In den drei Jahrzehnten nach dem Wiener Kongress, heute Vormärz genannt, konkretisierten sich im deutschsprachigen Raum die Forderungen nach einer demokratischen Verfassung und nationaler Einheit. Doch es brauchte 1848 dramatische Ereignisse in Frankreich, damit in Deutschland die Revolution ausbrechen konnte.
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Schande, Schande! Jetzt bewilligt Baden Preßfreiheit und lässt die frühere Rücksicht auf den Bundestag augenblicklich fallen, verspricht Geschworenengerichte, giebt Bürgerbewaffnung und Volksversammlung zu! Jetzt redet der Bundestag – seit dreißig Jahren zum erstenmal – die Deutschen an, verspricht nationale Förderung! Jetzt willigt der Hamburger Senat in die Reform der Verfassung! Jetzt sind sie Alle so artig, so willig! Schande, Schande über die jetzige Feigheit wie über den früheren Trotz!“
Mit diesem leidenschaftlichen Kommentar begleitete am 3. März 1848 der ehemalige preußische Gesandte Karl August Varnhagen von Ense (1785 –1858) die durch die Pariser Februarrevolution ausgelösten Reaktionen im Deutschen Bund. Reform und Wandel waren also doch und sogar schnell möglich, nur brauchte es offensichtlich das Gefühl existentieller Bedrohung, bevor sich Monarchen und ihre Regierungen dazu entschließen konnten, auf die Anliegen und Wünsche der eigenen Bevölkerung einzugehen.
Auf dem Wiener Kongress werden alte Strukturen zementiert
Nach den napoleonischen Kriegen war das Bedürfnis nach Frieden und einer stabilen Nachkriegsordnung in Europa groß gewesen. Zwar hatte sich der Gedanke eines geeinten Deutschland als Eliteprojekt eines aufgeklärten Bürgertums schon während der Befreiungskriege entfaltet, doch der Wiener Kongress von 1814/15 zog es vor, eher den Bedürfnissen der herrschenden oder wieder eingesetzten Fürsten Rechnung zu tragen.
Anstelle einer geeinten deutschen Nation wurde 1815 der Deutsche Bund geschaffen, kein Bundesstaat, sondern ein Bund souveräner Staaten, dessen vornehmliche Aufgabe darin bestand, Zustände wie im revolutionären Frankreich – der Schreck von 1789 saß allen Herrschern noch im Nacken − auf jeden Fall zu verhindern.
Die deutschen Staaten verständigten sich daher nicht nur auf die Schaffung eines gemeinsamen Bundesheers, das während der Revolution von 1848 noch eine bedeutsame Rolle spielen sollte, sondern auch auf eine gegenseitige Interventionshilfe im Fall von Aufständen in einem Mitgliedsstaat.
Als verfassungspolitisches Zugeständnis an die Erwartungen des Bürgertums enthielt die Bundesakte vom Juni 1815 immerhin Artikel 13, der die Einführung „landständischer Verfassungen“ in den deutschen Staaten in Aussicht stellte. Der Begriff erwies sich aber als zu vage, und konservative Staatsrechtler wie Friedrich von Gentz (1764–1832) verstanden darunter Vertretungen, die im Bedarfsfall lediglich eine beratende Funktion ausüben sollten.
1814 führten das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und zwischen 1818 und 1820 süddeutsche Staaten wie Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt eigene Verfassungen ein. Sie wollten sich damit gegen eine allzu große Einflussnahme des Bundes auf die eigene Innenpolitik abschirmen. Diese Landtage waren zwar auch nur als beratende Gremien konzipiert, aber immerhin entwickelten sie sich im Lauf der Zeit zu Foren, in denen die politische Auseinandersetzung geübt wurde.
