Adlige benötigen keine Genehmigungen zum Handel
Als Graf Rüdiger von Starhemberg 1771 in Semlin (Zemun) im Banat an der Grenze zum Osmanischen Reich eine Handelskompanie für den Handel mit der Levante gründete, bat er in Wien auch um das sogenannte Niederlagsrecht, das ihm in der Haupt- und Residenzstadt die Großhandelsfreiheit einbringen sollte. Die zuständige Behörde verweigerte ihm die Genehmigung unter dem Hinweis, dass er als Adliger diese für seine Handelsgesellschaft gar nicht benötige. Er könne die Handelsgesellschaft führen und Waren auch ohne diese handeln.
Über den Erfolg von Starhembergs Unternehmen lassen die Quellen uns im Dunkeln. Der Fall zeigt aber sehr klar, dass einerseits eine wirtschaftliche, händlerische Tätigkeit des Adels in der Habsburgermonarchie nicht zum Verlust des gesellschaftlichen Ranges führte, wie das in weiten Teilen Frankreichs verbreitet war. Andererseits zeigt der Fall, dass ebendieses wirtschaftliche Engagement des Adels vom Staat durchaus gefördert, ja sogar gefordert und vom Adel dementsprechend auch geleistet wurde.
Viel zu oft übernahm die Geschichtswissenschaft unhinterfragt ähnlich generalisierende Zuschreibungen wie jene von Adam Smith über den Unterschied zwischen Händlern und Adligen. In meinem Habilitationsprojekt an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien beziehungsweise seit Juni 2023 an der Universität Klagenfurt versuche ich, den habsburgischen Adel des 18. Jahrhunderts über sein Einkommen sozioökonomisch zu erforschen und dabei ebensolche Generalisierungen zu widerlegen.
Der Adel der frühen Neuzeit wird oft ausgabenseitig betrachtet, nämlich dann, wenn es um die Erklärung des repräsentativen Herrschaftsmodells in der frühen Neuzeit geht, in dem Ausgaben für Schlossbauten, Repräsentation und Statusdemonstration ein wichtiges Medium von Herrschaft und ihrer Vermittlung an die Untertanen waren; oder auch wenn Repräsentationsausgaben eine wichtige Investition in Karrieren bei Hofe, in der Diplomatie oder in der Administration waren. Die einnahmenseitige Betrachtung des Adels erlaubt aber noch viel breitere Einblicke in das Funktionieren einer vormodernen, ständischen Gesellschaft, in der adliges Wirtschaften mitverantwortlich für die Aufrechterhaltung einer öffentlichen Administration in den Grundherrschaften, für die Erhebung von Steuern zur Kriegsfinanzierung oder die Einführung landwirtschaftlicher Neuerungen und protoindustrialisierter Erwerbszweige war.
Um die Frage nach den Einnahmen des Adels beantworten zu können, wurden spezielle Quellenbestände in Familienarchiven des Adels gesucht und ausgewertet. Die Hauptkassabücher einer Kernfamilie geben Aufschluss über das wirtschaftliche Gebaren einer Adelsfamilie. Sie verzeichnen jährliche Einnahmen und Ausgaben nach wichtigen standesspezifischen Kriterien und geben auch einen Überblick über den Besitz- und Vermögensstand einer Familie.





