NS-Verbrecher sein müsse. Deshalb wandte er sich brieflich an die Frankfurter Strafverfolgungsbehörde.
Fritz Bauer nahm die Eichmann-Sache persönlich in die Hand. Er schlug einen für einen deutschen Beamten ungewöhnlichen Weg ein: Bauer erwirkte nicht etwa über das Auswärtige Amt in Bonn einen Auslieferungsantrag an Argentinien. Er schaltete auch nicht das Bundesjustizministerium oder die deutsche Botschaft in Buenos Aires ein – weder in Bonn noch in die Botschaft setzte er sein Vertrauen. Er wandte sich stattdessen an den Leiter der „Israel-Mission“ in Köln. Dabei handelte es sich um den Vorläufer der Botschaft Israels. Der Diplomat stellte den Kontakt zu israelischen Stellen her. Bauer gelang es, Jerusalem dazu zu bewegen, Agenten des Auslandsgeheimdienstes Mossad nach Argentinien zu schicken. Nach längerer mühseliger Suche – Eichmann war unter der von Lothar Hermann angegebenen Adresse nicht zu finden – ergriffen die Agenten den ehemaligen SS-Offizier im Mai 1960 in Buenos Aires und entführten ihn nach Israel.
Bauers unkonventionelle Vorgehensweise blieb bis zu seinem Tod geheim. Nur Ministerpräsident Zinn soll er eingeweiht haben. Nachdem Bauer 1968 gestorben war, machte eine Buchveröffentlichung in Israel seinen Beitrag zur Ergreifung Eichmanns bekannt. Der damalige Mossad-Chef schilderte Bauers Unterstützung freimütig. Eichmann wurde 1961 der Prozess gemacht. Das Gericht verurteilte ihn zum Tod. Vollstreckt wurde das Urteil Mitte 1962. Bauer, ein entschiedener Gegner der Todesstrafe, hat sich zum Vollzug des Jerusalemer Richterspruchs öffentlich niemals geäußert.
Belastete Eliten wollen gern einen „Schlussstrich“ ziehen
Die Verfolgung und Ahndung der NS-Verbrechen stieß während der ersten zwei Jahrzehnte der Bonner Republik in Politik, Justiz und Polizei, aber auch in der Öffentlichkeit auf Widerstand und Ablehnung. Allzu viele Deutsche wollten die Vergangenheit auf sich beruhen lassen und einen „Schlussstrich“ ziehen. War mit den Verfahren der Alliierten der Gerechtigkeit nicht ausreichend Genüge getan worden? Diese Ansicht wurde oft geäußert.
Im Bonner Justizministerium wie in den Justizministerien der Länder waren zudem nicht wenige Juristen am Werk, die in der NS-Zeit gesetzestreu die verbrecherische Politik des Regimes mitgetragen hatten. Und in den Polizeien saßen in großer Zahl einstige SS-Angehörige in Führungspositionen. Keiner dieser Staatsdiener hatte ein Interesse an der Aufklärung der NS-Vergangenheit.
Es bedurfte der Stimme der überlebenden Opfer, der Forderungen von nach Gerechtigkeit strebenden Politikern und der Mahnungen des Auslands, um in der Bundesrepublik den Willen und die Bereitschaft zu schaffen, die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Gang zu bringen.
Der Historiker und Ex-Auschwitz-Häftling Hermann Langbein (1912 –1995) formulierte das Ziel in einer 1955 gegen einen NS-Täter erstatteten Anzeige so: „Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, dafür zu sorgen, daß jeder einzelne Mensch, der irgendwie an den Verbrechen in Auschwitz teilnahm, bis an sein Lebensende bestraft wird. Wir haben aber die heilige Pflicht, dafür zu sorgen, da[ß] diejenigen, welche die Initiative zu solchen Verbrechen ergriffen haben, niemals wieder Gelegenheit bekommen, ihre Verbrechen zu wiederholen.“
Der von Fritz Bauer angestrengte Auschwitz-Prozess zeigt beispielhaft, welche Widerstände zu überwinden waren. Als im Frühjahr 1959 bekannt- wurde, dass der Bundesgerichtshof das Landgericht Frankfurt am Main mit der Untersuchung und Entscheidung in Sachen Auschwitz beauftragt hatte, sprachen sich sowohl der Präsident des Landgerichts als auch der Leiter der Staatsanwaltschaft gegen die Übernahme des Verfahrens aus. Der Landgerichtspräsident sah keine Ressourcen für ein Großverfahren, der Chef der Strafverfolgungsbehörde war der Auffassung, das Auschwitz-Verfahren solle in Stuttgart geführt werden. Dort war bereits ein Verfahren gegen Auschwitz-Personal anhängig. Bauer überwand, sicher mit Rückendeckung durch seinen Dienstherrn in Wiesbaden, die Widerstände. Die Unwilligkeit des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft war charakteristisch für die Atmosphäre, die in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik vorherrschte. Der Ahndung von Massenmord wurde keine Priorität eingeräumt.