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Kritisch beäugt wurden diese Entwicklungen von den größten beiden Staaten im Deutschen Bund, Österreich und Preußen, die bis zur Revolution von 1848 dem Verfassungsversprechen der Bundesakte nicht nachkamen. Vor allem für den Vielvölkerstaat Österreich musste es darum gehen, Ideen von nationaler Selbstbestimmung und Autonomie seiner polnischen, tschechischen, slowakischen, ungarischen, slowenischen, kroatischen, italienischen, rumänischen und ukrainischen Bevölkerungsteile zu unterdrücken.
Als 1818 der Theologie-Student und radikale Burschenschafter Carl Ludwig Sand, der für die von vielen Fürsten gefürchtete deutsche Einheit eintrat, in Mannheim einen tödlichen Anschlag auf den Schriftsteller und russischen Generalkonsul August von Kotzebue verübte, spielte diese Tat vor allem dem österreichischen Staatskanzler Klemens von Metternich (1773–1859) in die Hände. „Ich für meinen Teil“, so schrieb er am 9. April 1819 an seinen Mitarbeiter Friedrich von Gentz, „hege keinen Zweifel, daß der Mörder nicht aus eigenem Antriebe, sondern infolge eines geheimen Bundes handelte. Hier wird wahres Übel auch einiges Gute erzeugen … Meine Sorge geht dahin, der Sache die beste Folge zu geben, die möglichste Partie aus ihr zu ziehen, und in dieser Sorge werde ich nicht lau vorgehen.“
Mit dem Hinweis auf die angebliche politische Radikalisierung und Verschwörung der Studenten- und Professorenschaft konnte Metternich endlich ein System politischer Kontrolle installieren, das bis zur Revolution von 1848 in Kraft bleiben sollte. Die sogenannten Karlsbader Beschlüsse von 1819 verboten Burschenschaften, kontrollierten Universitäten und führten die Pressezensur für Schriften unter 320 Seiten ein. Eine Untersuchungsbehörde in Mainz sollte zudem revolutionäre Umtriebe aufspüren und ahnden.
In Paris gehen die Bürger 1830 auf die Barrikaden
Als der französische König Karl X. 1830 durch Einführung der sogenannten Juli-Ordonnanzen die Pressefreiheit beschränken, das Parlament auflösen und die Wahlmodalitäten zugunsten des Adels verändern wollte, organisierte das liberale Bürgertum mit Hilfe der Presse Protestaktionen, denen sich auch Handwerker, Arbeiter und Studenten anschlossen.
Der Ausgang zugunsten der bürgerlichen Schichten und des Parlamentes und die Installation des neuen Bürgerkönigs Louis-Philippe bedeutete einen Sieg der liberalen Verfassungsbewegung. Die von den Zeitgenossen bald als „Les Trois Glorieuses“ bezeichneten Revolutionstage vom 27. bis zum 29. Juli 1830 übten europaweit eine ungeheure Signalwirkung aus. Unruhen in Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel und Braunschweig lösten in diesen Staaten die zweite Verfassungswelle im Deutschen Bund aus.
Paris wurde zum intellektuellen Zentrum für Exilgemeinschaften. Auch deutsche Schriftsteller wie Ludwig Börne (1786–1837) und Heinrich Heine (1797–1856) zog es in die französische Hauptstadt, in der sie keine Zensur fürchten mussten.
Selbst deutsche Handwerksgesellen auf Wanderschaft politisierten sich in Paris. Sie kamen mit frühsozialistischem, nicht selten noch religiös fundiertem Gedankengut in Berührung und gründeten Geheimbünde, aus denen später die ersten Arbeitervereinigungen hervorgingen. Zurück in der Heimat, trugen sie zur Verbreitung dieser Ideen bei.
In den deutschen Staaten veränderten sich die Lebensumstände zu dieser Zeit grundlegend. Die einsetzende Industrialisierung, das starke Bevölkerungswachstum nach 1815, die Aufhebung der Zünfte und die Einführung der Gewerbefreiheit sowie eine unvollständige Bauernbefreiung, die zu einem Heer besitzloser Landarbeiter geführt hatte, verschärften die wirtschaftliche Situation eines großen Teils der Bevölkerung.
