Die Gerichtsmedizin ist heute ein selbstverständlicher Teil der Kriminalistik, auch Ermittler in TV-Krimis statten den Kollegen oft einen Besuch ab. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in Berlin neue Verfahren angewandt, die diese Fachdisziplin noch immer prägen.
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Im Jahr 1904 beschäftigte der Tod der achtjährigen Lucie Berlin die Menschen in der Hauptstadt des Deutschen Reichs. Das Mädchen war am 9. Juni 1904 verschwunden, als es die im Treppenhaus einer Mietskaserne gelegene Toilette aufsuchen wollte. Am 11. Juni 1904 wurden erste Leichenteile des Kindes aus der Spree geborgen. Sie waren teilweise verpackt. Es zeigte sich, dass Lucie das Opfer eines Sexualdeliktes geworden war und getötet wurde.
Im Jahr 1904 beschäftigte der Tod der achtjährigen Lucie Berlin die Menschen in der Hauptstadt des Deutschen Reichs. Das Mädchen war am 9. Juni 1904 verschwunden, als es die im Treppenhaus einer Mietskaserne gelegene Toilette aufsuchen wollte. Am 11. Juni 1904 wurden erste Leichenteile des Kindes aus der Spree geborgen. Sie waren teilweise verpackt. Es zeigte sich, dass Lucie das Opfer eines Sexualdeliktes geworden war und getötet wurde.
In dem öffentlichkeitswirksamen Indizienprozess gegen den 35-jährigen Theodor Berger, ein Nachbar der Familie Berlin, kam ein von dem Bakteriologen Paul Uhlenhuth (1870–1957) 1901 vorgestelltes Verfahren zum spezifischen Nachweis von Menschenblut zum Einsatz. An einem mutmaßlich zur Entsorgung der Leiche genutzten Weidenkorb, der dem Tatverdächtigen zugeordnet wurde, waren verdächtige Flecken gefunden worden. Mit den bisherigen Techniken hätte in einem solchen Fall lediglich geklärt werden können, ob es sich überhaupt um Blut handelte, es konnte aber auch das eines Tieres sein. Dank dem Verfahren von Uhlenhuth ließ sich nun nachweisen, dass am Weidenkorb menschliches Blut haftete.
Lange Tradition der Rechtsmedizin in Berlin
Die Berliner Rechtsmedizin (so wird das Fach seit 1968 genannt) blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits an der Wende zum 18. Jahrhundert wurde ein sogenanntes Stadtphysikat eingerichtet, um medizinische Erkenntnisse in den Dienst der Rechtspflege, aber auch von öffentlich-sanitätspolizeilichen Aufgaben zu stellen. Seit 1833 gab es an der Friedrich-Wilhelms-Universität (früherer Name der heutigen Humboldt-Universität) die „Praktische Unterrichtsanstalt für Staatsarzneikunde“ – der erste entsprechende Lehrstuhl in Deutschland und nach Wien (1804) der zweite im deutschsprachigen Raum. Neben der Lehre gehörte die Begutachtung von Leichen, lebenden Personen und unbelebten Substanzen zum erklärten Aufgabengebiet der Unterrichtsanstalt – bis heute das rechtsmedizinische Spektrum.
Johann Ludwig Casper (1796–1864), der die Unterrichtsanstalt seit 1850 leitete, ist die Casper’sche Regel zu verdanken, mit der das zeitliche Verhältnis des Ablaufs von Fäulnisveränderungen an Leichen in unterschiedlichem Milieu beschrieben wird. Während der Amtszeit von Carl Liman (1818–1891) und Karl Skrzeczka (1833– 1902), die 1865 begann, wurde ein neues Leichenschauhaus gebaut. Die Notwendigkeit für den Neubau wurde im Zentralblatt der Bauverwaltung eindrücklich hervorgehoben: „Das unverhältnismäßig starke Anwachsen der Bevölkerungsziffer und die damit in Zusammenhang stehende große Zahl von Unglücksfällen, Selbstmorden und Verbrechen hat in den letzten Jahren in Berlin die Erweiterung einer Anstalt erforderlich gemacht, welche die geordnete Aufbewahrung, Aufstellung und Untersuchung aller gerichtlichen und polizeilichen Leichen Berlins bezweckt.“
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Das 1886 eröffnete, hufeisenförmig gestaltete Gebäude beherbergte neben dem polizeilichen Leichenschauhaus und dem Leichenkommissariat auch erstmals adäquate Räume für die Unterrichtsanstalt. Neben zwei Sektionssälen gab es Laboratorien, eine Präparatesammlung, eine Bibliothek und einen Hörsaal. Auch technisch war das Gebäude auf dem neuesten Stand mit Dampfheizung, Lüftung, Wasserkraftfahrstuhl und einer Ammoniak-Kühlanlage.
