Polen ergab sich nach der Teilung von 1772 keinesfalls in sein Schicksal. Die Mitglieder des Reichstags leisteten mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung Pionierarbeit. Doch gerade deren progressive Elemente riefen erneut die mächtigen Nachbarn auf den Plan. Diese bereiteten dem Staat Polen nun endgültig ein Ende.
Sie haben noch 2 von 3 kostenlosen Artikeln übrig1/3
Tatsächlich setzte der Schock der Teilung von 1772 enorme Potentiale frei. Zwar waren erste zaghafte Reformen bereits unmittelbar nach Stanislaus Augusts Wahl 1764 angeschoben worden, aber erst jetzt traten die alten Rivalitäten unter den Magnatenfamilien stärker zurück und begannen die Reichstage, endlich konzentrierter zu arbeiten: Faktisch wurde das „Liberum veto“ nach 1772 kaum noch angewandt.
Angefeuert wurde der beginnende Reformprozess von einer Gruppe kleinadliger oder bürgerlicher Intellektueller um Hugo Kołł˛ataj, Stanisław Staszic und Józef Wybicki, die sich einer grundlegenden Reform der maroden Staatsverfassung auf friedlichem, nicht-revolutionärem Weg verschrieben hatten: Sie forderten unter anderem eine dauerhafte Einschränkung der Macht der Magnaten bei gleichzeitiger Stärkung der königlichen Gewalt, eine Modernisierung der Verwaltung, eine Aufwertung der Städte, eine gezielte Förderung von Handel und Gewerbe, eine Verrechtlichung der Stellung der Bauern und Juden. Und tatsächlich zeitigten die Reformbestrebungen rasch erste Ergebnisse: Die Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. 1773 etwa wurde zur Einrichtung des ersten weltlichen, bereits nach modernen Maßstäben funktionierenden Bildungsministeriums in Europa genutzt.
Dennoch befanden sich die Reformer in einem fortgesetzten Dilemma, schließlich hatten sie längst nicht nur Widerstände im Inneren zu überwinden. Dauerhaft absichern ließen sich die Reformen nur mit Duldung von außen, vor allem durch die alte Protektoratsmacht Russland – aber gerade deren Zusammenwirken mit Preußen hatte in der Vergangenheit ja vor allem dem Ziel einer Reformblockade gedient, um Polen in einem permanenten Schwächezustand zu halten.
Als günstiges Moment indes erwies sich die 1780 erfolgte Räumung des polnischen Staatsgebiets durch russische Truppen. In der Folge versuchte Stanislaus August, die unter den Teilungsmächten auftretenden Spannungen auszunutzen und der eigenen Politik so einen größeren Spielraum zu verschaffen. Eine ideale Gelegenheit schien gekommen, als Russland in den späten 1780er Jahren auf anderen Schauplätzen militärisch gleich doppelt gebunden war – zum einen im Krieg gegen das Osmanische Reich (1787–1792), zum anderen in einem gleichzeitigen Waffengang gegen Schweden (1788 –1790).
Der Reichstag ist fest entschlossen, eine neue Verfassung auszuarbeiten
Es war also kein Zufall, dass am 6. Oktober 1788 in Warschau der „Vierjährige Reichstag“ seine Arbeit aufnahm. Wie der Name sagt, traten die Parlamentarier diesmal nicht wie sonst nur für wenige Wochen zusammen, vielmehr waren sie entschlossen, erst nach der Verwirklichung einer grundlegenden Staatsreform wieder auseinanderzugehen. Wie ernst es ihnen damit war, zeigte sich, als der Sejm Anfang 1789 neben der gesetzgebenden auch die vollziehende Gewalt übernahm und die bisherige, durch ihre Kollaboration mit Russland kompromittierte Regierung für aufgelöst erklärte. Die Neubildung eines stehenden Heeres von immerhin 100 000 Mann war da bereits beschlossen. Um die Landesverteidigung dauerhaft finanzieren zu können, einigte man sich zudem auf eine grundlegende Steuerreform, die jetzt auch die bis dahin abgabenfreien Adels- und Kirchengüter mit einbezog.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Am Ende des 19. Jahrhunderts erhoben sich sudanesische Kämpfer gegen die ägyptische Fremdherrschaft in ihrem Land. Sie waren Anhänger des islamischen Führers…
Dass es überraschend gelang, am 29. März 1790 einen polnisch-preußischen Allianzvertrag abzuschließen, der den gegenseitigen militärischen Beistand im Kriegsfall vorsah, schien den Reformern zusätzliche Rückendeckung zu geben. Der Weg war damit frei für die eigentliche Krönung des Reformwerks: die am 3. Mai 1791 feierlich verkündete und in 30 000 Exemplaren unters Volk gebrachte Verfassungsurkunde (offiziell ustawa rządowa = „Regierungsordnung“).
