Der Begriff „Indienkompanie“ lässt einen an die Seefahrernationen der Engländer oder Holländer denken, die mit von Kaufleuten gegründeten Handelsgesellschaften seit um 1600 große Teile der Welt unter ihren Einfluss brachten. Die Briten setzten sich nachhaltig in Indien fest, die Niederländer spezialisierten sich auf den südostasiatischen Handel von Batavia aus. Die später auch staatlich privilegierten Handelsgesellschaften beider Länder machten damit zeitweise sehr gute Geschäfte.
Dies regte seit Beginn des 17. Jahrhunderts französische Kaufleute an, ebenfalls Handelsgesellschaften zu gründen, die aber zu klein und dem‧entsprechend erfolglos blieben. Jean-Baptiste Colbert, Finanzminister Ludwigs XIV., versuchte es deshalb 1664 mit der Vereinigung dieser Gesellschaften unter staatliche Obhut und erlaubte der neugegründeten Indienkompanie die Ausrüstung von Handels- und sogar Kriegsschiffen. Weitere erteilte Privilegien waren das Handelsmonopol bis nach China, das Recht auf Landbesitz, Geldprägung und Sklavenhaltung – nur fehlte es letztlich am nötigen Kapital. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 6/2015.
Prof. Dr. Martin Dinges