Eine Besonderheit stellte die täglich für das Publikum geöffnete Leichenschauhalle dar. Diese enthielt sieben gekühlte Ausstellungsräume für insgesamt 14 Leichen. Der eigentliche Zweck war die Möglichkeit der Identifizierung unbekannter Toter durch Angehörige – aber bald wurde die Einrichtung zu einem beliebten Ausflugsziel für die Berliner Bevölkerung, die sich offensichtlich etwas gruseln wollte.
Zum einflussreichsten Gerichtsmediziner in Berlin sollte Fritz Straßmann (1858–1940) werden. Er leitete seit 1891 stellvertretend und seit 1894 regulär das Direktorat der Unterrichtsanstalt. Fachlich wurde sein „Lehrbuch der gerichtlichen Medicin“ ein Klassiker und international bekannt. Praktische Bedeutung erlangte auch die Revision des preußischen Obduktionsregulativs, an welcher Straßmann beteiligt war. Bis heute allgemein gültige Standards rechtsmedizinischer Sektionen wurden hier etabliert, wie etwa die Präparation der Halsmuskulatur in Fällen von Strangulation.
Die Entdeckung der Blutgruppen ist ein entscheidender Fortschritt
Neben dem oben bereits erwähnten Verfahren von Uhlenhuth, stellte die Entdeckung des AB0-Blutgruppensystems durch Karl Landsteiner (1868–1943), ebenfalls im Wesentlichen 1901 publiziert, einen weiteren bedeutenden Meilenstein dar. Die spurenkundliche Relevanz dieses Verfahrens wurde schnell erkannt. Dass es auch für die Klärung von familiären Verwandtschaftsbeziehungen – damals wie heute Teil des rechtsmedizinischen Aufgabenspektrums – genutzt werden konnte, betonte der Berliner Mediziner Fritz Schiff (1889–1940) 1924 auf einer Sitzung der forensisch-medizinischen Vereinigung Berlin. Bis zur Etablierung molekulargenetischer Verfahren in den 1990er Jahren war die Blutgruppen-Analytik Grundlage der Abstammungsbegutachtung.
Gerichtsmediziner beschäftigen sich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts bei Weitem nicht nur mit Mord und Totschlag. Unfälle, Selbsttötungen, Todesfälle im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen, plötzliche Todesfälle aus innerer Ursache und etliche Konstellationen mehr gehörten zum Berufsalltag. Stellvertretend seien hier die Verkehrsunfälle herausgestellt. So findet sich in den Sektionsbüchern bereits 1909 der Eintrag eines der ersten Opfer des motorisierten Straßenverkehrs. Und auch ein frühes Opfer der Luftfahrt fand seinen Weg in die Akten der Berliner Gerichtsmedizin: Der Flugpionier Otto Lilienthal stürzte am 9. August 1896 mit einem selbstkonstruierten Flugapparat ab und verunglückte tödlich. Im Eingangsbuch des Leichenschauhauses ist als Todesursache „Wirbelbruch“ vermerkt.
Noch wesentlich dramatischer waren die Ereignisse des 26. September 1908, als zwei U-Bahn-Züge auf der Hochbahnstrecke am Bahnhof Gleisdreieck an einer Weiche kollidierten und einer der Wagen in die Tiefe stürzte. 21 Menschen kamen dabei ums Leben, 15 von ihnen finden sich in den Eingangsbüchern des Leichenschauhauses.
Berlin zählte um die Jahrhundertwende knapp zwei Millionen Einwohner und war einer der am dichtesten besiedelten Ballungsräume der Welt. Wohnungsnot, Kinderarbeit, Arbeitslosigkeit, Armut und die Folgen prägten zumindest die Arbeiterviertel. Im gerichtsmedizinischen Kontext führte das zu einer Häufung von Fällen der Kinder- und Säuglingssterblichkeit, der Alkohol- und Betäubungsmittelabhängigkeit, familiärer Gewalt oder auch von Vergiftungen mit Kohlenmonoxid.
Eine zukunftsweisende organisatorische Neuerung stellte der bereits 1900 installierte gerichtsärztliche Bereitschaftsdienst dar. Nach einem der Polizei bekannt gemachten Dienstplan war zu jeder Zeit ein Gerichtsmediziner verfügbar, der zu Tatorten hinzugezogen wurde. Er sollte noch vor Ort erste gutachterliche Einschätzungen abgeben. Der diensthabende Gerichtsarzt hatte sicherzustellen, dass die Polizei ihn jederzeit finden konnte. Verließ er die Wohnung, musste er hinterlegen, wo er hinging.
