Lieber nicht nachfragen - wissenschaft.de | DAMALS
DAMALS PlusGeschichte & Archäologie
Lieber nicht nachfragen
Die Vertreter der westdeutschen Medien taten sich schwer mit der Berichterstattung über den Auschwitz-Prozess. Meist gaben sie schlicht die Standpunkte von Anklage und Gericht wieder. Kritische Nachfragen zur Vergangenheitspolitik blieben fast durchweg aus.
Sie haben noch 1 von 3 kostenlosen Artikeln übrig2/3
Der Eichmann-Prozess, der 1961 in Jerusalem stattfand, gilt als eines der ersten großen internationalen Fernsehereignisse. Vor dem heimischen Bildschirm konnten die Zuschauerinnen und Zuschauer die Verhandlungen mitverfolgen. Die Bilder vom „Mann in der Glasbox“ gingen um die Welt. Zwei Jahre später richtete sich das Medieninteresse auf den Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main. Wie würden nun die Deutschen mit den ehemaligen NS-Verbrechern juristisch umgehen?
Tatsächlich spielte die Berichterstattung im Fernsehen, im Radio und in den Zeitungen für die Rezeption des Prozesses eine bedeutende Rolle – dementsprechend groß war der Druck, der auf den westdeutschen Medienvertretern lastete. Und das Verfahren hinterließ bei der nachfolgenden Politikergeneration, wie viele ihrer Vertreter später angaben, die zu Prozessbeginn noch im Studium waren, eine gesellschaftspolitische Prägung. Zwar verfolgten unzählige Schulklassen und eben auch Studentinnen und Studenten das Verfahren live auf den Zuschauertribünen. Die Mehrheit der Bevölkerung konnte den Prozess jedoch nur anhand der medialen Aufbereitung wahrnehmen.
Das Fernsehen avancierte in dieser Zeit in Westdeutschland zum Informationsleitmedium und lief dem Radio sowie den Zeitungen allmählich den Rang ab. Hatte es zuvor nur die ARD als einzigen TV-Sender gegeben, so ging seit 1963 mit dem ZDF die zweite öffentlich-rechtliche Anstalt auf Sendung. Die Westdeutschen hatten nun also die Wahl zwischen zwei Kanälen. Beide Anstalten verfügten aufgrund ihrer Monopolstellung über eine große Deutungsmacht. Fernsehen und Zeitung stellten damit das „gesellschaftliche Uhrwerk in dieser Zeit“ dar, wie die französische Historikerin Michèle Lagny einmal feststellte.
Als wenn die Reporter Pressesprecher von Staatsanwälten und Richtern wären
Welche medialen Konzepte mit Blick auf den Prozess selbst und welche hinsichtlich der Darstellung der Geschichte des Holocaust sind aus der Berichterstattung abzulesen? Und wie wurden die Bilder der Täter sowie der Opfer gezeichnet? Heute gilt der Prozess als eine Art Initialzündung in der öffentlichen Wahrnehmung des Holocaust. Tatsächlich, so war es von Anfang an der Wunsch von Fritz Bauer, sollte das Verfahren der deutschen Bevölkerung die NS-Verbrechen vor Augen führen. Die Medien spielten bei diesem aufklärerischen Anliegen eine enorm wichtige Rolle.
Die Frage nach der Darstellung von Recht und Gerechtigkeit in der Berichterstattung war in diesem Zusammenhang natürlich von Bedeutung. Gerade die TV-Journalisten zeigten bei dieser Thematik jedoch offensichtliche Unsicherheiten. Die bestätigende Haltung der Medienvertreter gegenüber der juristischen und staatlichen Autorität ist unübersehbar: Ein Großteil der Beiträge lehnte sich an die Darstellung der staatlichen Autoritäten an. Die Journalisten imitierten in der Art ihrer medialen Erzählung sogar das Juristendeutsch aus dem Gerichtssaal mit den Mitteln der Fernsehästhetik und skizzierten die Arbeit der Richter und Staatsanwälte oftmals in der Manier eines Pressesprechers – eine Haltung, die in der Breite der heutigen TV-Landschaft undenkbar wäre.
