Sein erstes Engagement als Söldner ging der „spitznasige“, schlanke und schwarzhaarige Wäber wohl um 1760 in den Niederlanden ein, das er jedoch – vielleicht aus Heimweh – durch Desertion beendete. Beim zweiten, diesmal vierjährigen Kriegsdienst stand Wäber im Regiment Tscharner für den König von Sardinien. Zwölf Jahre schließlich verbrachte er als Korporal in Paris beim Schweizer Garderegiment. 1784 beging Wäber erneut Fahnenflucht, doch nicht deshalb wurde er eingekerkert und verhört, sondern weil er verdächtigt wurde, einen Mord begangen zu haben. Man konnte ihm aber nichts nachweisen.
Doch damit nicht genug: 1785 wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Seine ältere Schwester behauptete, er habe ihren 17-jährigen Sohn an das Neuenburger Regiment de Meuron verkauft. Da er „einen solchen Grausen“ vor einer erneuten Gefangenschaft verspürte, floh Wäber aus der Haft in die Niederlande, wo er sich erneut als Söldner verdingte. Seine junge Ehefrau ließ sich von ihm scheiden, sein kärglicher Grundbesitz wurde verpfändet. 1796, inzwischen wieder in die Schweiz zurückgekehrt, wurde Wäber erneut verhört und aus dem Berner Hoheitsgebiet verbannt. Danach verliert sich seine Spur.
Autorin: Dr. Heike Talkenberger





