Bis heute ist die Frage, in welchem Ausmaß sich deutsche Frauen an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus beteiligt haben, keineswegs geklärt. Lange wurde ihre Rolle – sowohl in der Forschung als auch in der bundesdeutschen Rechtsprechung – als nebensächlich abgetan.
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Seit dem 19. Oktober 2021 steht in Itzehoe eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig vor Gericht. Die heute 96-jährige Irmgard F. wird beschuldigt, zwischen 1943 und 1945 als Schreibkraft die Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen unterstützt zu haben. Der damals 18– bzw. 19-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in über 11 000 Fällen zur Last gelegt.
Das laufende NS-Verfahren zeigt, wie wenig zutreffend das Narrativ ist, Frauen seien per se Opfer des Nationalsozialismus gewesen. Viele durchschnittliche deutsche, nichtjüdische Frauen waren keine Opfer, sondern am Nationalsozialismus beteiligte Akteurinnen, Handelnde, sie waren Zeuginnen, Nutznießerinnen, Mittäterinnen und auch Täterinnen.
Frauen haben innerhalb des Systems eigenverantwortlich gehandelt
Ob als KZ-Schreibkraft, als Zivilangestellte der Gestapo, als Wehrmachtshelferin, als Krankenschwester in einer Euthanasieanstalt, als NS-Frauenschaftsführerin, als SS-Ehefrau oder als Aufseherin in einem Konzentrationslager, es ist davon ausgehen, dass die Frauen eigenverantwortlich handelten.
Sie hatten dabei ihren sozialen Aufstieg, ihre eigene Karriere und bessere Verdienstmöglichkeiten vor Augen. „Also, ich habe gar nicht lange überlegt, sondern hab gedacht, gut, wenn ich da mehr verdienen kann, dann geh ich da hin!“, antwortete 2003 etwa die KZ-Telefonistin Waltraud G. auf die Frage der Verfasserin dieses Artikels, warum sie im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück gearbeitet habe statt weiter auf dem Postamt in Fürstenberg.
Noch ein Zweites verdeutlicht der laufende Prozess in Itzehoe: Da Frauen meist in untergeordneten und in den typisch weiblichen Tätigkeitsfeldern – Helfen, Pflegen und Erziehen – eingesetzt waren, wurde ihre Beteiligung an den Verbrechen des „Dritten Reichs“ lange unterschätzt. Und: Nach 1945 wurden in der öffentlichen Wahrnehmung die wenigen exponierten Täterinnen – die KZ-Aufseherinnen – sexualisiert, während das bei männlichen KZ-Tätern viel seltener der Fall war. Das Skandalisieren einzelner Täterinnen, etwa als „blonde Bestie von Belsen“ sowie die Tendenz, die Rolle von Frauen als nebensächlich abzutun, haben eine angemessene Aufarbeitung und Strafverfolgung der NS-Verbrechen, in die Frauen involviert waren, deutlich erschwert.
Die Täterforschung, die in den 1990er Jahren durch Christopher Brownings bahnbrechende Studie „Ganz normale Männer“ Fahrt aufnahm, brachte auch Aussagekräftiges zu den an NS-Verbrechen beteiligten Akteurinnen hervor.
Insgesamt 2,3 Millionen deutsche Frauen hatten sich in der NS-Frauenschaft organisiert. Von ihnen waren mehrere tausend Frauen während des Zweiten Weltkriegs in den eroberten polnischen Ostgebieten an der „Eindeutschungspolitik“, das heißt an Diskriminierung und Verfolgung der nichtdeutschen Bevölkerung, beteiligt.
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Des Weiteren waren seit dem Kriegsbeginn 1939 etwa 500 000 Wehrmachtshelferinnen als Nachrichtenhelferinnen, Stabs-, Flak- und Luftwaffenhelferinnen aktiv. Rund ein Drittel von ihnen hatte sich freiwillig gemeldet. Sie lockte das Versprechen vom Auslandseinsatz in Paris – fern vom heimischen Alltagstrott.
Auch unter den Gestapo-Mitarbeitenden gab es eine Reihe von Frauen. Vermutlich mehrere tausend weibliche Zivilangestellte arbeiteten in der Verwaltung als Schreibkräfte, Telefonistinnen, Dolmetscherinnen und erhielten so Einblicke in die Verfolgungspraxis der Gestapo.
Bei dem 1942 gegründeten SS-Helferinnenkorps bewarben sich insgesamt 2400 Frauen um eine Ausbildung als Nachrichten- und Fernmeldehelferin. Ähnlich wie die SS-Männer mussten die SS-Helferinnen strenge Aufnahmekriterien erfüllen. Sie wurden während der Ausbildung in der SS-Helferinnenschule im Elsässischen Oberehnheim einer rassischen Prüfung unterzogen und auch ideologisch geschult. Die SS setzte sie in den Konzentrationslagern ebenso ein wie im Reichssicherheitshauptamt, in der Volksdeutschen Mittelstelle oder in anderen SS-Einrichtungen.