Mehr aus Geschichte & Archäologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Geschichte & Archäologie.
Wie kritiklos die meisten TV-Journalisten diese juristischen Autoritäten und auch die Haltung der Politik anerkannten, zeigt auch die Tatsache, dass die bisherige Vergangenheitspolitik der Bundesrepublik bis zum Prozess in diesem Zusammenhang nicht kritisch beleuchtet wurde. Überhaupt fehlte viel Hintergrundinformation. Das Fernsehen bot sich vielmehr als Plattform an, auf der staatliche und juristische Autoritäten ihr Handeln legitimieren konnten. Mögliche Interpretationen des Verfahrens wurden durch diese Autoritäten und nicht durch die Journalisten selbst vorgegeben.
Auch in der Zeitungslandschaft war allgemeine und gesellschaftliche Harmonie das vornehmliche Ziel dieser Jahre – wenn auch weit weniger auffallend als im Fernsehen. Es herrschte in der Medienlandschaft der Bundesrepublik insgesamt ein Defizit an Mündigkeit, Kritik und Dialogfähigkeit. Das Streben nach Konsens war eher gefragt.
Erste gesellschaftliche Demokratisierungsschübe über die Medien sind nur in damals neuen TV-Formaten erkennbar. So bohrten die Journalisten des ersten politischen Fernsehmagazins „Panorama“ (NDR, seit 1961 auf Sendung) kritisch nach und fragten, warum bislang so wenige ehemalige Täter juristisch verfolgt worden seien. Aufgeschlossen für gesellschaftlichen Wandel war dieser neue Journalistentyp, der das Berufsethos des zeitkritischen und engagierten Bürgers verkörperte. Betont kritisch und selbstbewusst gab er sich. Eine neue Journalistengeneration machte sich im bis dahin unterhaltungsorientierten Fernsehen auf den Weg.
Welch eine Überraschung: Die Täter hatten sich jahrelang als harmlose Nachbarn getarnt
Es ist selbstverständlich nicht nur die Generation der älteren Berichterstatter, bei der die Gründe für die auf Konsens gerichtete Ausgestaltung vieler Beiträge zu suchen sind. Es geht auch um inhaltliche Grundlagen: Welches wissenschaftliche und öffentliche Wissen oder welche öffentlichen Erinnerungsbilder an den Holocaust gab es eigentlich zu Beginn der 1960er Jahre in der Bundesrepublik, worauf die Journalisten hätten zurückgreifen können? Die öffentliche Präsenz der NS-Verbrechen hatte nach der „Reeducation“-Phase in den 1950er Jahren stark abgenommen, und erst im Zuge des Eichmann-Prozesses 1961 in Jerusalem nahm sie erneut zu.
Die westdeutsche Nachkriegshistoriographie hatte das Thema NS-Täterschaft lange ausgeblendet. Im frühen Verarbeitungsdiskurs wurden wenige Mitglieder der Gestapo und der SS als Täter ausgemacht und verteufelt. Sie wurden gleichsam als Kriminelle präsentiert, die mit der bürgerlichen Gemeinschaft wenig gemein hätten, und entschuldigten damit die Gesellschaft insgesamt.
Bei aller Kritik am Umgang der Journalisten der 1960er Jahre mit den Angeklagten des Auschwitz-Prozesses muss hier also die Frage gestellt werden, welche Referenzmöglichkeiten ihnen bei der Darstellung der Täter zur Verfügung standen. Dabei ist offenkundig, dass gerade der Tätertypus, mit dem es die Journalisten in der Berichterstattung über den Auschwitz-Prozess zu tun hatten, wenig erforscht war. Und über diese Täter wurde wenig öffentlich geredet.