All diese Menschen bildeten jedoch aufgrund ihres Herkommens und ihres eigenen Selbstverständnisses noch nicht das von Karl Marx und seinen Gesinnungsfreunden gerade erst theoretisch entworfene Proletariat, das mit zunehmendem Bewusstsein seiner historischen Rolle den Klassenkampf gegen die kapitalistische Besitz-Bourgeoisie aufnehmen und am Ende gewinnen würde.
Im Gegenteil: Dem sozialen Protest, der im Vormärz aus den Reihen kleinbürgerlicher Schichten kam und sich mitunter an lokal und zeitlich bedingte, kurzfristige Hungerrevolten koppelte, haftete mitunter etwas Vormodernes, manchmal Rückwärtsgewandtes an. Man verlangte etwa die Wiedereinführung der Zünfte, staatliche Fürsorge, höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten.
Die vielen unterschiedlich motivierten Sozialunruhen, die von diesen Schichten im Vormärz ausgingen, ließen sich nur schwer zu einem überregionalen Gesamtprotest bündeln. In der Revolution von 1848 sollte sich später zeigen, dass in dem Moment, in dem viele der regional spezifischen sozialen Forderungen erfüllt wurden – man hatte dafür Rentämter gestürmt, alte Pacht- und Abgabeverträge verbrannt und ausbeuterische adlige Grundherren, Fabrikanten und Zwischenhändler zum Teil unter Anwendung von Gewalt bedrängt −, der Sozialprotest sofort sein Ende fand. Eine solidarische Kooperation mit der bürgerlichen Verfassungsbewegung war in den deutschen Staaten eher unwahrscheinlich.
Hambacher Fest: Protest gegen Pressezensur
Ein Großereignis, das unter den kurzfristigen Lockerungen nach der Julirevolution von 1830 im Deutschen Bund organisiert werden konnte, war das Hambacher Fest von 1832 in der bayerischen Pfalz. Im Kampf gegen die bestehende Pressezensur im Deutschen Bund organisierten die Initiatoren des „Press- und Vaterlandsvereins“, Johann Georg August Wirth (1798–1848) und Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1789–1845), eine mehrtägige Veranstaltung, an der schätzungsweise 20 000 bis 30 000 Menschen teilnahmen.
Obwohl als Verfassungsfest im Vorfeld von den Behörden genehmigt, versetzte die zunehmend radikale Rhetorik der Veranstaltung – sogar die Republik wurde gefordert – die bayerische Regierung in Alarmbereitschaft. Am Ende gab es für manche Teilnehmer nur noch die Wahl zwischen Gefängnisstrafe oder Flucht ins nahegelegene französische oder Schweizer Exil.
Zu einem der wichtigsten außerparlamentarischen Orte der oppositionellen liberalen Agitation im Vormärz entwickelte sich seit Mitte der 1830er Jahre das Weingut des badischen Abgeordneten Adam von Itzstein (1775–1855) in Hallgarten im Rheingau. Itzstein hatte 1793 als Student in Mainz die kurzlebige Mainzer Republik unter den französischen Revolutionstruppen miterlebt. Er hegte seitdem Sympathien für republikanische Ideen, hielt sich aber mit einem öffentlichen Bekenntnis zurück.
Adam von Itzstein vermittelte zwischen den verschiedenen Kräften: den gemäßigteren Liberalen, die eine konstitutionelle Monarchie in Zusammenarbeit mit den Fürsten anstrebten, und den radikaleren Kräften, die für die Abschaffung der Monarchie und die Einführung einer Republik optierten.
Bedeutsam waren diese Treffen vor allem, weil hier die „Männer des Fortschritts“, das heißt linksliberale und demokratische Abgeordnete, untereinander Absprachen über gemeinsame Strategien und Ziele in den verschiedenen Landtagen trafen.
