Mit der Proklamation der neuen Verfassung am 1. Mai 1934 kam der im März 1933 eingeleitete politische Umbau Österreichs zu einem vorläufigen Abschluss. Die Verfassung räumte ebenso wie das Gesetz über die „Vaterländische Front“ (VF) dem Bundeskanzler eine immense Machtfülle ein. Er verfügte unter anderem über umfassende Ernennungs-, Bestätigungs- und Abberufungsrechte — und konnte sogar in die einzelnen Bundesländer hineinregieren. Die zentrale Rolle bei der Beseitigung der Demokratie und deren Ersetzung durch ein autoritäres, nach dem Führerprinzip organisiertes Regime hatte der christlichsoziale Bundeskanzler Engelbert Dollfuß gespielt. Zur Ausgestaltung des neuen Regimes konnte Dollfuß allerdings kaum noch beitragen, weil er am 25. Juli 1934 beim nationalsozialistischen Putschversuch ermordet wurde.
Dollfuß’ Doppelfunktion als Bundeskanzler und Führer der VF wurde Ende Juli 1934 auf zwei Spitzenfunktionäre aufgeteilt: Justiz- und Bildungsminister Kurt Schuschnigg folgte dem Ermordeten als Kanzler, Vizekanzler Ernst Rüdiger Starhemberg, Zentralfigur der von Mussolini unterstützten Wehrformation der Heimwehren, übernahm die Führung der VF. …
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