Die unteren Dienstränge der Vernichtungslager, die sogenannten Direkttäter, die nicht die „Hauptverantwortlichen“ der Verbrechen darstellten, entstammten der bürgerlichen Mitte: Sie machten keine großen Karrieren während und nach der Zeit des Nationalsozialismus, sondern richteten sich wie die Mehrheit der bürgerlichen Gesellschaft der Republik in der bescheidenen Wohllebigkeit der 1950er Jahre ein. In ihrem Fall konnten die Fernsehmacher nicht an bekannte Präsentationsstrategien anknüpfen wie etwa an die alliierte Berichterstattung während der Nürnberger Prozesse, welche die Schuld der prominenten „Hauptverantwortlichen“ hervorhob.
Im Auschwitz-Prozess saßen nun anscheinend normale, enttarnte Nachbarn auf der Anklagebank. Vor diesem Hintergrund zeigten viele Berichterstatter eine ausgeprägt detektivische Manier beim Aufspüren der Wohnhäuser der Angeklagten und beim Befragen der Nachbarn über deren Charakter. Eine beliebte Darstellungsform der Rechercheergebnisse war es, dass sich die Journalisten selbst überrascht gaben: Schaut her, die Täter leben als normale Bürger ja mitten unter uns. Seltsam, nicht wahr? Welcher politische Rahmen es den Tätern ermöglicht hatte, für 20 Jahre „überraschend“ unterzutauchen, danach fragten nur die Mitarbeiter von „Panorama“.
Keine Fragen an die Überlebenden – sie dürfen in die Kamera sprechen
Noch weniger Anknüpfungspunkte konnte die Opfer-Forschung den Journalisten anbieten. Zu Beginn des Auschwitz-Verfahrens lag erst wenig wissenschaftliche Literatur zur Geschichte der Konzentrationslager in deutscher Sprache vor. Die breite wissenschaftliche und auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Opfern setzte viel später ein als die täterzentrierte Forschung. Es gab schlichtweg noch keine Gedenkkultur. So hielten sich auch in diesem Punkt die Medienvertreter, offensichtlich aus Unsicherheit, streng an die Tatsachen, die im Gerichtssaal verhandelt wurden.
Besonders schwer fiel ihnen die Begegnung mit den Überlebenden, die als Zeugen aussagten. Es fanden keine Interviews mit ihnen statt, sondern diese sagten lediglich monologisch vor der Kamera aus. Den Überlebenden kam im Verfahren die Bedeutung zu, die eindringliche Beschreibung des Mordgeschehens zu übernehmen und Zeugnis von der Brutalität der Direkttäter abzulegen – zumeist wiederholten sie vor den Kameras in sehr ähnlichen Worten die Aussage, die sie zuvor vor Gericht gemacht hatten.
Das Verschieben der Erzählung über die brutalen Details auf die Überlebenden stellte ein Entlastungsmoment für die Journalisten selbst, aber auch für ihr Verhältnis zur älteren Generation dar. Man hielt sich und vor allem seinen älteren Kollegen die Frage nach möglichen Verstrickungen und Verantwortungen weiter Teile der Gesellschaft somit vom Hals.
40 Jahre später wurde diese Art der dichten Beschreibung der „Direkttaten“, die nur die Überlebenden lieferten, vom US-Historiker Daniel Goldhagen zu einem Bruch von Sagbarkeitsregeln im Umgang mit den NS-Verbrechen erklärt. Tatsächlich hatten es die Journalisten zwar nicht gewagt, diesen Bruch eigenständig vorzunehmen – sie hatten nicht versucht, eigene Worte für die NS-Verbrechen zu finden. Zumindest aber trugen sie indirekt zum Tabubruch bei, indem sie den Überlebenden vor der Kamera die Gelegenheit gaben, bis dahin Ungesagtes auszusprechen. Insofern hatte die TV-Berichterstattung über den Auschwitz-Prozess letztlich eine tabubrechende Wirkung. Dafür wurde allerdings ein Umweg gewählt, der auch die Frage nach dem Umgang der bundesrepublikanischen Gesellschaft mit den Überlebenden bis zu diesem Zeitpunkt ausklammerte.
