Dem sperrigen Namen “Peinliche Halsgerichtsordnung” sieht man heute kaum noch an, welch entscheidenden Fortschritt dieses 1532 auf dem Regensburger Reichstag beschlossene Rechtswerk darstellt: Es ist das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch. Was verbirgt sich hinter dem Namen? Das “peinlich” stammt von lateinischen poena (Strafe), es geht also um die Bestrafung von Verbrechern. Der “Hals” kam ins Spiel, wenn es dem Delinquenten ans Leben ging. Anders als bei geringeren Strafen, bei denen es um “Haut und Haar” ging, sprach man bei schweren Verbrechen davon, das Verfahren gehe zu “Hand und Hals”. Ganz wörtlich, denn in der Regel wurde die Todesstrafe bei Adligen durch Köpfen und bei Nichtadligen durch Hängen vollstreckt. Was aber macht sie zum rechtspolitischen Meilenstein, diese Ordnung, die nach Kaiser Karl V. auch “Constitutio Criminialis Carolina” genannt wird? Zunächst einmal führte sie zu einer Vereinheitlichung des Strafrechts im Reich: Auch wenn die Rechtsordnungen der zahllosen deutschen Partikulargewalten gegenüber der Carolina vorrangig waren, setzte diese sich schließlich doch fast überall im Reich einschließlich der Schweiz durch. Außerdem bedeutete die Koppelung von Strafen an die Schwere der Schuld, wie die Carolina sie vornimmt, durchaus einen Gewinn an Gerechtigkeit. Die Grausamkeit der Strafjustiz aber wurde dadurch keineswegs gemildert: Mit der Einführung der Folter als Beweismittel in den Inquisitionsprozeß bot die Carolina die Handhabe für die Auswüchse der Rechtspraxis, die wir aus der Hexenverfolgung kennen.