Häufig in Vergessenheit gerät der Umstand, dass diese „Maiverfassung“ der französischen Revolutionsverfassung um immerhin vier Monate vorausging und damit, nach der 1787 abgeschlossenen Verfassunggebung in den Vereinigten Staaten, die älteste geschriebene Konstitution Europas überhaupt darstellt. In der historischen Erinnerung der Polen hat sie entsprechend eine herausragende Bedeutung: Neben dem Unabhängigkeitstag am 11. November ist der 3. Mai in Polen bis heute ein zweiter Nationalfeiertag, und wohl jede polnische Stadt egal welcher Größe verfügt über eine „Straße des 3. Mai“.
Mängel der „Adelsrepublik“ sollen korrigiert werden
In vielen ihrer Bestimmungen stellt die Maiverfassung eine direkte Reaktion auf die systemischen Mängel der alten „Adelsrepublik“ dar. So hieß es in der Präambel, man habe „durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennengelernt“. Darin mag man übrigens
eine gewisse Parallele zum deutschen Grundgesetz von 1949 erkennen, das seinerseits (und in diesem Fall bekanntlich mit Erfolg) die fatalen Fehlkonstruktionen der Weimarer Reichsverfassung zu korrigieren versuchte.
Im Gegensatz zu den oft ausufernden Verfassungstexten der Gegenwart kam die Maiverfassung mit gerade einmal elf Artikeln aus. Deren erster schrieb das römisch-katholische Bekenntnis als offizielle Staatsreligion fest, sicherte allen Nicht-Katholiken zugleich jedoch Religionsfreiheit zu. Die Artikel zwei bis vier widmeten sich – in der Reihenfolge der drei Stände (Adel, städtisches Bürgertum, Bauern) – den sozialen Verhältnissen im Land. Die traditionellen Vorrechte der Nobilität wurden im Grundsatz bestätigt, nun aber auf den grundbesitzenden Adel beschränkt (Artikel zwei). Mit dieser Degradierung des verarmten „Grauen Adels“ sollte eigenmächtig handelnden Magnaten die potentielle Klientel genommen werden.
Zugleich bestätigte Artikel drei ein bereits beschlossenes Gesetz, das nicht nur den 24 größten polnischen Städten eine eigene Vertretung im Sejm zusicherte, sondern zudem wohlhabenden Bürgerlichen die Nobilitierung ermöglichte, um ihnen so Zugang zum Reichstag zu verschaffen. Dahinter stand die Idee, den bisherigen Geburtsadel in eine neue, über Vermögen und Bildung definierte Elite umzuwandeln.
Nur sehr zurückhaltend äußerte sich der einschlägige Artikel vier zur Lage der Bauern, indem er sie „unter den Schutz des Gesetzes und der Landesregierung“ stellte. Eine umfassende Landreform war in den Augen der Verfassungsväter also zumindest vorbereitet.
Die Artikel fünf bis acht galten der Staatsorganisation. Der Grundsatz, dass „jede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft aus dem Willen der Nation“ entspringe und ferner „die Regierungsform der polnischen Nation aus drei Gewalten“ bestehe (der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt), verdeutlicht, wie sehr die Maiverfassung im Geist der europäischen Aufklärung wurzelte. Der von Jean-Jacques Rousseau formulierte Gedanke der Volkssouveränität hatte damit ebenso Eingang gefunden wie die Theorie der
Gewaltenteilung nach Charles de Montesquieu.
