„Tschechoslowakisches Volk! Dein uralter Traum ist Wirklichkeit geworden. Der tschechoslowakische Staat ist am heutigen Tag in die Reihe der selbständigen Kulturstaaten der Welt eingetreten. Der Nationalausschuß, ausgestattet mit dem Vertrauen des gesamten tschechoslowakischen Volkes, hat als einziger berechtigter und verantwortlicher Akteur die Verwaltung deines Staates in die Hände genommen …“ So begann ein kurzes Manifest, das am 28. Oktober 1918 den durch die Straßen und über die Plätze Prags ziehenden Menschenmassen verkündet wurde. Es kann als besondere Leistung der wenigen anwesenden Mitglieder des tschechoslowakischen Nationalausschusses gesehen werden, nicht nur die aufgewühlten Menschen von Exzessen abgehalten und dem Tag eher einen Volksfestcharakter verliehen, sondern auch den Übergang der Macht von den österreichisch-ungarischen Militär- und Zivilbehörden zu jenen der Tschechoslowakei ohne Blutvergießen und einigermaßen einvernehmlich erreicht zu haben.
In anderen Städten Österreich-Ungarns spielten sich an diesem Tag ähnliche Szenen ab, und neue Staaten wurden ausgerufen. Das hatte seinen unmittelbaren Anlaß im militärischen und politischen Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie, nachdem ein letzter Versuch des amtierenden Kaisers Karl I. gescheitert war, den Wünschen der Nationalitäten zum Teil nachzugeben und den Staat föderativ umzugestalten und dazu die Zustimmung des amerikanischen Präsidenten Wilson zu erhalten. Wie ein Kartenhaus zerbrach jetzt der Zusammenhalt der österreichisch-ungarischen Monarchie, und binnen weniger Tage wurden ihr Gebiete durch Nachbarstaaten entrissen bzw. es entstanden ganz neue „Nachfolgestaaten“.
So fand am 28. Oktober 1918 in Zagreb (Agram) eine feierliche Sitzung des kroatischen Landtags statt, in der ein neuer Staat „der Slowenen, Kroaten und Serben“ (SHS) ausgerufen wurde. Endgültig wurde das „Königreich SHS“, das ein Jahrzehnt später in „Jugoslawien“ umbenannt wurde, allerdings erst am 1. Dezember 1918 in der neuen Hauptstadt Belgrad proklamiert. Die Staatsgründung des erneuerten Polen geschah – je nach den bisherigen Teilungsgebieten – sozusagen gleitend, an mehreren Tagen: nämlich zwischen dem 6. Oktober und dem 22. November an unterschiedlichen Orten, denn die neue, „zweite“ Polnische Republik war Nachfolgestaat nicht nur Österreich-Ungarns, sondern auch Preußen-Deutschlands und des in Revolution und Bürgerkrieg befindlichen Rußland. Auch Rußland hatte ja seine Nachfolge- oder „Randstaaten“, die sich schon seit den revolutionären Monaten von 1917, insbesondere nach der bolschewistischen Oktoberrevolution, aus dem ehemaligen Kaiserreich emanzipiert hatten, alsbald aber wieder in einen Bürgerkrieg gerieten, dessen letzte Ausläufer erst 1920/21 beendet wurden. Erst danach war einigermaßen sicher, welche Staaten im provisorischen Stadium steckenbleiben und welche für eine Zeitlang Bestand haben sollten (im Norden Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen). Diese Neuordnung der Staatenwelt bedeutete für die Zeitgenossen einen großen Umbruch. Bis zum Zeitpunkt der Dekomposition des mitteleuropäischen Teils der Habsburger-Monarchie, ja darüber hinaus auch der anderen beiden „Ostmächte“ Rußland und Deutschland, hatte über 100 Jahre lang eine außerordentlich stabile Staatenordnung bestanden: Seit dem Wiener Kongreß von 1815 hatte die sogenannte Pentarchie (die fünf „großen Mächte“ England, Frankreich, Rußland, Preußen, Österreich), dafür gesorgt, daß nahezu keine Veränderung in der Staatenwelt stattfand. Daß die Aufstände in Serbien 1804 und Griechenland 1821 auf die Dauer zur Bildung eigener Staaten führten, geschah außerhalb des damaligen christlichen Europas, auf dem Boden des Osmanischen Reiches. Damit blieb die Gründung Belgiens im Zusammenhang mit der Revolution von 1830 für lange Zeit die einzige Ausnahme von der Regel der Stabilität des europäischen Staatensystems im 19. Jahrhundert, wenn man die Separation eines neuen Staates aus bisher existierenden größeren Reichen ins Auge faßt. Der Zusammenschluß verschiedener Staaten zum italienischen Nationalstaat 1861 und deutscher Staaten zum kleindeutschen Nationalstaat, dem Deutschen Reich Bismarckscher Prägung 1871, steht für einen anderen Typus von „Staatsgründungen“.





