Es war der 1. Mai 1911. Elise R. schloss in der Marktstraße 12 in Wiesbaden die Tür der neu eröffneten Filiale von „Tengelmann’s Kaffee-Geschäft“ auf und bat die Kundinnen und Kunden hinein. Es war für sie der Anfang einer langen Karriere bei diesem Unternehmen. Als „Erste Verkäuferin“, so hieß damals die Filialleiterin, sollte sie ihr ganzes Arbeitsleben bei Tengelmann hinter der Ladentheke stehen. Sie heiratete nie.
Arbeiten? Aber bitte nur bis zur Hochzeit
Verkäuferinnen bei Tengelmann wie auch bei dem marktführenden Konkurrenten „Kaiser’s Kaffee Geschäft“ mussten ledig sein. Heirateten sie, wurden sie entlassen – eine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Wer nicht heiraten wollte, fand bei Tengelmann und Kaiser’s hingegen die Stelle fürs Leben. Elise R. ist ein Beispiel dafür, wie Lebensläufe vom Üblichen der damaligen Zeit abwichen. Ehe und Mutterschaft galten gemäß der gültigen Geschlechterordnung als „natürlicher Beruf“ und Bestimmung der Frau. Toleriert wurde bei Angestellten allenfalls eine kurze Episode der Erwerbstätigkeit, bevor sie heirateten und Kinder in die Welt setzten.
Es gab allerdings auch Frauen, die Job und Familie miteinander verbinden konnten beziehungsweise mussten, das waren die sogenannten mithelfenden Familienangehörigen. Allerdings erhielten sie kein Gehalt und auch keinen Anteil am Gewinn des Geschäfts. Das bestimmte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die Ehefrau eines Selbstständigen verpflichtete, im Betrieb des Mannes mitzuarbeiten und daneben das Hauswesen zu versorgen und sich um die Kinder zu kümmern. Die „Mithelfenden“ machten die große unsichtbare Mehrheit der Frauen hinter der Ladentheke im Lebensmitteleinzelhandel aus.
Waren des täglichen Bedarfs wurden früher bei kleinen Händlern um die Ecke gekauft. Noch bis in die 1950er Jahre bestimmten sie das Bild des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Großfilialbetriebe, damals „Massenfilialbetriebe“ genannt, die heute dominieren, waren eine neue Erscheinung. Sie entstanden erst Ende des 19. Jahrhunderts und breiteten sich allmählich über das ganze Reichsgebiet aus. Verkäuferinnen bei Großfilialisten stellten lange eine Minderheit dar. Die meisten angestellten Verkäuferinnen arbeiteten für Händler mit wenigen Filialen.
Es waren die angestellten Verkäuferinnen, die nach dem Ersten Weltkrieg das Image der „Neuen Frau“ mitprägten. Diese war modern, unabhängig, frei von familiären Verpflichtungen und stürzte sich nach dem Job in ein attraktives Freizeitleben: ein Wunschbild, das kaum real existierte, sondern medial geschaffen war. Zuvor war das Ansehen der Verkäuferin vor allem aufgrund der meist schlechten Ausbildung eher negativ. Es galt: „Eine Dame, die ins Geschäft geht, ist eben keine Dame.“





