Die Deutung der Handlungen eines Herrschers – anders ausgedrückt, sein Nachleben – beginnt eigentlich schon zu seinen Lebzeiten. Am einflussreichsten für das spätere Urteil über Otto I. war sicherlich Widukind von Corvey. Er fasste den größten Teil seiner Chronik bereits um 968 ab und setzte dabei eigene Schwerpunkte.
Ein besonders auffälliges Beispiel ist dabei seine Haltung zu Ottos Kaisertum: Mit keinem Wort erwähnt der Chronist die Krönung in Rom 962. Für Widukind beginnt Ottos Kaisertum bereits mit dessen Ausrufung zum Imperator 955 auf dem Schlachtfeld bei Augsburg. Widukind ist allerdings der einzige zeitnahe Geschichtsschreiber, der diesen Akt überhaupt erwähnt. Vermutlich wollte er mit der Leugnung der Kaiserkrönung in Rom das enge Zusammengehen von Kaiser und Papst bei der Gründung des Erzbistums Magdeburg kritisieren, die er missbilligte.