Bereits im Jahrzehnt darauf, während des Majdanek-Prozesses in Düsseldorf (1975 –1981), war die neue Journalistengeneration nicht mehr von Ängsten im Umgang mit den Überlebenden geprägt. Diese stellten, biographisch betrachtet, keine individuelle Bedrohung mehr dar. Im Gegenteil: Über die Auseinandersetzung mit den Überlebenden besetzten die Medienvertreter ein neues journalistisches Feld, das im Zuge der 68er-Bewegung als moralisches Argument gegen die für die Bundesrepublik typischen Verdrängungsmechanismen eingesetzt werden konnte. Das Thema „Schuld“ konnte mit Blick auf die Überlebenden in den ehemals besetzten Ländern in den Topos „Verantwortung“ umgewandelt werden.
Das Verfahren erregte jedoch nicht nur in Westdeutschland, sondern auch international ein großes Medieninteresse – es galt als Gradmesser für die Integration der Bundesrepublik in die Völkergemeinschaft. Zumeist wurde die Prozessführung positiv bewertet. Besonders der Blick auf die Berichterstattung über die Urteile im Prozess zeigt allerdings ein deutlich kritisches Bild. Auf großes Unverständnis stießen die in den Augen der internationalen Presse milden Urteile. Starke Kritik und gar Ablehnung des Prozesses in seiner Gänze äußerten Zeitungen des Ostblocks und kommunistische Publikationen im Westen. Sie hätten gerne gesehen, dass die personellen Kontinuitäten, insbesondere in der Wirtschaft, zum juristischen Gegenstand des Prozesses gemacht worden wären.
„Dagegen ist Dantes ,Inferno‘ ein Kindermärchen“
Viele derjenigen, die zur späteren 68er- Generation zählen, berichteten im Rückblick, dass der Auschwitz-Prozess einen wichtigen Moment in ihrer politischen Sozialisation darstelle. Auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kunst und Schriftstellerei waren von dem Verfahren tief beeindruckt, was sich in ihren jeweiligen Arbeiten niederschlug. Marie Luise Kaschnitz, Horst Krüger, Martin Walser oder Peter Weiss besuchten den Prozess und verarbeiteten ihn literarisch. Letzterer thematisierte das Verfahren im Drama „Die Ermittlung“. Es stellte das in der Spielzeit 1965/66 mit zwölf Inszenierungen meistgespielte Gegenwartsstück der Bundesrepublik dar. Und dies, obwohl Karlheinz Braun, der Lektor des deutsch-schwedischen Künstlers im Suhrkamp Verlag, im Vorfeld befürchtet hatte, „dass ein Publikum es kaum wird ertragen können, über die Zeitdauer eines ganzen Abend hinweg. Ich sagte Dir schon, wie sehr mich das Stück beeindruckt hat: das Stück ist eine einzige Ungeheuerlichkeit und Dantes ,Inferno‘ dagegen ein Kindermärchen“.
Das Publikum hielt in der Regel durch, und „Die Ermittlung“ ist heute ein Klassiker, der immer wieder aufgeführt wird.
Autorin: Dr. Sabine Horn
11. Juni 2026
Die erste Fußballweltmeisterschaft fand 1930 in Uruguay statt. Aber warum eigentlich gerade dort? Bis dahin hatten die großen europäischen…
Geschichte & Archäologie
Rätsel um kopflose Skelette geht weiter
9. Juni 2026
Kopflose Skelette aus einem jungsteinzeitlichen Siedlungsgraben in der Slowakei geben Archäologen weiterhin Rätsel auf. Denn warum Menschen…
Geschichte & Archäologie
Mammutfund erweist sich als steinzeitliches Cold Case
8. Juni 2026
Cold Case: Ein bei Regensburg entdecktes Mammutskelett hat sich als wichtiges Zeugnis der menschlichen Frühgeschichte entpuppt. Denn…