Mit dieser Schrift verteidigte sich der Philosoph Johann Gottlieb Fichte 1799, nachdem ihm Atheismus vorgeworfen worden war. · Foto: Landesbibliothek Coburg (Sign. B III 8)
Die vielgepriesene Toleranz der meisten deutschen Aufklärer endete gegenüber Ungläubigen. Das bekam der Jenaer Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu spüren, als er im Frühjahr 1799 als vermeintlicher Atheist seine Professur verlor. Hintergrund war der sogenannte Atheismusstreit, der die zeitgenössische Öffentlichkeit spaltete.
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Welche Sprengkraft schon der Vorwurf des Atheismus noch am Ende des 18. Jahrhunderts besaß, lässt sich an der Empörung derjenigen ablesen, die sich zu Unrecht von ihm getroffen fühlten. Als der Jenaer Philosoph Johann Gottlieb Fichte (1762–1814) im Winter 1798/99 bezichtigt wurde, in einem Zeitschriftenaufsatz die Existenz Gottes geleugnet zu haben, glaubte er sich damit in „der sichtbarsten Gefahr für meine bürgerliche Existenz, für meine Freiheit, vielleicht für mein Leben“.
Eilig ließ er deshalb eine Verteidigungsschrift drucken, in der er sich wortstark gegen die Beschuldigung zur Wehr setzte, und versandte rund 150 Exemplare an namhafte Vertreter des zeitgenössischen Geisteslebens, um so die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen. Der hitzige Ton dieser „Appellation an das Publikum“, der darin gipfelte, dass Fichte den Unglaubensvorwurf an seine Gegner zurückgab, war aus Sicht des Philosophen durch die Ungeheuerlichkeit der Anklage gerechtfertigt. Er habe dazu nicht schweigen können, erklärte er, denn: „Die Beschuldigung der Gottlosigkeit ruhig ertragen, ist selbst eine der ärgsten Gottlosigkeiten. Wer mir sagt, du glaubst keinen Gott, sagt mir: du bist zu dem, was die Menschheit eigentlich auszeichnet …, unfähig; du bist nicht mehr als ein Thier.“
Dass sich Fichte um sein Leben sorgte, hielten selbst wohlmeinende Zeitgenossen für reichlich übertrieben. Für die Sorge um seine berufliche Existenz galt das allerdings nicht: Im Streit um seinen angeblichen Unglauben verlor Fichte schließlich seine Professur und war gezwungen, Jena zu verlassen. Hinzu kam die soziale Stigmatisierung, die mit dem Ruf, ein Atheist zu sein, nicht nur in der Vormoderne verbunden war – die Briefe von Fichtes Ehefrau Johanna geben davon einen anschaulichen Eindruck.
Unglaube bleibt ein Thema mit Sprengkraft
Auch wenn die Entlassung des schillernden Philosophen mit einer ganzen Reihe von Ursachen zusammenhing – dazu gehörte nicht zuletzt auch Fichtes diplomatisches Ungeschick –, bleibt sein Fall ein aufschlussreiches Beispiel für den gesellschaftlichen Umgang mit Atheisten in einem Jahrhundert, das noch heute als das der Toleranz gilt. Die breite öffentliche Debatte, die Fichtes Appellationsschrift auslöste, ist als „Atheismusstreit“ in die deutsche Geistesgeschichte eingegangen. Darin zeigte sich plastisch, was im Zeitalter der Aufklärung öffentlich über Gott und Gottlosigkeit gesagt werden durfte. Doch was genau hatte Fichte eigentlich darüber gesagt?
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Fichte beeinflusste mit seinen Vorlesungen in Jena unter anderem die Brüder Schlegel, Novalis und Hölderlin (Aquatintaradierung, 1814, von Friedrich Jügel nach einem Gemälde von Heinrich Anton Dähling). · Foto: akg-images
Der Text, der Fichte den Vorwurf des Atheismus eintrug, war eigentlich als Distanzierung vom Atheismus gedacht. Als Mitherausgeber des „Philosophischen Journals“ wollte er darin die religionsphilosophischen Überlegungen seines Kollegen Friedrich Carl Forberg (1770– 1848) einordnen, die dieser in seinem Aufsatz „Entwickelung des Begriffs der Religion“ anstellte.
Für Forberg, der eine Zeit lang an der Universität Jena als Privatdozent gelehrt hatte, ehe er in den Schuldienst wechselte, war Religion „praktischer Glaube an eine moralische Weltregierung“. Damit folgte er der kritischen Philosophie Immanuel Kants (1724–1804), der es für ausgeschlossen hielt, mithilfe der menschlichen Vernunft ein theoretisches Wissen von Gott zu erlangen. Gotteserkenntnis konnte aus Kants Sicht allein auf dem Gebiet der praktischen Philosophie gelingen – nämlich auf der Grundlage einer autonomen Moral, als deren Handlungsprinzip er seinen berühmten kategorischen Imperativ entwickelt hatte.
