Die Nachricht elektrisierte viele Jugendliche in der DDR: Am 20. Jahrestag der Staatsgründung, dem 7. Oktober 1969, sollten angeblich die „Rolling Stones“ auf dem mauernahen Dach des West-Berliner Axel-Springer-Hochhauses auftreten! Zahlreiche DDR-Fans wollten zuhören. Auch der 14-jährige Detlef G. machte sich auf den Weg nach Berlin. „Dort Zusammenstoß mit den Staatsorganen“, ist in seiner Akte vermerkt. „Westlich dekadente Musik“ war in der DDR nicht erwünscht. Die Sicherheitsorgane in Ost-Berlin waren verstärkt im Einsatz gegen die Fans.
Im Folgemonat wurde Detlef G. in den Jugendwerkhof Wittenberg eingewiesen, ein halbes Jahr später in den Geschlossenen Jugendwerkhof (GJWH) Torgau. „Er verstößt laufend gegen die Hausordnung, … hetzt gegen Erzieher“ und „äußert sich provokatorisch über den Staatsratsvorsitzenden und über den Freiheitskampf des vietnamesischen Volkes“, heißt es in seinem Einweisungsantrag. Zweimal war Detlef G. schließlich im GJWH, insgesamt für fast ein Jahr. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 07/2013.
Laura Hottenrott