In den Jahren 1939 bis 1945 wurden rund 3500 Frauen für den Dienst als KZ-Aufseherin ausgebildet. Sie bewarben sich freiwillig oder wurden von den Arbeitsämtern dienstverpflichtet. Von ihnen wird im Folgenden die Rede sein: von ihren Motiven, ihren Rekrutierungswegen und Karrieremöglichkeiten sowie von den Gründen, warum sich nur wenige weigerten, in einem KZ zu arbeiten.
In Ravensbrück werden KZ-Aufseherinnen geschult
Im Mai 1939 wurde 90 Kilometer nördlich von Berlin das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück eröffnet. Das nationalsozialistische Regime erachtete mit Blick auf den nahenden Krieg eine dauerhafte Haftstätte für Frauen als notwendig.
Auch ein neuer Typ von Bewacherin war jetzt gefragt: die SS-Aufseherin. Als Frau wurde sie nicht in die SS aufgenommen, gehörte aber seit 1940 zum Gefolge der Waffen-SS. Sie erhielt eine feldgraue Uniform und unterstand der SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
Die SS bot eine Anstellung im öffentlichen Dienst mit einem Verdienst von durchschnittlich 185 Reichsmark. Das wären heute etwa 680 Euro. Sie rekrutierte die Frauen über Stellenangebote, in denen selten direkt vom Einsatz im Konzentrationslager die Rede war. In einer Anzeige im „Hannoverschen Kurier“ vom 7. August 1944 hieß es lediglich: „Für den Einsatz bei einer militärischen Dienststelle werden gesunde weibliche Arbeitskräfte im Alter von 20–40 J. gesucht. Die Entlohnung erfolgt nach der Tarifordnung für die Angestellten im öffentlichen Dienst (TO. A).“
Es geht „lediglich um die Bewachung der Häftlinge“
Um eingestellt zu werden, mussten die Bewerberinnen körperlich gesund und ohne Vorstrafen sein. Berufliche Kenntnisse waren nicht erforderlich, wie es in einem undatierten Merkblatt hieß „da es sich ja lediglich um die Bewachung der Häftlinge handelt“. Auch die Mitgliedschaft in der NSDAP war keineswegs Voraussetzung. Gleichwohl sollten sich die zukünftigen Aufseherinnen „rückhaltlos“ zum NS-Staat bekennen, und einige von ihnen waren auch NSDAP-Mitglieder.
Im Merkblatt kam nun das „Konz.-Lager Ravensbrück“ direkt zur Sprache: „Im Konz.-Lager Ravensbrück sitzen Frauen ein, die irgendwelche Verstöße gegen die Volksgemeinschaft begangen haben und nun, um weiteren Schaden zu verhindern, isoliert werden müssen. Diese Frauen sind bei ihrem Arbeitseinsatz innerhalb und außerhalb des Lagers zu beaufsichtigen.“
Die Frauen, die sich als Aufseherinnen bewarben, waren also davon überzeugt, – wie die Mehrheit der Deutschen – dass es rechtens sei, angebliche Feinde der „Volksgemeinschaft“ auszugrenzen und in Lagern wegzusperren. Waltraut G. aus Fürstenberg hatte jedenfalls keine Zweifel: „Es waren eben Staatsfeinde.“
Die Aufseherinnen bildeten, so wie wohl keine andere Gruppe unter dem Wachpersonal der Konzentrationslager, einen Querschnitt der nationalsozialistischen Gesellschaft ab. Es waren Frauen mit einer damals durchschnittlichen Schulbildung von acht Jahren. Viele hatten vorher als Haushaltshilfen, in der Gastronomie oder in Fabriken gearbeitet. Andere waren im Gefängnis- und Fürsorgewesen oder bei der Post tätig gewesen.
Den in der Regel 20– bis 25-jährigen Frauen erschienen die vergleichsweise gute Bezahlung und Unterbringung sowie der soziale und berufliche Aufstieg attraktiv. Ein neues Berufsfeld jenseits der traditionellen Verhältnisse mag ein zusätzlicher Anreiz gewesen sein.
Es gab eine kleine Gruppe „altgedienter“ Aufseherinnen, von denen nicht wenige aus der brandenburgisch-mecklenburgischen Region stammten. Das Gros der Aufseherinnen bildeten jedoch zum KZ-Dienst verpflichtete Industriearbeiterinnen. Sie kamen aus dem gesamten Reichsgebiet sowie aus Böhmen, Österreich und den Niederlanden.
