Bis 1949 waren davon weit über 7 000 Gutsbesitzer bzw. 35 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Sowjetzone betroffen. Die kommunistische Propaganda legitimierte die entschädigungslosen Enteignungen als eine notwendige Maßnahme zur Entnazifizierung, vermutete man doch unter den „Junkern“ eine große Anzahl von ehemaligen Kriegsverbrechern und führenden Nationalsozialisten, ohne dies allerdings juristisch geprüft zu haben. Auch die zum kleinen Widerstandskreis gegen Hitler Gehörenden wurden nicht verschont. Viele der Betroffenen verloren nicht nur Land und Hof, sondern auch ihr ganzes Eigentum und wurden von ihren Gütern vertrieben.
Rund 210000 Landarbeiter und landlose Bauern, darunter auch viele Flüchtlinge und Vertriebene, wurden durch diese Reformen zu sogenannten Neubauern mit durchschnittlich acht Hektar eigenem Boden. Sie teilten sich zwei Drittel des enteigneten Landes. Die restliche Fläche wurde zu „volkseigenen Gütern“, worauf man neue Staatsbetriebe gründete. Neue Brisanz erhielten die Vorgänge nach 1990: Das Bundes‧verfassungsgericht wies mehrfach die Entschädigungsklagen der Alteigentümer zurück.