Was die Arbeit des Reichstags angeht, wurde das Prinzip der Mehrheitsentscheidung festgeschrieben, das „Liberum veto“ hingegen abgeschafft (Artikel sechs). Und dass die Königswürde künftig (das heißt nach dem Tod des amtierenden Monarchen) in erblicher Form dem sächsischen Kurfürsten zufallen sollte (Artikel sieben), mag nach den mit den Wettinern gemachten schlechten Erfahrungen auf den ersten Blick zwar überraschen, doch sollte gerade die Einführung der Erbmonarchie der leidvollen Praxis auswärtiger Einmischung in die bisherigen Königswahlen ein Ende bereiten. Zudem wurde der König durch Eid nun fest an die Verfassung gebunden.
Artikel neun bis elf schließlich regelten den Fall der „Reichsverwesung“ (im Fall der Minderjährigkeit oder Handlungsunfähigkeit des Königs) und die „Erziehung der königlichen Kinder“ (durch eine staatliche Erziehungskommission), ferner wurde die Armee auf strikten Gehorsam gegenüber der Exekutive verpflichtet. Eine in die Verfassung integrierte allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wie in Frankreich oder den USA fehlte hingegen.
Aus alldem ergibt sich, dass die Maiverfassung, anders als im revolutionären Frankreich, keinen Umsturz der bestehenden Ordnung beabsichtigte, sondern im Gegenteil die Souveränität des in seiner Existenz bedrohten polnischen Staates stärken sollte. Die überkommene Ideologie der „Adelsnation“ schien im Verfassungstext immer noch durch, doch wurde der Adel nun in ein festes System von Rechten und Pflichten eingebunden, was zumindest einen ersten Schritt hin zu einem moderneren Nationsverständnis bedeutete. In ihrer Ambivalenz war die Maiverfassung also ein klassischer Kompromiss zwischen Beharrung und Aufbruch.
Zur Umsetzung in die Praxis kommt es nicht mehr
Die Diskussion ist aber insofern müßig, als die Verfassung gar keine Gelegenheit mehr erhielt, sich in der Praxis zu bewähren. Das für kurze Zeit offenstehende Fenster der Möglichkeiten schloss sich unmittelbar nach der Verfassunggebung schon wieder. Die polnische Tragödie nahm ihren Lauf.
Letztlich hatte der Reichstag Polens Zukunft nämlich an die irreale Aussicht auf eine völlige Umkehrung der bestehenden Mächteverhältnisse geknüpft. Russland aber dachte gar nicht daran, die als revolutionäre Bedrohung betrachtete Maiverfassung dauerhaft hinzunehmen – das Katharina II. zugeschriebene Wort von der „Französischen Pest an der Weichsel“ spricht für sich. Zugleich zeigte sich, dass Preußen sein Beistandsversprechen gegenüber Polen lediglich aus taktischen Motiven abgegeben hatte, ohne damit von seinen weitergehenden Expansionsabsichten abgerückt zu sein.
Spätestens der förmliche Friedensschluss mit dem Osmanischen Reich im Januar 1792 stellte Russlands außenpolitische Handlungsfähigkeit wieder her. Der von der Kaiserin ermutigte Zusammenschluss mehrerer antireformerisch gesinnter Magnaten zur „Konföderation von Targowica“ stellte nur einen ersten Schritt dar, um die verhasste Verfassung zu Fall zu bringen. Zur Unterstützung der Konföderierten ließ Katharina im Mai 1792 eine Armee von 100 000 Mann in Polen einmarschieren, der die polnischen Krontruppen nur kurzzeitig Widerstand entgegenzusetzen vermochten.
Dass Stanislaus II. August – wohl in der irrealen Hoffnung, wenigstens Teile seines Reformwerks noch retten zu können – der „Konföderation von Targowica“ selbst beitrat, war nichts als ein letzter Akt der Verzweiflung. Der durch russische Waffengewalt gefügig gemachte Reichstag von Grodno hob die Maiverfassung am 29. September 1792 formell wieder auf.