Magarete T. war 1944 zusammen mit ihren Arbeitskolleginnen von der Ruhrchemie in Oberhausen, nichtsahnend – wie sie sagte –, in das SS-Ausbildungslager Ravensbrück geschickt worden. „Ein Lehrgang, genau, und deswegen haben wir uns ja gefreut“, erinnerte sie sich 1996 und ergänzte: „Ich war Aufseherin, aber nicht freiwillig.“ So oder so ähnlich erklärten nach 1945 viele Aufseherinnen, sie hätten sich nicht freiwillig zum KZ-Dienst gemeldet. Wenn sie sich geweigert hätten, wären sie selbst im KZ gelandet, so ihre Argumentation.
Tatsächlich konnten die Arbeitsämter seit 1938 weibliche und männliche Erwerbsfähige zu „Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung“ verpflichten, während des Krieges vor allem zu Arbeiten in der Rüstungsindustrie. Die Dienstverpflichtung war also ein arbeitsmarktpolitisches Instrument und kein militärischer Stellungsbefehl, so wie es einige Aufseherinnen darstellten.
Zum KZ-Dienst gezwungen oder Entscheidung aus freien Stücken?
Wollte ein Unternehmen weibliche KZ-Häftlinge als Zwangsarbeitskräfte einsetzen, dann wurde in Zusammenarbeit mit der SS versucht, unter weiblichen Betriebsangehörigen das künftige Wachpersonal zu rekrutieren. Meldeten sich nicht genügend Freiwillige, suchte der Betrieb infrage kommende Frauen aus und forderte sie persönlich auf, sich zu melden.
Frieda Matthes und ihre Freundin Ilse Dost, die 1944 von der Chemnitzer Astra-Werke AG zur Aufseherinnen-Schulung nach Ravensbrück geschickt wurden, verweigerten aus Gewissensgründen den KZ-Dienst.
Frieda Matthes gab nach dem Krieg 1946 auf dem Kriminalamt Chemnitz zu Protokoll: „Als ich dann [im August 1944] in das KZ-Lager kam und das himmelschreiende Elend sah, besprach ich mich mit meiner Freundin Ilse Dost. Wir kamen beide überein, dass wir hier auf keinen Fall bleiben, zumal sie uns gesagt hatten, dass wir in eine Schule kommen sollten, und in einem KZ-Lager landeten. Am nächsten Tag haben wir uns bei dem Obersten im Lager melden lassen und haben ihm vorgetragen, dass wir hier nicht bleiben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten wir auf eigene Kosten nach Hause fahren.“
Die Mehrheit der dienstverpflichteten Frauen aber blieb zur Aufseherinnen-Schulung und passte sich an. Die französische KZ-Überlebende Germaine Tillion hat den Transformationsprozess, den neuangekommene Aufseherinnen durchliefen, eindrücklich beschrieben. „Einige von uns“, so Tillion 1998, „machten sich ein kleines, aber bitteres Spiel daraus, die Zeit zu messen, die eine neue Aufseherin brauchte, ehe sie den Brutalitäts-Pegel [der anderen] erreicht hatte.“ Nach ihrer Beobachtung dauerte dies meistens nur wenige Tage.
Welches Trainingsprogramm die Aufseherinnen in Ravensbrück genau durchliefen, ist nicht bekannt. Nur so viel ist nachweisbar: Jede neue Aufseherin wurde einer erfahrenen Aufseherin zugeteilt. Gemeinsam versahen sie Wach- und Kontrolldienste. Einige Frauen wurden an der Schusswaffe geschult oder zur Hundeführerin ausgebildet.
Vermutlich im März 1942 fand die erste Schulung einer größeren Gruppe von Aufseherinnen statt. Wiederholt belehrten der Lagerkommandant und die Oberaufseherin die Schulungsteilnehmerinnen, sich mitleidslos gegenüber den Häftlingen zu verhalten.
Die Aufseherinnen blieben manchmal nur wenige Tage im SS-Ausbildungslager. Nach der Einkleidung und einer kurzen Unterweisung wurden sie zurück in die Einsatzbetriebe versetzt, die sie zum Lehrgang geschickt hatten.
In nahezu allen Konzentrationslager-Komplexen wurden seit 1942 Frauenabteilungen eröffnet und „altgediente“ Aufseherinnen aus Ravensbrück als Wachpersonal dorthin versetzt. Damit erhielt das Frauenlager Ravensbrück die Funktion einer zentralen Rekrutierungs- und Ausbildungsstätte innerhalb des Lagersystems. Die Ravensbrücker Kommandantur war mit dieser Aufgabe jedoch schon bald überfordert. Die Schulungen fanden deshalb auch in den Lagerkomplexen Groß-Rosen und Flossenbürg statt.
