Als sich die Griechen gegen die osmanische Herrschaft erhoben, rechtfertigten ihre Anführer die Forderung nach politischer Unabhängigkeit mit einem Konzept, das in den politischen Debatten in West- und Mitteleuropa seit dem frühen 19. Jahrhundert eine immer größere Rolle spielte: das Konzept der Nation. Es faszinierte die Menschen, es weckte Hoffnungen und tiefe Emotionen. Es versprach dem Individuum die Einbindung in ein vermeintlich vertrautes Kollektiv, dem besondere Eigenschaften und Rechte zugeschrieben werden.
Das Geburtsland der modernen Nation ist Frankreich, und die jungen Vereinigten Staaten von Amerika haben bei der Geburt tatkräftig mitgeholfen. In beiden Ländern ging die Nation aus einer Revolution hervor: in Nordamerika 1776 aus dem Unabhängigkeitskampf der Siedler gegen die britische Kolonialmacht und in Frankreich 1789 aus der großen Revolution des Bürgertums gegen die feudale Ständeordnung und die diskreditierte Königsherrschaft.
In beiden Ländern war die Vision der souveränen Nation im ausgehenden 18. Jahrhundert Ausdruck und Instrument für eine politische Mobilisierung der Menschen. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – das, was die französischen und amerikanischen Revolutionäre versprachen, elektrisierte Europa. Die Nation integrierten sie in ihr Weltbild. Es war im Grunde die Vision einer neuen Gesellschaft.
Erstmals in der Geschichte Europas begriff sich eine soziale Gruppe als eine Gemeinschaft freier, mündiger und rechtsgleicher Staatsbürger. In Nordamerika und in Frankreich nahm die revolutionäre Nation für sich das Recht in Anspruch, über ihr Schicksal selbst zu bestimmen und die höchste Gewalt im Staat durch ihre gewählten Organe auszuüben.
Das war der entscheidende Schritt. Denn die nicht zu leugnenden Unterschiede in der Gesellschaft sollte die Nation als der neue politische Rahmen nicht einebnen, sondern überwölben. Auf die naheliegende Frage, was denn eine Nation im Verständnis der französischen Revolutionäre überhaupt sei, antwortete einer ihrer führenden Köpfe, der Abbé Sieyès, im Januar 1789: „Eine Gesellschaft, welche unter einem gemeinschaftlichen Gesetz lebt und durch ein und dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten wird.“
Von gemeinsamer Abstammung oder gemeinsamen kulturellen Eigenschaften ist in der berühmten und immer wieder zitierten Definition der Nation von Sieyès nicht die Rede. Die bürgerliche Nation ist für ihn im Unterschied zum vorpolitischen Volk von Untertanen eine Gemeinschaft des Rechts. Und diese Nation „existiert vor allem anderen; sie ist der Ursprung von allem. Ihr Wille ist immer legal; sie ist das Gesetz selbst“.
Das waren unerhörte Behauptungen. Der traditionellen Legitimierung von absoluter monarchischer Herrschaft war damit der Boden entzogen. Den Staatsmännern, die 1814/15 in Wien auf einem Kongress über Europa verhandelten, war das noch nicht klar gewesen. Von der Nation und ihren angeblichen Rechten wollten sie nichts wissen.





