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Ein Bayer auf dem griechischen Thron
Den Griechen wurde ihr königliches Staatsoberhaupt von den europäischen Garantiemächten vorgegeben. Das Ringen um eine Verfassung prägte die Regierungszeit des Wittelsbachers Otto I. (1832/33–1862). Seine Berater waren im Volk als Vertreter der „Bavarokratie“ fast schon verhasst.
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Als der Sultan in Konstantinopel am 20. April 1830 den Beschlüssen der Londoner Protokolle vom 22. März 1829 sowie vom 3. Februar 1830 zustimmte, war eigentlich Prinz Leopold aus dem Hause Sachsen-Coburg-Gotha für den Thron der neuen Erbmonarchie Griechenland vorgesehen. Doch dieser entschied sich für den zeitgleich zu besetzenden Thron in Belgien. An seine Stelle rückte Otto von Wittelsbach, ein Sohn des bayerischen Königs Ludwig I.
Der bayerische Monarch war ein begeisterter Philhellene. Ausgangspunkt dieser Leidenschaft war eine rein ästhetisch begründete Bewunderung für das antike Griechenland, die sich in den Bauprojekten des Königs in München niederschlug. Bekanntestes Beispiel ist der maßgeblich von Leo von Klenze entworfene Münchner Königsplatz mit Glyptothek und Propyläen. Nicht umsonst wird München bis heute Isar-Athen genannt.
Doch während des Freiheitskampfs wuchs Ludwigs Begeisterung für Griechenland rasch eine politische Dimension zu. Er übernahm nicht nur das Protektorat über den Münchner Griechenverein, sondern rief seine bayerischen Untertanen 1826 sogar zur Unterstützung der kämpfenden Griechen auf und spendete selbst 20 000 Gulden. Außerdem entsandte der König den bayerischen Oberstleutnant Karl Wilhelm von Heideck mit weiteren Offizieren als militärische Berater nach Griechenland. Ludwig I. ließ griechische Waisenkinder in München aufnehmen und eröffnete zudem 1833 ein Erziehungsinstitut für griechische Knaben in der bayerischen Residenzstadt.
Der Sohn Ludwigs I. soll König von Griechenland werden
Als der bayerische Monarch schließlich ein Mitglied seiner Dynastie als möglichen griechischen König ins Spiel brachte, spielte freilich noch ein anderer Gedanke eine Rolle. Von einem Wittelsbacher auf dem griechischen Thron erhoffte sich Ludwig I. einen Zuwachs an Ansehen für Bayern und seine eigene Herrschaft im Kreis der deutschen und europäischen Mächte.
Die Suche nach einem geeigneten Kandidaten für den griechischen Thron gestaltete sich jedoch schwieriger als vermutet. Dass dafür – aus machtpolitischen Überlegungen heraus – kein Angehöriger der regierenden Häuser der Großmächte in Frage kam, stand von Anfang an fest. Allerdings wies der als Kompromisskandidat ins Auge gefasste Prinz Leopold von Sachsen-Coburg-Gotha die ihm angetragene Krone im Mai 1830 zurück. Die geringen finanziellen Mittel, die ihm die Mächte für den Wiederaufbau Griechenlands zubilligen wollten, schreckten ihn ab.
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In Griechenland selbst spitzte sich derweil die Lage zu. Wieder einmal kam es zwischen den Unabhängigkeitskämpfern zum Konflikt. Nach der Ermordung des von der griechischen Nationalversammlung gewählten Präsidenten Ioannes Kapodistrias am9. Oktober 1831 war schnelles Handeln gefragt. Ludwig I. sah nun in der der griechischen Thronfrage endgültig die Stunde für das Haus Wittelsbach gekommen. Monate zuvor war bereits der Name des Bruders des bayerischen Königs, des Prinzen Karl, ins Spiel gebracht worden. Dieser zeigte jedoch keinerlei Interesse.