Kleinbürgerliche Idylle neben den Orten des Schreckens
In Ravensbrück ließ die SS für die Aufseherinnen großzügige Häuser im Landhausstil mit mehreren Appartements errichten. Die insgesamt acht Wohnhäuser lagen im Zentrum der Ravensbrücker SS-Wohnsiedlung. Für viele Aufseherinnen entwickelte sich die Siedlung zu ihrem Lebensmittelpunkt. Magarete T. sagte rückblickend, sie habe in Ravensbrück „die schönste Zeit“ ihres Lebens verbracht. Freundschaften wurden dort geschlossen, Beziehungen zum männlichen SS-Personal geknüpft, Hochzeiten gefeiert und Kinder geboren.
1942 wurde ein Heim für Säuglinge und Kleinkinder der Aufseherinnen und der unteren SS-Dienstränge eingerichtet. Eine Villa am Schwedtsee diente als Kinderheim. Dort wurde auch ein Kindergarten eingerichtet. Die älteren Kinder gingen in Fürstenberg zur Schule.
Die SS-Wohnsiedlung lag unmittelbar vor dem Häftlingslager. Die Nähe von Dienst- und Wohnort beförderte auch beim weiblichen Wachpersonal das Gefühl, in einem Kosmos mit eigenen Gesetzmäßigkeiten zu leben. Diese Abgeschlossenheit bestärkte die Wahrnehmung, der KZ-Dienst sei eine Arbeit wie jede andere.
Die Häftlinge waren der Willkür der Aufseherinnen hilflos ausgesetzt, die sie – von der Zwangsarbeit ausgelaugt – noch stundenlang Appell stehen ließen. „Walküre“, „Revolver-Anna“ oder „Blutige Brygyda“ waren Namen, die sie bestimmten Aufseherinnen gaben. Diese verteilten Ohrfeigen, schlugen Häftlinge mit der Faust, mit Riemen oder Peitschen gegen den Kopf, traten ihnen mit Stiefeln in den Bauch oder ins Gesäß bzw. drohten ihnen mit der Schusswaffe.
Die höchste Position, die eine Aufseherin erreichen konnte, war die der Oberaufseherin. Durchsetzungskraft und Brutalität waren Voraussetzungen für den Aufstieg. Doch auch anderes förderte das berufliche Vorankommen: Vier der insgesamt fünf Ravensbrücker Oberaufseherinnen waren Mitglied der NSDAP und hatten sich freiwillig zum KZ-Dienst gemeldet. Mit durchschnittlich 40 Jahren waren die Oberaufseherinnen älter als die meisten ihrer Untergebenen.
Nach 1945 fanden sich alle fünf Oberaufseherinnen vor Gericht wieder. Maria Mandl und Emma Zimmer wurden zum Tod verurteilt und hingerichtet; Luise Brunner zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt und Anna Klein aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Johanna Langefeld konnte sich einer Verurteilung entziehen. Ihr gelang die Flucht aus der Untersuchungshaft in Krakau.
Verurteilungen gibt es lange nur bei konkretem Nachweis der Tat
Insgesamt musste sich nur eine verschwindend geringe Zahl von Aufseherinnen vor Gericht verantworten. Die angeklagten Frauen behaupteten, sie seien lediglich jugendliche Mitläuferinnen gewesen. Selbst Oberaufseherinnen erklärten sich zu unbedeutenden Befehlsempfängerinnen. Sie fühlten sich, wie die Mehrheit der Deutschen, als Opfer der Umstände. Die stillschweigende gesellschaftliche Integration der Belasteten und der fehlende Wille zur juristischen Aufarbeitung in Ost- und Westdeutschland bekräftigten diese Schuldabwehr.
Erst spät holte die bundesdeutsche Rechtsprechung ein zentrales Versäumnis nach: 2011 wurde erstmals ein Wachmann ohne konkreten Tatnachweis verurteilt. Das Münchner Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass John Demjanjuk durch seinen Einsatz im Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Diese Entscheidung setzte 2016 neue Ermittlungen gegen früheres KZ-Wachpersonal in Gang, auch gegen Zivilangestellte der SS wie die eingangs erwähnte Irmgard F.
Die acht das KZ Ravensbrück betreffenden Verfahren sind inzwischen abgeschlossen: sieben wegen Verhandlungs- bzw. Vernehmungsunfähigkeit der hochbetagten Beschuldigten; ein Verfahren, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlte. Es bleibt abzuwarten, welchen Ausgang der Stutthof-Prozess nimmt, der vermutlich einer der letzten NS-Prozesse sein wird.
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