Mit der 1867/68 erfolgten Erlaubnis, daß ein Jude in Bayern Richter werden durfte, fiel eine der letzten diskriminierenden Bastionen. Damit war “der jahrzehntelange, mühevolle und dornenreiche Kampf um die bürgerliche und politische Gleichberechtigung der Juden in Bayern beendet” (Stefan Schwarz). Und nun sollte ausgerechnet dieses Recht wieder eingeschränkt werden. Georg Heim, Anführer des “Bayerischen Christlichen Bauernvereins” innerhalb der bayerischen Zentrumspartei, hatte 1901 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach die Zahl der Juden an bayerischen Gerichten dermaßen vermindert werden sollte, daß sie mit knapp unter ein Prozent dem Anteil der Juden in der Bevölkerung entspräche. Heims Intention war es, antisemitische Ressentiments zu nutzen, um seine Position innerhalb der Partei zu stärken. Eine Mehrheit aus Liberalen, den Sozialdemokraten und auch die Regierung aber lehnte im Dezember das Gesetz ab. Der Justizminister verwies darauf, daß 2,1Prozent jüdische Richter eine weitaus geringere Zahl darstellten als die 18 Prozent jüdischer Rechtsanwälte. Zudem würden Juden in ländlichen Regionen gar nicht zu Richtern ernannt. So erfreulich es war, daß der Gesetzesentwurf abgelehnt wurde, gerade das letzte Argument zeigt, wie stark der Antisemitismus auch schon in bürgerliche Kreise wieder Einzug gehalten hatte.