Verhandlungen über die endgültige Teilung
Hinter den Kulissen hatten die drei Teilungsmächte da längst Verhandlungen mit dem Ziel einer weiteren Expansion auf Kosten Polens aufgenommen: Der Gedanke einer Kompensation für die gemeinsamen Kriegsanstrengungen gegen das revolutionäre Frankreich im Rahmen des ersten Koalitionskriegs stand dabei im Vordergrund.
Da Wien seinen Forderungskatalog allerdings überdehnt hatte und daraufhin ausmanövriert wurde, einigten sich Petersburg und Berlin im Januar 1793 auf einen bilateralen Teilungsvertrag. Russland erhielt den gesamten Osten, ein gewaltiges Gebiet, das mit etwa 250 000 Quadratkilometern allein größer war als die gesamte Teilungsmasse von 1772 zusammengerechnet. Preußen verleibte sich ganz Großpolen und zusätzlich die westlichen Teile Masowiens ein (rund 58 000 Quadratkilometer).
Eine Konsolidierung des verbliebenen polnischen Rumpfstaats, der nun gerade noch 230 000 Quadratkilometer mit etwas über vier Millionen Einwohnern umfasste, war realistisch betrachtet nicht mehr möglich. Je mehr die antifranzösische Koalition im Westen unter militärischen Druck geriet und sich das Kompensationsbedürfnis der im zweiten Teilungsdurchgang ausgebooteten Österreicher damit noch steigerte, desto klarer wurde, dass Polens Tage gezählt waren. Insofern hatte die polnische Freiheitsbewegung gar nichts mehr zu verlieren, als sie im Frühjahr 1794 in einem letzten Akt des Aufbäumens zu den Waffen griff.
Ihren Anführer fanden die Aufständischen in dem 1746 in eine Familie des Kleinadels hineingeborenen Offizier und „Nationalhelden“ Tadeusz Kościuszko, der seine bisherigen militärischen Erfahrungen vor allem außerhalb Polens gesammelt hatte. Nach einem Studium in Frankreich hatte Kościuszko am amerikanischen Unabhängigkeitskrieg teilgenommen und es dabei erst zum persönlichen Adjutanten George Washingtons, später dann sogar bis zum Brigadegeneral gebracht.
Nach seiner Rückkehr nach Polen setzte Kościuszko seine militärische Laufbahn als Generalmajor der polnischen Armee fort. Unter dem Eindruck der zweiten Teilung war er zwischenzeitlich aber ins Pariser Exil gegangen, um von dort den militärischen Widerstand gegen die Teilungsmächte vorzubereiten.
Die Erhebung begann am 24. März 1794 von Krakau aus und griff rasch um sich – und tatsächlich gelang am 4. April bei Racławice in Kleinpolen ein überwältigender Sieg über die russische Armee. Zwei Wochen später erhob sich zudem die Bevölkerung Warschaus und vernichtete die dort stationierte russische Garnison im Handstreich.
Diese Erfolge waren auch möglich geworden, weil Kościuszko das in der polnischen Landbevölkerung schlummernde sozialrevolutionäre Potential geschickt für sich zu nutzen verstand. Mit der „Proklamation von Połaniec“ verkündeten die Aufständischen am 7. Mai eine umfassende Bauernbefreiung (die in der Maiverfassung noch vermieden worden war), und tatsächlich wurde das Aufstandsheer durch einfach bewaffnete Bauern, umgangssprachlich als „Sensenmänner“ bezeichnet, maßgeblich verstärkt.
Die militärische Situation verschlechterte sich freilich, als Ende Mai 1794 preußische Truppen von Westen aus in Großpolen einmarschierten und den Aufständischen damit einen Zweifrontenkrieg aufnötigten. Zwar konnten die Preußen drei Monate später wieder zum Abzug gezwungen werden, doch hatten die Russen zu diesem Zeitpunkt die Oberhand zurückgewonnen.