Forberg radikalisierte diese Überlegungen: Während für Kant aus der Moral unweigerlich auch Religion folgen musste, war für Forberg beides im Grunde deckungsgleich. Religion hatte, wer daran glaubte, dass moralisches Handeln in letzter Konsequenz nicht vergeblich ist, sondern durch die sittliche Einrichtung der Welt garantiert wird – nichts anderes war mit der „moralischen Weltregierung“ gemeint. Allerdings, so erklärte Forberg, sei es „nicht Pflicht zu glauben, daß eine moralische Weltregierung oder ein Gott als moralischer Weltregent existiert, sondern es ist bloß und allein dies Pflicht, zu handeln, als ob man es glaubte“.
In diesem „als ob“ lag eine gewaltige Provokation. Wenn es genügte, die Existenz eines höchsten Wesens zu unterstellen, ohne davon tatsächlich überzeugt zu sein – war Gott dann mehr als eine nützliche Fiktion im Dienst der Moral? Eine hilfreiche, aber entbehrliche Zusatzannahme? Dieser Eindruck blieb bei nicht wenigen Lesern zurück. „Ist ein Gott?“, fragte Forberg schließlich noch einmal selbst und gab provokant zur Antwort: „Es ist und bleibt ungewiß.“
Der Stein des Anstoßes war diese Ausgabe des „Philosophischen Journals“ aus dem Jahr 1798, die einen Artikel von Carl Forberg enthielt und Fichtes vorangestellten Kommentar. · Foto: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Sign. Fa 1538 (8))
Die Aufklärer zweifeln die Existenz von Gott nicht grundsätzlich an
Wie wir in den vorhergehenden Artikeln bereits gesehen haben, stimmten die meisten Aufklärer trotz aller Kritik an Bibel, Kirche und Dogmen darin überein, dass religiöser Glaube und der Vernunftgebrauch miteinander vereinbar seien, ja dass das Wissen von Gott rational begründet werden könne – allein aus diesem Grund galt der Unglaube als unvernünftig. Schon mit Kants Vernunftkritik hatte diese Übereinkunft ihre Selbstverständlichkeit verloren. Der Radikalaufklärer Forberg kündigte sie nun gänzlich auf.
Aus Fichtes Sicht ging dieser Skeptizismus zu weit. Forbergs Text hatte er deshalb zunächst nicht oder allenfalls mit Anmerkungen versehen veröffentlichen wollen. Als sich der Autor dagegen verwahrte, fasste er seine Überlegungen in einer eigenen Abhandlung zusammen und stellte sie dem Beitrag Forbergs unter dem Titel „Über den Grund unseres Glaubens an eine göttliche Weltregierung“ als eine Art Kommentar voran. Auch Fichte ging von Kant aus und leitete Religion aus der Moralphilosophie ab. Genau wie Forberg hielt er sie für den Glauben an eine moralische Weltordnung, die der sittlich handelnde Mensch unweigerlich voraussetzen müsse.
Doch während Forberg den Gottesgedanken als theoretisch unbeweisbar und praktisch unerheblich beiseiteschob, identifizierte Fichte diese moralische Ordnung unmittelbar mit der Gottesidee: „Jene lebendige und wirkende moralische Ordnung ist selbst Gott“, erklärte er, „wir bedürfen keines andern Gottes und können keinen andern fassen“. Auch das war freilich eine Absage an den konventionellen Gottesbegriff als eines substantiellen, von der Welt unterschiedenen Wesens. Mit dem vernünftigen Gott der Aufklärer hatte der Gott Fichtes ebenso wenig gemein wie mit dem der Christen.
Fichtes Beteuerungenhelfen nicht
Trotzdem versicherte Fichte, die Existenz eines höchsten Wesens sei – und das war explizit gegen Forberg gerichtet – „gar nicht zweifelhaft, sondern das Gewisseste, was es gibt“. Doch diese Beteuerung war zwecklos: Das „Philosophische Journal“ war kaum gedruckt, schon standen beide Autoren im Verdacht des Atheismus.
Aus der Sicht von Immanuel Kant führt die Moral zu einem vernünftigen Glauben an Gott, dessen Existenz theoretisch nicht bewiesen werden könne (Johann Gottlieb Becker zugeschriebenes Porträt, um 1768). · Foto: akg-images
Zu den festgefügten Annahmen, die mit dem Feindbild des Gottlosen im 18. Jahrhundert verbunden waren, gehörte die Überzeugung, dass Atheisten unmoralische Menschen seien, ebenso wie die – eng damit verknüpfte – Vorstellung, dass sie politisch nicht toleriert werden könnten. Aus diesem Grund beschäftigte der gegen Fichte und Forberg zunächst in einem anonym veröffentlichten Pamphlet erhobene Vorwurf der Gottesleugnung bald auch die Behörden.