Ein Exhäftling und ein Journalist stoßen Auschwitz-Ermittlungen an
Einem ehemaligen Auschwitz-Häftling und einem engagierten Journalisten ist es zu verdanken, dass es zu Ermittlungen gegen Auschwitz-Täter kam. Im März 1958 ging bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine Anzeige ein. Der Anzeigeerstatter, der in der Strafanstalt Bruchsal einsaß, schien wenig glaubwürdig. Er war nicht nur wiederholt straffällig geworden, er war auch durch eine Vielzahl von Anzeigen gegen Justizangehörige einschlägig bekannt. Mit großer Verzögerung begannen die Ermittlungen gegen den angezeigten SS-Angehörigen Wilhelm Boger. Das Verfahren wurde um die Jahreswende 1958/59 auf weitere SS-Leute ausgedehnt. Auch die „Zentrale Stelle“ schaltete sich ein.
Zu einem Prozess in der baden-württembergischen Hauptstadt kam es aber nicht. Stuttgart gab das Verfahren im Frühjahr 1959 nach Frankfurt am Main ab. Warum nun also Frankfurt? Der Journalist Thomas Gnielka (1928 –1965) hatte einen Holocaust-Überlebenden aufgesucht, um über eine Wiedergutmachungssache zu berichten. In der Wohnung des Mannes sah er Dokumente, die aus Breslau stammten. Es handelte sich um Schreiben der Kommandantur des Lagers Auschwitz sowie des SS- und Polizeigerichts Breslau. In den Schriftstücken waren SS-Männer aufgeführt, die Häftlinge angeblich „auf der Flucht“ erschossen hatten. Gnielka erkannte den Wert der Dokumente und sandte sie Anfang Januar 1959 an Bauer.
Der hessische Generalstaatsanwalt sah in den Unterlagen einen Ansatz, um gegen die aufgeführten SS-Leute vorzugehen. Er brachte den Bundesgerichtshof dazu, das Landgericht Frankfurt am Main als Gerichtsstand in der Sache zu bestimmen. Von ihm persönlich beauftragte Staatsanwälte ermittelten seit Mitte 1959 erstmals in der Bundesrepublik umfassend und systematisch gegen Auschwitz-Täter. Während des Verfahrens und der anschließenden gerichtlichen Voruntersuchung gerieten Hunderte von SS-Angehörigen, die in Auschwitz Dienst geleistet hatten, ins Visier der Ermittler, und über 1000 Zeugen (Auschwitz-Überlebende und SS-Angehörige) wurden vernommen. Erstmals wurde die Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz umfassend dargestellt.
Ziel Bauers und der Staatsanwälte war es, anhand der ausgewählten Beschuldigten die Gesamtstruktur des Lagers und das ganze Verbrechensgeschehen aufklären zu können. Im April 1963 legte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling (das war ein von der SS als Aufseher eingesetzter Gefangener) vor. Im Oktober 1963 eröffnete das Landgericht Frankfurt am Main das Hauptverfahren. Der Großprozess gegen die Auschwitz-Täter konnte beginnen.
Welche Lehren waren aus der Aufarbeitung der NS-Verbrechen für die Demokratie zu ziehen? Dazu sagte Fritz Bauer während des Prozesses: „Die Tugend des Ungehorsams gegenüber Gesetzen und Befehlen, die die Würde des Menschen verletzen, muß gelehrt und geübt werden. Der Trägheit der Herzen muß der Kampf angesagt bleiben, nicht nur in Sonntagspredigten, sondern im Alltag unserer Zeit.“
Wie außergewöhnlich dieses Verfahren war, ist bereits an dem Umstand zu erkennen, dass die Frankfurter Justiz über keinen Gerichtssaal verfügte, der groß genug gewesen wäre, die Prozessbeteiligten, die Journalisten und das Publikum aufzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main stellte vorübergehend den Saal des Stadtparlaments zur Verfügung. Wenige Tage vor Weihnachten 1963 begann die Hauptverhandlung im Frankfurter Römer. Die „Strafsache gegen Mulka u. a.“ ging als der Versuch in die Geschichte der Bundesrepublik ein, das Menschheitsverbrechen Auschwitz aufzuklären und die deutsche Gesellschaft mit den Untaten zu konfrontieren.
Autor: Werner Renz
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