Diese gut ausgebauten politischen Netzwerke sorgten im Frühjahr 1848 beim Ausbruch der Revolution dafür, dass ohne große Zeitverluste schnell und geschlossen die sogenannten März-Forderungen formuliert und als Petitionen an die Regierungen der deutschen Staaten weitergeleitet werden konnten. Gerade diese Gleichzeitigkeit schüchterte die überraschten Einzelregierungen enorm ein und ließ sie ihr eigenes Heil umgehend in raschen Zugeständnissen suchen.
Im Herbst 1847 formulierten republikanisch gesinnte Männer unter der Federführung von Friedrich Hecker (1811–1881) und Gustav Struve (1805–1870) im Offenburger Gasthof „Zum Salmen“ ein 13-Punkte-Programm, das neben einem allgemeinen Wahlrecht auch die „Ausgleichung des Mißverhältnisses zwischen Arbeit und Capital“, ein Recht auf den chancengleichen Zugang zur Bildung und eine „gerechte Besteuerung“ verlangte. Hiermit wurde direkt auf die soziale Notlage großer Bevölkerungsteile reagiert.
Als am 22. Februar 1848 in Paris erneut revolutionäre Unruhen ausbrachen, weil Regierungstruppen auf Demonstranten geschossen hatten, die sich über das Verbot eines Reformbanketts (Festmahl, bei dem die Regierung kritisiert wurde) empört hatten, musste Louis-Philippe abdanken, und die Zweite Französische Republik wurde ausgerufen. Die Menschen in den benachbarten deutschen Staaten reagierten auf den Erfolg der französischen Barrikadenkämpfer mit spontanen Versammlungen und Kundgebungen.
In Mannheim wird ein Forderungskatalog erstellt
In Mannheim schritt man bereits am 27. Februar 1848 zur Tat. Eine Petition mit politischen Forderungen wurde verfasst und über die Abgeordneten des Landtags an den in Karlsruhe residierenden badischen Großherzog übermittelt. Das Vorgehen wurde vielerorts kopiert, wobei die Kernforderungen immer die gleichen waren: Einberufung eines gesamtdeutschen Nationalparlaments und Erarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung.
Starke Bürger- und Menschenrechte sollten als Schutz gegen staatliche Willkür dienen. Zudem verlangte man die Aufhebung der Pressezensur sowie Versammlungs- und Vereinsfreiheit. Weitere Ziele waren Öffentlichkeit und Mündlichkeit von Gerichtsverfahren mit Schwurgerichten sowie die Volksbewaffnung, um den stehenden Söldnerheeren der Fürsten etwas entgegensetzen zu können.
Die schnellen Zugeständnisse der ratlosen und überforderten Regierungen befeuerten nahezu überall neue Versammlungen und neue Petitionen. Vorerst signalisierten zumindest die meisten deutschen Staaten rasch Kooperationsbereitschaft. Sie beriefen liberale Männer des öffentlichen Vertrauens in ihre Ministerien, verabschiedeten sich in Windeseile von unliebsamen Maßregeln des Metternich’schen Systems und legten Pläne für eine Reform des Deutschen Bundes vor. In diesen ersten Wochen ging eine nie gekannte Aufbruchstimmung durchs Land, von der nahezu jeder und jede ergriffen wurde. Alles schien möglich zu sein.
Doch ausgerechnet in den Hauptstädten der größten beiden Staaten des Deutschen Bundes, in Wien und Berlin, eskalierten Kundgebungen und Versammlungen durch Provokationen des Militärs zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
In Berlin sorgten am 18. März 1848 Schüsse, deren genaue Herkunft bis heute nicht geklärt ist, auf die sich bereits in Auflösung begriffene Menge auf dem Schlossplatz für tumultartige Szenen, die in Barrikadenkämpfe übergingen. Angesichts des Militärs in der Stadt glaubte sich die Bevölkerung durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. getäuscht.
