Margareth Los wird grausam gefoltert
„Als ich vom Markt in Esslingen nach Stuttgart zurückkehrte, warteten unter dem Esslinger Tor zwei Stadtknechte auf mich. Sie führten mich in den Übeltäterturm beim Haus des Nachtrichters, zogen meine Kleider aus, schoren meine Haare am Kopf und ganzen Körper, legten mir ein weißes Hemd an und schlugen mich an die Folter. Meine Füße banden sie mit einem Strick zusammen, den sie mit einer Schraube am Boden befestigten. Dann zogen sie mich mit zusammengebundenen Händen auf und ließen mich so für eine und manchmal zwei Stunden hängen. …
Sie legten mich dann in Ketten, schraubten ein Schienbein in einen Block, und der Nachtrichter trat mit dem Fuß darauf. Sodann flochten sie meine Glieder auf eine Leiter und zogen sie soweit es ging auseinander, schlugen mich mit Ruten, banden mich auf einen Stuhl und überschütteten mich mit glühenden Kohlen, so dass mein ganzer Körper brannte.“
Der schwerwiegende Vorwurf, mit dem man die grausame Folter rechtfertigte, lautete Hexerei. Los fährt fort: „Und als sie mich schließlich als unschuldig und ohne jede üble Absicht erkannten, brachten sie mich bei Nacht aus Stuttgart nach Reichenberg, wo sie mich im Turm des Schlosses dreieinhalb Jahre gefangen hielten. Während meiner Haft haben sie mein Haus und meinen Garten für zweihundert Pfund verkauft, obwohl der eigentliche Wert zweihundert Gulden betrug.“ Das heißt, Margareth Los bekam nur etwa ein Drittel des von ihr angegebenen Werts ihres Besitzes.
Der Autor dieses Forschungsberichts stieß im Archiv durch Zufall auf diese Klageschrift. Doch ein erster Blick genügte, um die Bedeutung der Quelle für die Hexenforschung zu erkennen: Schließlich gründet unser Wissen über die Hexenprozesse primär auf gelenkten Verhörprotokollen und obrigkeitlichen Instruktionen. Hier aber liegt ein Bericht aus der Perspektive eines Opfers vor – einer Betroffenen, die die Kraft hatte, nicht nur die Tortur detailliert zu beschreiben, sondern auch die Peiniger vor Gericht zu bringen.
Bis dahin war es allerdings ein langer Leidensweg: Nach Folter und Gefangenschaft war Margareth Los schließlich auf Intervention von Freunden und Verwandten freigekommen. Allerdings musste sie zuvor eine Urfehde unterschreiben – eine Urkunde, in der sie sich verpflichtete, das Herzogtum Württemberg für immer zu verlassen und auf rechtliche Schritte gegen die Obrigkeit zu verzichten.
Doch an die letztgenannte Auflage hielt sich die Witwe nicht: Es war ihr nach der Verbannung gelungen, Speyer zu erreichen – die Bischofsstadt am Rhein, in der seit 1495 das Reichskammergericht (RKG) seinen ständigen Sitz hatte. Das RKG war das höchste Gericht des Heiligen Römischen Reiches, aber in der Praxis – und als Konzession an die machtbewussten Fürsten des Reichs – waren der Autorität der Richter enge Grenzen gesetzt. So hatte das RKG beispielsweise kein Revisionsrecht in Kriminalsachen.