Auf das bayerische Angebot, wonach Ludwigs zweitgeborener Sohn Otto zur Verfügung stehe, wollten dagegen die Großmächte zuerst nicht eingehen. Doch nach dem Mord an Kapodistrias galt es, schnellstmöglich einen Monarchen in Griechenland zu installieren. Noch einmal brachte Ludwig I. seinen Sohn ins Gespräch, dieses Mal stimmten die Großmächte zu.
Bis zu Ottos endgültiger Abreise in sein künftiges Königreich musste freilich noch eine Fülle von diplomatischen und vertraglichen Hürden genommen werden: Der Staatsvertrag vom 7. Mai 1832 zwischen den drei Schutzmächten Griechenlands (Großbritannien, Frankreich, Russland) und dem Königreich Bayern schuf die rechtliche Grundlage für eine erbliche Monarchie unter König Otto.
Ludwig I. wiederum sollte seinen Sohn bis zu dessen Volljährigkeit am 1. Juni 1835 als Vormund vertreten und war ermächtigt, einen Regentschaftsrat zu bestellen, der die Regierungsgeschäfte in Griechenland führen sollte. Außerdem ermöglichte dieser Staatsvertrag die Anwerbung eines bayerischen Truppenkontingents, das helfen sollte, Griechenland im Innern zu befrieden.
Zu guter Letzt wurde dem neuen Königreich eine Auslandsanleihe von 60 Millionen Francs zugesagt – England, Russland und Frankreich übernahmen jeweils für ein Drittel der Gesamtsumme die Bürgschaft.
Dass die Griechenland zugesagte Aufbauhilfe viel zu niedrig angesetzt war, sollte sich ebenso rasch als Bürde für den neuen griechischen Staat herausstellen wie der Umstand, dass man dem Osmanischen Reich seine endgültige Zustimmung regelrecht abkaufen musste. Der Sultan erhielt eine hohe Entschädigungssumme und konnte Teile des griechischen Staatsgebiets – die nordgriechischen Provinzen sowie die Inseln Kreta und Samos – wieder seinem Reich zuschlagen. Otto I. war auf diese Weise von Anfang an mit der Erwartungshaltung seiner Untertanen konfrontiert, diese Gebiete doch noch für Griechenland zu gewinnen.
Gleichwohl erklärte sich am 8. August 1832 eine nach Nauplia (heute Nafplio) einberufene griechische Nationalversammlung mit den Bestimmungen der Großmächte einverstanden und schickte eine Delegation nach München, um dem jungen Wittelsbacher den Untertaneneid zu leisten. Anschließend schloss Bayern am 1. November einen Freundschafts- und Allianzvertrag mit Griechenland, der weitere Einzelheiten zur Ausstattung und Sicherheit Ottos beinhaltete.
Am 6. Dezember 1832 verabschiedete sich der 17-jährige Otto in der Münchner Residenz von seiner Familie. Ihn begleiteten sein Regentschaftsrat, bayerische Architekten, Ingenieure, Beamte und Berater sowie rund 3600 bayerische Soldaten, dazu die nach München entsandten griechischen Deputierten. Otto reiste durch Italien bis nach Brindisi, wo er sich nach Griechenland einschiffte. Anfang Februar 1833 hielt er in Nauplia Einzug.
Obwohl freiwillige Kämpfer, die aus Griechenland zurückgekehrt waren, recht desillusioniert von ihren Erlebnissen berichtet hatten, war Ottos erster Eindruck positiv. 1833 schrieb er an seinen Vater: „Den 30. Januar warfen wir Anker im herrlichen Golf …. Bald näherten sich kleine Kähne, mit Griechen besetzt, friedlich unser mächtiges Kriegsschiff umkreisend. … Kein Wölkchen zeigte sich. Ungetrübt thronte über uns die ätherische Himmelskuppe, geschmückt mit dem freundlichen, heiteren Blau, Bayerns und Griechenlands Nationalfarbe …. Eine große Menschenmenge begrüßte mich unter den lebhaftesten Gebärden mit einem lauten Jubelrufe und emporgeschwungenen Lorbeerzweigen.“
Verfassungsstreit wird zur Dauerbaustelle
Die Realität sollte den jungen Monarchen rasch einholen. Seit Beginn des Freiheitskampfes hatten die Griechen immer wieder versucht, ihrem Land eine Verfassung zu geben. Im Staatsvertrag zwischen den griechischen Schutzmächten und dem Königreich Bayern von 1832 war von einer Verfassung keine Rede gewesen. Doch wenig später veröffentlichten die Großmächte einen Appell an alle Griechen, den „König in seinem Bestreben zu unterstützen, dem Staate eine definitive Constitution zu geben“. König Otto nahm auf dieses Ansinnen der Schutzmächte keine Rücksicht. In seiner ersten Proklamation an das griechische Volk verkündete er lediglich, er werde als Monarch „von Gottes Gnaden“ herrschen.