Am nächsten Tag waren 183 zivile Opfer zu beklagen, denen der König am 22. März 1848 die letzte Ehre erweisen musste, eine von ihm selbst als demütigend empfundene Geste (siehe Artikel Seite 36). In einem Aufruf an seine „Lieben Berliner“ schürte Friedrich Wilhelm IV. bewusst die Illusion, die Barrikadenkämpfe seien nur durch ortsfremde Eindringlinge angezettelt worden, um die ansonsten harmonische Eintracht zwischen ihm und seinen Untertanen böswillig zu zerstören.
In Wien, der politischen Metropole der Habsburger-Monarchie, brach am 13. März 1848 die Revolution aus. Auf die revolutionären Unruhen reagierte die Zentralgewalt mit Zugeständnissen. So musste Staatskanzler Metternich zurücktreten, und die Erfüllung der bürgerlichen Reformforderungen wurde in Aussicht gestellt.
Aber wie sollte diese Revolution zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden? Im März 1848 hatte sie jedenfalls – noch − vor den Thronen haltgemacht, denn bis auf den bayerischen König Ludwig I., der in München aus eher eigensinnigen Gründen zugunsten seines Sohnes abdankte (und es später bereute), verblieben alle deutschen Fürsten auf ihren angestammten Positionen.
Die bürgerliche Opposition entschied sich deshalb dazu, die Legalisierung der Revolution über eine inszenierte Kompetenzaneignung selbst voranzutreiben. Am 31. März 1848 verständigten sich 51 südwestdeutsche Liberale und Demokraten in Heidelberg auf die Einberufung eines Vorparlaments, das vom 31. März bis zum 2. April 1848 in Frankfurt am Main zusammentrat.
Die Mehrheit dieser Versammlung sah ihre Aufgabe ausschließlich in der Organisation der Wahlen zur Nationalversammlung, doch ein Teil der republikanisch-demokratischen Minderheit plädierte für eine revolutionäre Umwidmung der Versammlung selbst.
Es war Friedrich Hecker, der den raschen Zugeständnissen der Regierungen und ihrem Reformwillen zutiefst misstraute und sich deshalb für die Permanenz des Vorparlaments bis zum Zusammentreten der Nationalversammlung aussprach. Er forderte auch die Einsetzung einer provisorischen Regierung. Der badische Revolutionär warnte: „Wenn wir nicht zusammenbleiben und nicht die einzige Drohung, die uns auf legalem Wege zu Gebote steht, nämlich die des Beisammenbleibens gebrauchen, so haben wir die Sache der Freiheit um fünfzig Jahre zurückgeschoben.“ Doch die Mehrheit der Anwesenden traute sich eine solche revolutionäre Selbstsetzung nicht zu und lehnte den Vorschlag ab.
Friedrich Hecker scheitert mit der Ausrufung einer Republik
Hecker, der die Revolutionsbereitschaft der Bevölkerung überschätzte und die Gunst der Stunde nutzen wollte, reiste wenige Tage später nach Konstanz, wo er am 12. April 1848 die badische Republik ausrief. Der auf sechs Tage anberaumte Freischärlerzug nach Karlsruhe sollte zu einer lebendigen Massenpetition anwachsen, mit dem Ziel, den badischen Großherzog schließlich zur Abdankung zu zwingen.
Doch dazu kam es nicht: Weder traf die unter der Führung des deutschen Dichters Georg Herwegh (1817–1875) aus Paris anrückende deutsche Legion mit einigen hundert Handwerkern und Arbeitern rechtzeitig zur Unterstützung ein, noch wollten die alten Mächte diesem ganzen Treiben tatenlos zusehen. Die militärische Übermacht der herbeigerufenen Bundestruppen setzte dem „Hecker-Zug“ und seinem Versuch, in Baden eine Modellrepublik zu etablieren, am 20. April 1848 ein rasches Ende.
Nicht nur die Fürsten atmeten auf. Auch die liberale Opposition fühlte sich durch das gescheiterte Unternehmen in ihrer Haltung bestätigt, lieber auf eine Verständigung mit den alten Mächten zu setzen und die Schaffung eines deutschen National- und Verfassungsstaates der künftigen Nationalversammlung zu überlassen.
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