Die Kaiserwürde, deren Kontinuität im westlichen Teil des Römischen Reichs am Ende der Antike durch die Eroberungen und Reichsbildungen der germanischen Stämme abbrach, im Mittelalter jedoch zweimal erneuert wurde, hat bei Zeitgenossen wie der Nachwelt durchaus zwiespältige Urteile ausgelöst. Einerseits sind die beiden Könige, die durch diese Erneuerung jeweils zum Kaiser wurden – Karl (800) und Otto (962) –, die beiden einzigen Herrscher des Mittelalters, denen schon Zeitgenossen das Attribut „der Große“ zubilligten; andererseits hat die Frage der Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Würde häufiger die Geister geschieden. Mit dieser neuen Würde wurden keine konkreten zusätzlichen Herrschaftsressourcen erworben, sondern ein ideeller und symbolischer Vorrang, der mit Pflichten verbunden war. Ließ man die Funktion der Kaiser als Verteidiger der Kirche außer Acht, konnte man über den Nutzen durchaus streiten, den das Amt für seine Träger mit sich brachte. Mittelalterliche Zeitgenossen verstanden das Kaisertum denn auch nicht in erster Linie als weltliche Machtposition, sie sahen darin eine Auszeichnung Gottes. Vor allem im 19. Jahrhundert aber wurden intensive Kontroversen über diesen Nutzen ausgetragen und die mittelalterliche Kaiserpolitik als Irrweg und Verletzung der nationalen deutschen Interessen bewertet. Die Herrscher des Mittelalters und ihre Eliten hätten die nationalen Interessen der Deutschen im Osten vernachlässigt und stattdessen ihre Kräfte in Italien weitgehend nutzlos vergeudet. Dies war in den Debatten nach der Auflösung des Alten Reichs 1806 eine durchaus mehrheitsfähige Position…
Prof. Dr. Gerd Althoff