Am liberalen Weimarer Hof, der Residenz Herzog Carl Augusts von Sachsen-Weimar-Eisenach (1757–1828), auf dessen Territorium die Universität Jena lag, hätten die Gedankenspiele der beiden Philosophen womöglich keinen Anstoß erregt. Im mächtigen Nachbarstaat, dem Kurfürstentum Sachsen, verhielt es sich indes anders: Das Oberkonsistorium in Dresden, die Kirchenbehörde des Landes, brachte die „gefährlichen Grundsätze“ der beiden Philosophen im November 1798 beim Kurfürsten zur Anzeige. Friedrich August III. (1750–1827) war besorgt um „die Sicherheit der Staaten“ und „das allgemeine Beste“ und ließ das „Philosophische Journal“ umgehend konfiszieren.
Doch nicht nur das: Er verlangte vom Weimarer Hof, die Verfasser der beiden Aufsätze „zur Verantwortung ziehen und nach Befinden ernstlich bestrafen zu lassen“. Um den diplomatischen Druck zu erhöhen, drohte er damit, seinen sächsischen Landeskindern den Besuch der Universität Jena künftig zu verbieten.
Damit war Carl August gezwungen zu handeln. Er ärgerte sich über seinen Minister Goethe, „der ordentlich kindisch über das alberne kritische Wesen“ sei – gemeint war die kritische Philosophie – „und einen solchen Geschmack daran findet, daß er den seinigen sehr darüber verdorben hat“. Am 27. Dezember 1798 befahl der Herzog eine gerichtliche Untersuchung, und Fichte musste eine „Verantwortungsschrift“ verfassen, die wenig später auch im Druck erschien.
Der Marktplatz des beschaulichen Städtchens Jena, in dem Fichte seit 1794 an der Universität Philosophie lehrte (Kupferstich, um 1800). · Foto: akg-images
Forberg, der als designierter Schulrektor dem Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld unterstand, wurde von der dort zuständigen Religionsbehörde belangt und schrieb eine „Apologie seines angeblichen Atheismus“, in der er zu beweisen versuchte, „daß der Atheismus, an sich selbst betrachtet, keineswegs eine gefährliche Lehre sei“.
Während der juristische Prozess dergestalt voranschritt, entfachte Fichtes „Appellation an das Publikum“ eine publizistische Kontroverse, in deren Verlauf sich fast 50 Autoren allein in Flugschriften zu Wort meldeten und Hunderte von Briefen ausgetauscht wurden. Die Streitsache wurde zum Tagesgespräch weit über die Welt von Weimar-Jena hinaus, und es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass im Frühjahr 1799 neben zahlreichen deutschen Höfen auch die wichtigsten Intellektuellen mit dem Problem des Unglaubens beschäftigt waren.
Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde nicht allein über den vorgeblichen Atheismus Fichtes und Forbergs gestritten. Befürworter und Gegner debattierten über die Zulässigkeit der gegen die beiden Angeklagten ergriffenen Maßnahmen, über Grundrechte wie Meinungs-, Lehr- und Religionsfreiheit, über die Bedeutung des Glaubens für das Gemeinwesen und über die Gefährlichkeit des Unglaubens überhaupt.
„PhilosophischerTerrorismus“
Die Streitenden standen einander dabei oft unversöhnlich gegenüber: Den beiden vermeintlichen Atheisten warf man „Gottesvernichtung“, „Revolutionirsucht“ und „philosophischen Terrorismus“ vor, wohingegen Fichte die ihm gemachte Anschuldigung kurzerhand umkehrte und von seinen Gegnern behauptete: „Sie sind die wahren Atheisten, sie sind gänzlich ohne Gott und haben sich einen heillosen Götzen geschaffen.“
Carl August, Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, hätte bei Fichte wohl ein Auge zugedrückt (Kupferstich von Johann Christian Ernst Müller, 1805). Doch der mächtige Nachbar Kurfürst Friedrich August III. forderte Konsequenzen. · Foto: akg-images
Dass keiner der Beteiligten die Existenz Gottes explizit geleugnet hatte, geriet dabei schnell in Vergessenheit. Die allseitige Indienstnahme des Unglaubensvorwurfs macht vielmehr deutlich, dass der Begriff des Atheismus vor allem eine Funktion erfüllte: die einer rhetorischen Waffe, mit deren Hilfe sich unliebsame religiöse, philosophische oder auch politische Positionen zuverlässig diskreditieren ließen.
