So manch ein Untertan von Königs Georg V. wird sich verblüfft die Augen gerieben haben, als er in den Morgenblättern des 18. Juli 1917 folgende Erklärung Seiner Majestät zu lesen bekam: “Kraft Unseres Königlichen Willens und Unserer Königlichen Autorität erklären Wir hiermit, daß vom Zeitpunkt dieser Königlichen Proklamation Unser Haus und Unsere Familie als Haus und Familie Windsor bezeichnet werden soll.” Der Sturz des Zaren hatte dem Monarchen einen gehörigen Schrecken eingejagt. Einige kaum nennenswerte republikanische Kundgebungen in London taten ein Übriges: In diesen monarchenfeindlichen Zeiten, so glaubte man im Umfeld des Königs, könnte ein banales Überbleibsel der Geschichte zum fatalen Stolperstein werde. Die königliche Familie trug gemäß ihrer Herkunft noch immer den Namen des deutschen Adelsgeschlechts “von Sachsen-Coburg und Gotha”. Eine englische Bezeichnung mußte her. Eifrig kramten die Genealogen in den Stammbäumen nach möglichen urenglischen Namen. Schließlich entdeckte der Privatsekretär des Königs zufällig, daß Urahn Eduard einmal als “Edward of Windsor” tituliert worden war. So wurde Windsor zum Namen der Dynastie.





