Am 23. Februar des Jahres 33 v. Chr. griff Kleopatra, die damals 36-jährige Königin von Ägypten, zum Schreibrohr und unterzeichnete ein Dokument, das ihr die königliche Kanzlei in Alexandria vorgelegt hatte. Der Text war auf Papyrus geschrieben, jenem Beschreibstoff, den die Ägypter aus der Papyrusstaude gewannen. Ihn hatten bereits die alten Pharaonen für ihre amtlichen Verlautbarungen benutzt. Auch für ihre private Korrespondenz verwendeten die Ägypter dieses praktische Material, das es bei ihnen im Überfluss gab. Kleopatra, die seit 51 v. Chr. regierte, war eine gewissenhafte Königin, und so las sie sich den Text genau durch, bevor sie ihn mit ihrer Unterschrift autorisierte. Aber sie wusste natürlich, worum es ging. Denn es handelte sich um einen Erlass, den sie selbst in die Wege geleitet hatte.
Die königliche Verfügung regelte die Erteilung von Privilegien an einen römischen Geschäftsmann namens Publius Canidius Crassus. Kleopatra war großzügig, der Römer durfte sich gleich mehrfach freuen. Er erhielt eine Lizenz zum Export von 10 000 Artaben Weizen (eine Artabe = rund 40 Liter) und zum Import von 5000 Amphoren Wein aus Kos (das damals zum Reich der Kleopatra gehörte) pro Jahr. Und er erhielt jede Menge Befreiungen: Kleopatra gewährte ihm Zollfreiheit, unbefristete und unbeschränkte Steuerfreiheit für seine Güter, die er in Ägypten besaß, ebenso die Freiheit von Abgaben für seine Arbeits- und Transporttiere und die Befreiung seiner Schiffe von Steuern und Beschlagnahmung für öffentliche Aufgaben.





