Hört man sich – selbst unter Geschichtsfreunden – heute um, wie sie die Stellung der Frau im Mittelalter einschätzen, kommen den meisten die Hexenverfolgung und die Unterdrückung der Frau in den Sinn. Auf die Klöster angesprochen, denken viele zuerst an Freiheitsberaubung. Es überrascht zu hören, daß Hexenverbrennungen erst an der Schwelle zur Neuzeit vorkommen und der Hexenwahn am schlimmsten im frühen 17. Jahrhundert wütete. Ebenso überrascht es, daß viele Frauen seit dem 11. Jahrhundert ins Kloster drängten, weil sie es als Ort größerer Selbstbestimmung ansahen.
Noch immer blicken wir auf die Vergangenheit durch die Brille des 19. Jahrhunderts. Von dessen (Vor-)Urteilen kommen wir nur schwer los. Das damals zur Herrschaft gelangte Bürgertum interessierte sich zwar sehr für Geschichte, schrieb sie aber nach seinen Vorstellungen: Es war dasselbe Bürgertum, das stärker als je die Möglichkeiten der Frau einengte: Politik, Bildung, berufliche Entfaltung, Wahlrecht usw. waren ihr versperrt. Nicht einmal im Haus hatte sie so viel zu sagen wie vorher. Sie war entmündigt, zur Untätigkeit verdammt, mit Handarbeiten „beschäftigt“, die angesichts industrieller Fertigungsmethoden meist sinnlos waren. Als Bürgerstochter hatte sie zu warten und zu hoffen, daß irgendwann der Auserwählte sie in sein Heim führte, wo sie – unter seiner Anleitung – die Mutter „seiner“ Kinder sein durfte.
Vor diesem Hintergrund ignorierten viele Historiker des 19., aber auch noch des 20. Jahrhunderts die Frauen in der Geschichte. Den meisten kam gar nicht in den Sinn, ihre Stellung könne zuvor anders gewesen sein. Da Geschichte in Deutschland wesentlich vom protestantischen Standpunkt aus geschrieben wurde, gab es erst recht kaum Verständnis für Nonnen und Stiftsdamen. Sich mit stolzen Recken und „minniglichen“ Frauen zu beschäftigen lag näher.
Wie anders sah die Realität aus: Kaiser Otto III. setzte, bevor er 998 nach Italien zog, seine Tante Mathilde, Äbtissin des Stiftes Quedlinburg, als Stellvertreterin für Sachsen ein, das damals gleichzusetzen war mit dem heutigen Norddeutschland, von Westfalen bis an die polnische Grenze. Und da Mathilde ihre Aufgabe vorbildlich erfüllte, erhielt sie den vom römischen Patricius abgeleiteten Ehrentitel „Matricia“. Man muß sich das einmal zu irgendeinem späteren Zeitpunkt vorzustellen versuchen – eine Äbtissin als Regentin über weite Teile des Deutschen Reichs –, um zu begreifen, welche Machtpositionen geistliche Frauen gerade in der größten Blütezeit des mittelalterlichen Reiches erreichen konnten. Dies gilt noch mehr für die Gemahlin des Herrschers. Diese war als consors regni (Gefährtin im Regiment) und als Intervenientin, das heißt Fürbitterin bzw. Veranlasserin bei der Erstellung von Urkunden, nach dem König bzw. Kaiser oft die wichtigste Persönlichkeit im Reich.