Fichte, der notorische Revolutionssympathisant, war selbst stets davon überzeugt gewesen, dass die gegen ihn gerichtete Anklage in Wahrheit einen politischen Hintergrund habe. „Ich habe nie geglaubt, daß sie meinen vorgeblichen Atheismus verfolgen“, schrieb er rückblickend, „sie verfolgen in mir einen Freidenker, der anfängt, sich verständlich zu machen …, und einen verschrieenen Demokraten“.
Streit deckt verdeckte Konfliktlinien auf
Der Streit um den Unglauben Fichtes und Forbergs dokumentiert anschaulich die Langlebigkeit, mit der bestimmte Vorurteile gegenüber Atheisten die europäische Mentalitätsgeschichte durchziehen. Zugleich machte er im intellektuellen Leben der Zeit Konfliktlinien sichtbar, die auch den Zeitgenossen verdeckt geblieben scheinen.
Dazu gehört auch der Bruch zwischen Aufklärung und nachkantischer Philosophie: „Ich fürchte so gut als nichts. Die Aufklärung ist eine Macht, mit der es hierzulande nicht leicht jemand zu verderben wagt“, schrieb Forberg noch im Januar 1799 an Fichte, mit dem er sich offenkundig für die Ideale jener Bewegung streiten sah, die bis heute für Toleranz und Religionskritik steht.
Fichte lebte nach dem Skandal von 1798/99 einige Jahre als Privatgelehrter in Berlin. Bekannt sind seine „Reden an die deutsche Nation“ 1807/08 während der französischen Besetzung von Berlin (zeitgenössische Zeichnung). · Foto: Bridgeman Images / SZ Photo / Scherl
Doch die meisten Aufklärer waren keineswegs bereit, die beiden Philosophen gegen die behördliche Anklage in Schutz zu nehmen. Vielmehr hielten sie allen philosophiegeschichtlichen Umbrüchen zum Trotz am alten Bündnis von Vernunft und Gottesglauben fest – und damit gleichfalls an der Ablehnung des Atheismus. Als die erhoffte Unterstützung ausblieb, wuchs bei Fichte, der sich im Vertrauen auf die Kraft der vernünftigen Debatte bewusst an die Öffentlichkeit gewandt hatte, rasch der „Widerwille gegen das sogenannte gelehrte Publicum“.
Am 29. März 1799 wurde Fichte entlassen. Genauer gesagt: Der Weimarer Hof gewährte ihm seinen Rücktritt, den Fichte dem zuständigen Minister Christian Gottlob Voigt (1743– 1819) gegenüber brieflich angedroht hatte für den Fall, dass die Regierung ihm einen Verweis erteilen sollte. Nachdem dieser Verweis ausgesprochen milde ausfiel – die Regierung tadelte lediglich seine „Unbedachtsamkeit“ und empfahl ihm „eine bessere Aufmerksamkeit auf die in das Publikum zu bringenden Aufsätze“ –, wollte Fichte seine Rücktrittsdrohung zwar anders verstanden wissen. Doch die Entlassung des unbequemen Professors war nun bereits beschlossene Sache; daran vermochten auch drei studentische Petitionen nichts mehr zu ändern.
Das Verfahren gegen Forberg nahm einen glimpflicheren Ausgang: Nachdem er eine offizielle Erklärung darüber abgegeben hatte, dass er von der Existenz Gottes überzeugt sei und dieser Gott nach christlicher Lehre verehrt werden müsse, er überdies nichts anderes lehren und künftig jeden publizistischen Angriff auf die Religion unterlassen wolle, durfte er im sächsischen Saalfeld eine ihm zugedachte Stelle als Schulrektor antreten.
Man kann Forbergs Agieren als kleinmütige Unterwerfung deuten oder als Ausdruck lebenspraktischer Klugheit – in jedem Fall spricht manches dafür, dass er die ihm abgeforderte Erklärung als bloßes Lippenbekenntnis betrachtete. Viele Jahre später, als die Ideengeschichte des Atheismus schon fast bis zu Feuerbach, Marx und Nietzsche vorangeschritten war, schrieb er an einen Vertrauten: „Des Glaubens habe ich in keiner Lage meines Lebens bedurft, u[nd] gedenke in meinem entschiedenen Unglauben zu verharren bis ans Ende“.
Kai Gräf
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der Universität Kiel.
Literatur
Kai Gräf, „Beweis, daß der Atheismus keineswegs eine gefährliche Lehre sei“. Fichte, Forberg und der Atheismusstreit. In: Susan Richter (Hrsg.), Verfolgter Unglaube. Atheismus und gesellschaftliche Exklusion in historischer Perspektive. Frankfurt/New York 2018. S. 177–206. Werner Röhr (Hrsg.), Appellation an das Publikum … Dokumente zum Atheismusstreit um Fichte, Forberg, Niethammer. Jena 1798/99. 2. Auflage, Leipzig 1991.
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