Das Einsatzfahrzeug der Mordkommission, das „Mordauto“, war zu diesem Zweck mit einer „Arzttasche“ ausgestattet, um das benötigte Equipment zur Verfügung zu stellen. Dieser bis heute bestehende Bereitschaftsdienst war ein Novum, dessen Bedeutung für die Tatortarbeit kaum hoch genug eingeschätzt werden kann.
Die gerichtliche Medizin hatte Anfang des 20. Jahrhunderts um ihre Positionierung hart zu kämpfen. Die Debatte um die Anerkennung als Prüfungsfach im medizinischen Fächerkanon wurde erbittert geführt, die sichtbare Abgrenzung zu anderen Disziplinen, wie insbesondere der Pathologie, war eine Herausforderung.
Im Alltag sah sich Straßmann zermürbenden Kompetenzquerelen mit den nicht-universitären Gerichtsärzten sowie der Kriminalpolizei ausgesetzt. Er wollte der eigenen Disziplin mehr Profil verleihen. 1903 wurde daher die „Freie gerichtsärztliche Vereinigung zu Berlin“ gegründet, deren Vorsitz Straßmann 1904 übernahm. Bereits 1886 hatte sich auf der Tagung der Gesellschaft Deutscher Naturforscher in Berlin als 25. Sektion die „Gerichtliche Medizin“ konstituiert.
1904 folgte man auf der Tagung der Naturforscher in Breslau einem Vorschlag des Straßmann-Schülers Georg Puppe (1867–1925) und rief eine eigene gerichtsmedizinische Vereinigung ins Leben – die heutige Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin war geboren. Straßmann gehörte dem Gründungsausschuss an und übernahm auf der Gründungssitzung 1905 in Meran den ersten Vorsitz.
Mordserie der „Bestie vom Schlesischen Bahnhof“
1921 schockierte der Fall der „Bestie vom Schlesischen Bahnhof“ die Menschen in Berlin. Am 21. August 1921 stürmte die Polizei, die von einem Nachbar gerufen worden war, die Wohnung von Carl Großmann. Die Polizisten erwischten ihn in flagranti nach der Tötung einer jungen Frau, die er zuvor brutal vergewaltigt hatte.
Großmann gestand in den Vernehmungen die Ermordung von weiteren Frauen: „Es waren im Ganzen Stücker drei, höchstens fünfe“. Großmann hatte sich die materielle Not der jungen Frauen zu Nutze gemacht und sie in seine Wohnung gelockt – aus der es für sie kein Entkommen gab. Zwei Opfer hatte der Täter zerstückelt und die Leichenteile an verschiedenen Orten entsorgt.
Heute können Leichen mit massiv entstellten oder durch Fäulnis unkenntlichen Gesichtern durch einen molekulargenetischen Abgleich identifiziert werden. In den 1920er Jahren war die Zuordnung von Leichenteilen noch ein sehr schwieriger Prozess, bei dem die Gerichtsmediziner auf jedes Detail achten mussten. Bei einem der Opfer Großmanns, der 30-jährigen Elisabeth Barthel, gelang die Identifizierung anhand einer kleinen Narbe am Daumen. Es war bekannt, dass das Opfer an dieser Stelle als Jugendliche eine Entzündung gehabt hatte.
Die tatsächliche Opferzahl Großmanns dürfte deutlich höher gelegen haben. Allein seit 1918 wurden in der Gegend um den heutigen Ostbahnhof, in der Großmann lebte, 23 zerstückelte Frauenleichen aufgefunden. Carl Großmann erhängte sich 1922 vor der Urteilsverkündung in seiner Zelle.
Bereits 1903 hob Straßmann auf einem Vortrag die Vorzüge der Fotografie zur Dokumentation von Befunden hervor. Später wurde diese Empfehlung in das bereits erwähnte preußische Obduktionsregulativ aufgenommen. Die Anfertigung von Fotografien bei der Obduktion oder an einem Tatort diente nicht allein als Gedächtnisstütze für den Gutachter. Vielmehr bildete sie einen Status quo ab, der auch nachträglich für andere Gutachter eine Möglichkeit der Einschätzung bietet und als Beweismittel bei Gericht überzeugender ist als die Erinnerung und die mündliche Schilderung des Obduzenten.