Die Probleme in Griechenland waren freilich noch viel grundsätzlicher. Hellas war nach der langen Herrschaft der Osmanen, den jahrelangen Aufständen und den Phasen des Bürgerkriegs ein ödes und verwüstetes Land. So schrieb ein Mitglied des Regentschaftsrats: „Wo man hinsah, nackte, kahle Felsen; unbebautes, öde daliegendes Land; nirgends Wege, keine Straßen, keine Brücken; die Bewohner Griechenlands entweder in Höhlen oder in von Lehm oder von einigen übereinandergelegten Steinen gebauten Hütten; Ruinen, nicht allein von einzelnen Häusern, ja von ganzen Dörfern und Städten.“
Angesichts derartiger Zustände erwiesen sich die von den Großmächten abgesicherten Auslandsanleihen von insgesamt 60 Millionen Francs endgültig als viel zu gering. Obendrein weigerten sich die Geldgeber schließlich, die letzte Rate von 20 Millionen Francs auszuzahlen. Die schlechte wirtschaftliche Situation Griechenlands und die Abhängigkeit von den ausländischen Krediten ließen das junge Königreich zu einer Art Kolonie der drei Großmächte werden, die sich zudem nicht einig waren, wie mit Griechenland zu verfahren sei.
Als besondere Hypothek für Ottos Herrschaft erwies sich jedoch, dass sich Ludwig I. nicht nur bis zur Volljährigkeit seines Sohnes in dessen Angelegenheiten massiv einmischte, sondern dieses Verfahren auch noch lange nach 1835 praktizierte.
Die „Bavarokratie“ genießt beiden Untertanen keinen guten Ruf
Zu Ludwigs politischen Fehlgriffen gehörte die Zusammensetzung des Regentschaftsrates, dessen Mitglieder nach kurzer Zeit gegeneinander intrigierten und sich mit untereinander verfeindeten griechischen Gruppierungen einließen. Außerdem suchten die Mitglieder des Gremiums Rückhalt bei Vertretern der verschiedenen Großmächte, die ihrerseits miteinander konkurrierten.
Zu diesem Parteienhader, der frühzeitig zu einem eklatanten Ansehensverlust der rasch als „Bavarokratie“ geschmähten bayerischen Herrschaft inner- und außerhalb Griechenlands führte, kamen noch diverse politische Ungeschicklichkeiten. Etwa die Auflösung einer Vielzahl griechischer Klöster, was dem jungen Monarchen neuerliche Kritik und eine wachsende Ablehnung seitens seiner Untertanen einbrachte.
Außerdem bestärkte der bayerische König seinen Sohn darin, keinesfalls zum griechisch-orthodoxen Glauben überzutreten, obwohl die Frage eines Konfessionswechsels von Anfang an zur Debatte gestanden hatte. Aus Sicht Russlands sollte der Monarch derselben Konfession angehören wie seine Untertanen. Es genügte nicht, dass Otto rasch die Landessprache beherrschte und im griechischen Nationalkostüm auftrat.
In der von Anfang an schwelenden Verfassungsfrage versuchte der bayerische König besonders vehement, seinen Einfluss auf Otto zur Geltung zu bringen, wobei sich der Vater von seinen ganz eigenen persönlichen Enttäuschungen mit der bayerischen Verfassung von 1818 leiten ließ. Weder Ludwig I. noch sein Sohn waren sich anscheinend darüber bewusst, wie sehr man einerseits die bereits 1821 einsetzende griechische Verfassungstradition missachtete und andererseits zumindest die Großmacht England vor den Kopf stieß, indem sich Otto weiterhin einer Verfassung verweigerte.
