Jedermann weiß, daß Maximilian I. den Beinamen “der letzte Ritter” trägt. Verdienste um die Reichsreform, die sich in einem anderen Beinamen niederschlagen könnten, werden ihm dagegen nicht zugeschrieben. Hätte er ihn verdient? Und was ist eigentlich unter Reichsreform zu verstehen?
Reformen waren notwendig geworden, weil die mittelalterliche Lehnsstruktur dem Reich und seinem Herrscher nicht mehr genügend Handlungsmöglichkeiten bot, um den Frieden nach innen und außen zu sichern. Der deutsche König mußte die Mittel in die Hand bekommen, um widerstrebende Reichsstände zur Reichstreue und zur Wahrung des inneren Friedens zwingen und die Stellung des Reichs innerhalb der Staatenwelt Europas wahren zu können. Während das mittelalterliche deutsche Reich in sich geruht hatte, befand es sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts im Spannungsfeld einer sich neu formierenden europäischen Mächtekonstellation.
Die neue innen- und außenpolitische Lage nötigte dazu, die mittelalterlichen Herrschaftspraktiken durch modernere zu ersetzen. So mußte das allein auf die Person des Herrschers ausgerichtete Hofsystem um ein kollegiales Regiment ergänzt werden, das den Herrscher bei der Regierung effektiv unterstützte und auch bei seiner Abwesenheit aktionsfähig war. Vor allem mußte das Finanzwesen durch die Bewilligung von Reichssteuern reorganisiert werden, die durch eigene Behörden – unabhängig von den Reichsständen – eingetrieben werden konnten.
Die Finanzfrage war der eigentliche Kernpunkt der Reichsreform, weil nur regelmäßige Einkünfte den Herrscher in die Lage versetzten, ein modernes Heer anzuwerben und auszurüsten, um die Reichsinteressen nach außen wirkungsvoll wahren und den inneren Frieden sichern zu können. Ebenso bedurfte der König des Geldes, um Amtsträger in der Finanzverwaltung und der Justiz besolden zu können. Zudem mußte ein Ewiger Reichslandfrieden errichtet werden, der die bislang immer nur regional und zeitlich begrenzten Friedensordnungen auf Dauer ersetzte. Nicht zuletzt mußte für die Durchsetzung dieses Friedens gesorgt werden.
In einer für Deutschland symptomatischen Weise trat der Wunsch nach Herstellung des Friedens regelmäßig in der Doppelformel von “Frieden und Recht” auf. Friedenswahrung wurde als Rechtswahrung gedacht. Folgerichtig wurde in diesem Zusammenhang die Reorganisation des Kaiserlichen Kammergerichts gefordert, dem auch die Gerichtsbarkeit über Landfriedensbruch anvertraut werden sollte. Da sich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts das Rechtsmittel der Appellation durchgesetzt hatte, mußte zudem das Verhältnis des Zentralgerichts zu den Obergerichten der Reichsstände geklärt werden. Und weil der König im Heiligen Römischen Reich weder rechtlich noch tatsächlich befähigt war, Steuern direkt eintreiben, Urteile des Kammergerichts vollstrecken oder Maßnahmen zur Friedenswahrung treffen zu lassen, mußte eine Substruktur geschaffen werden: Das Reich wurde in regionale Untereinheiten eingeteilt, welche die Reichsstände zur Erfüllung solcher Aufgaben effektiv zusammenfaßte. Solche und ähnliche Maßnahmen hatten alle europäischen Reiche durchführen müssen, damit ihre Herrscher eine kraftvolle Politik betreiben konnten. Eine in diesem Sinne vorbildlich modernisierte Herrschaft war das Herzogtum Burgund, das dem Habsburger durch seine erste Ehefrau Maria zugefallen war und dessen von der Nordseeküste bis ans Mittelmeer reichenden Ländereinheiten durch eine straffe Zentralverwaltung zusammengehalten wurden.