Der Einsatz der Mikroskopie wurde ebenfalls zunehmend bedeutsam. Im Obduktionsregulativ wurde er beispielsweise zur Feststellung von Pulvereinsprengungen bei der Beurteilung von Schussverletzungen empfohlen. Das Berliner Institut rüstete unter Straßmann auch hier in nennenswertem Umfang auf.
Wenig bekannt ist, dass die heute nicht mehr aus der Rechtsmedizin wegzudenkende Anwendung von medizinischen bildgebenden Verfahren ihre Ursprünge ebenfalls in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts hatte. Bereits 1916 wurde im Institut eine Röntgenabteilung mit dem Radiologen Gustav Bucky (1880–1963) und einem eigenen Röntgenraum installiert.
Straßmann drängte darauf, dass bei Todesfällen durch Erschießen Bucky beizuziehen sei. Vor der Leichenöffnung sollten die Toten geröntgt werden. Geschosse können so im Körper schnell und sicher lokalisiert werden. Ein Vorgehen, das bis heute – wenngleich mit moderneren Methoden wie der Computertomographie – Standard ist. Daneben fanden die Röntgenstrahlen aber auch Anwendung bei Fragen der Identitätssicherung anhand typischer Charakteristika des Skeletts. Zu den weiteren Einsatzbereichen zählte die Suche nach Knochenfragmenten verbrannter Säuglingsleichen in Asche oder die Detektion verschluckter Fremdkörper.
Politischer Mord: der Fall Walther Rathenau
In der Weimarer Republik gab es Gewaltdelikte zunehmend auch im politischen Kontext. Hier war die Expertise der Gerichtsmedizin ebenfalls gefragt. So etwa nach dem Attentat auf Außenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau ließ sich an diesem Morgen in einem Cabrio mit offenem Verdeck durch Berlin-Grunewald chauffieren, ohne zu merken, dass er verfolgt wurde. Als der Chauffeur an einer Stelle abbremste, überholten die Attentäter den Wagen des Außenministers, schossen und warfen zudem eine Handgranate in das Fahrzeug. Rathenau wurde tödlich verletzt. Die Täter waren Mitglieder der rechtsextremen „Organisation Consul“.
Die Obduktion dient in solchen Fällen neben der Feststellung der Todesursache vordergründig der Rekonstruktion der Abläufe. Rathenau war von fünf Projektilen getroffen worden. Die Obduzenten konnten feststellen, dass das erste Projektil am linken Schulterblatt eintrat, dann die Brustwirbelsäule und die rechte Lunge durchschlug. Die nachfolgenden drei Schüsse führten lediglich zu oberflächlichen Rückenverletzungen, was dafür sprechen könnte, dass der Schütze nicht ruhig zielen konnte. Beim letzten Treffer handelte es sich um einen Halsschuss, der von links unten nach rechts oben verlief und am Mund wieder austrat.
Die Darstellung der Schusskanäle – jeweils von links hinten nach vorne rechts – deckte sich mit der Zeugenbeschreibung, dass im Überholvorgang geschossen wurde. Der erste und der letzte Treffer verursachten tödliche Verletzungen, der Durchschuss der Brustwirbelsäule erklärt auch hinreichend, dass Rathenau keine Ausweichversuche mehr unternehmen konnte. Die Handgranate führte zu gravierenden Weichteilverletzungen am rechten Fuß und der linken Hand, die den Gehstock umklammert hielt, die aber für den Todeseintritt bedeutungslos blieben.
Diskriminierung während der NS-Zeit
Zum Wintersemester 1929/30 schied Fritz Straßmann aus dem Dienst aus. Der Lebensabend des großen Gerichtsmediziners verlief tragisch. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde er unter der nationalsozialistischen Diktatur massiv diskriminiert. So schloss man ihn aus den Fachgesellschaften aus. Er ertrug es stoisch. Straßmann starb 1940. Einen Nachruf gab es nicht, eine posthume Würdigung erst lange nach Kriegsende durch seinen ebenfalls als Gerichtsmediziner tätigen Sohn Georg Straßmann (1890–1972), der dem Naziregime durch Emigration in die USA entgangen war.
2002 wurde das Gebäude, welches seit 1833 die „Praktische Unterrichtsanstalt für Staatsarzneikunde“ und seit 1922 das „Institut für gerichtliche Medizin bei der Universität Berlin“ beherbergte, nach Fritz Straßmann benannt. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin stiftete 2004 die Fritz-Straßmann-Medaille, um ums Fach verdiente Personen des öffentlichen Lebens zu honorieren. Eine (zu) späte Ehrung eines großen Vertreters seines Fachs.
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