1843 kommt es zum Bruch zwischen Monarch und Volk
Die folgende Entwicklung sollte Ludwig I. und seine Ratschläge freilich rasch ad absurdum führen. Nachdem sich König Otto am 3. September 1843 in Athen im königlichen Schloss von seinen eigenen Truppen umzingelt sah, blieb ihm keine andere Möglichkeit, als an Ort und Stelle die Einführung einer Verfassung zu versprechen.
Eine Nationalversammlung wurde einberufen. Diese verständigte sich nach langen und hitzigen Debatten auf eine Verfassung, die dem Monarchen weniger Rechte einräumte, als dies die bayerische von 1818 tat. Und Otto blieb, wenn er seinen Thron behalten wollte, gar nichts anderes übrig, als seinen Eid auf diese neue griechische Verfassung zu leisten.
Die Verfassung stellte in Artikel 40 auch klar, dass jeder künftige Herrscher Griechenlands sich zur griechisch-orthodoxen Religion bekennen müsse. Ludwig I. hatte in dieser Hinsicht sowohl die Interessen Russlands als auch die Gefühle der griechischen Untertanen seines Sohnes völlig falsch eingeschätzt.
Nun kam es zwar nach 1844 nicht – wie Ludwig I. zuvor prophezeit hatte – zum sofortigen Untergang des griechischen Königreichs, gleichwohl enthielt der Verfassungstext eine Klausel, welche die künftige Herrschaft Ottos dramatisch verändern musste: Artikel 3 bestimmte, dass nur „hellenische Staatsbürger zu Staatsämtern“ zugelassen seien. Das bedeutete, dass so gut wie alle Bayern und Deutschen, die mit Otto 1833 und in den folgenden Jahren nach Griechenland gekommen waren, das Land verlassen mussten. Die in weiten Kreisen Griechenlands verhasste Fremdherrschaft, die „Bavarokratie“, war damit zu ihrem Ende gekommen.
König Otto regierte von nun an nur noch mit Hilfe von griechischen Ministern, Beamten, Militärs und Ratgebern. Letztendlich zögerte all das seinen Sturz nur hinaus. Weiter andauernde innere Auseinandersetzungen in Griechenland sowie die Unzufriedenheit darüber, dass es dem König nicht gelang, das griechische Staatsgebiet zu vergrößern, führten zu neuerlichen Aufständen gegen ihn.
Am 23. Oktober 1862 floh der Wittelsbacher zusammen mit dem gesamten Hofstaat per Schiff über Venedig nach Bayern. Die ehemalige fürstbischöfliche Residenz in Bamberg wurde ihm als Exil zugewiesen. Auf seinen Anspruch auf den griechischen Thron wollte er aber bis zu seinem Tod im Jahr 1867 nicht verzichten.
Trotz allem darf der positive Effekt, den die bayerische Herrschaft für Griechenland zeitigte, nicht unterschätzt werden. Eine Fülle jener Einrichtungen und Institutionen, die während der Herrschaft König Ottos initiiert worden waren, bildeten das Fundament eines sich allmählich entwickelnden griechischen Staatswesens. Dazu gehören die Verlegung der griechischen Hauptstadt von Nauplia nach Athen und der Ausbau Athens zur Residenzstadt; in Ottos Königsschloß, erbaut von bayerischen Architekten, residiert bis heute das griechische Parlament.
Auf Ottos Herrschaft gehen aber auch die Gründung der ersten griechischen Universität, die Rettung der Akropolis, Bemühungen um den Denkmalschutz sowie – ganz profan – ein Straßenbauprogramm zurück; der bayerischen Herrschaft verdanken sich die Straf- und Zivilgesetzgebung, der Aufbau des Schul- und Bildungswesens, der Land- und Fortwirtschaft sowie der medizinischen Versorgung. Die geschmähte „Bavarokratie“ war also deutlich besser als ihr Ruf.
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