Der Volksheld verbringt seinen Lebensabend im Exil
Vollends aussichtslos wurde die Lage, als Kościuszko im September verwundet, in russische Gefangenschaft geraten und nach Sankt Petersburg verschleppt worden war. Mit der Kapitulation Warschaus brach der Aufstand im November 1794 endgültig zusammen. Kościuszko selbst musste sein restliches Leben abermals im Exil zubringen, zuletzt in der Schweiz, wo er 1817 starb.
Das Schicksal des polnischen Staates war damit besiegelt. Am liebsten wäre der russischen Seite in dieser Situation die alleinige Annexion Restpolens gewesen, was sich gegen Berlin und Wien aber nicht durchsetzen ließ. Und nachdem der Versuch Petersburgs, zumindest ein russisch-österreichisches Separatabkommen zustande zu bringen, in eine ernste Konfrontation mit Preußen hineingeführt hatte, setzten sich am Ende doch wieder alle drei Teilungsmächte an einen Tisch.
Der am 24. Oktober 1795 abgeschlossene Kompromissvertrag teilte der russischen Seite die Gebiete östlich der Flüsse Memel und Bug zu, insgesamt rund 146 000 Quadratkilometer. Preußen erhielt das westliche Masowien mitsamt der Hauptstadt Warschau sowie Teile Litauens (43 000 Quadratkilometer), während Österreich sich das restliche Kleinpolen einschließlich Krakaus einverleibte (51 000 Quadratkilometer). Stanislaus II. August, nunmehr ein „König ohne Land“, musste einen Monat später notgedrungen abdanken und ging nach Sankt Petersburg, wo er Anfang 1798 starb. Polen hatte als Staat aufgehört zu existieren.
Im Ergebnis der drei Teilungen hatte Russland sich mit 63 Prozent den Löwenanteil des alten polnischen Staatsgebiets einverleibt, während Preußen und Österreich sich zu etwa gleichen Teilen den Rest sicherten. Der absolutistische Machtstaat hatte sich gegen die polnische Reformbewegung durchgesetzt. Polen war verschwunden, die „polnische Frage“ hingegen nicht. Einerseits barg sie ein großes Potential für künftige internationale Konflikte, andererseits wirkte sie unter den Teilungsmächten solidaritätsstiftend. In Petersburg, Berlin und Wien unterließ man fortan tunlichst alles, was diese Frage zurück auf die europäische Tagesordnung hätte bringen können.
Dass die völlige Auslöschung eines traditionsreichen europäischen Staates schon zeitgenössisch verbreitet als Tabubruch und Unrecht empfunden wurde, ist offenkundig. Die dagegen gesetzte und gerade in der deutschen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts bekräftigte These, das rückständige Polen habe sein Schicksal aufgrund schwerwiegender Systemmängel letztlich selbst verschuldet, verkennt die großen Anstrengungen, die die polnische Reformbewegung nach 1772 unternommen hatte.
Wenn dieses Umsteuern objektiv auch viel zu spät kam, so darf nicht übersehen werden, dass gerade die späteren Teilungsmächte jede Reform über Jahrzehnte hinweg verhindert hatten. Am Ende wurde Polen das Opfer einer perfiden machtpolitischen Logik, wie sie gerade auch in der unmittelbaren Gegenwart noch nicht völlig überwunden ist.
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Charkiw: Labor der Moderne
17. Juli 2026
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Charkiw zu einer blühenden Kunstmetropole. In experimentierfreudigen Räumen trafen europäischer Modernismus und…
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Ein Akt der Verzweiflung
17. Juli 2026
Am 13. August 1961 begannen DDR- Volkspolizisten und Soldaten in den frühen Morgenstunden mit der Abriegelung der Sektorengrenze in Berlin. Aus dem, was mit…
Geschichte & Archäologie
Himmler, König Heinrich I. und der falsche Schädel
16. Juli 2026
Der Ostfrankenkönig Heinrich I. galt in der NS-Zeit als großes Vorbild und Reichsgründer. Doch stammt der 1937 gefundene Schädel wirklich von Heinrich I.?