Diese Idee wurde anno 1749 zeitaltergerecht aufbereitet, das heißt naturrechtlich fundiert und versehen mit den probaten Spitzen gegen eine sich als allgewaltig verstehende Monarchie sowie einer beredten Rechtfertigung für die „Zwischengewalten“ der obersten Gerichtshöfe, denen der Autor selbst angehörte.
Die Vorstellung aber, daß der Dämon Macht durch Teilung oder Mischung der Konstitution gebändigt werden müsse, ist viel älter. Wie weit diese Vorstellung in die Geschichte zurückreicht und wie tief sie – in jeweils sehr unterschiedlicher Ausprägung bzw. Nutzanwendung – Denken und Praxis der europäischen Politik geprägt hat, zeigt das Buch des St. Galler Politikwissenschaftlers Alois Riklin eindrucksvoll auf. Dabei gelingt es Riklin, gelehrt und unterhaltsam zugleich zu schreiben. Den Weg durch so viele politische Gedankensysteme und Theorien zu einem intellektuellen Erlebnisparcours zu gestalten ist eine bewundernswerte Leistung. Durch Riklins Kunst der Anschaulichkeit füllen sich selbst die berühmt-berüchtigten Schemata, in denen mit Pfeilen verbundene Schaukästchen die Zuständigkeiten staatlicher Instanzen veranschaulichen, mit prallem Leben. Daß das Buch sich so spannend liest, wird durch eine unprätentiöse, beherzt zupackende Sprache erzeugt, die auch deftige Alltagsmetaphern nicht scheut. Zudem vibriert die Darstellung geradezu von ethischem Engagement. Selbst wenn der Gegenstand 2000 Jahre und mehr alt sein sollte – unsere Sache wird hier verhandelt! Denn auch die moderne Massendemokratie ist für Riklin eine notdürftig verkleidete machtteilige Mischverfassung, mit dem Souverän Wähler und dem oligarchischen Parlament als Hauptakteuren, eine Verteilung, die durchaus seine Billigung findet.
Nicht minder originell und eigenwillig ist die historische Akzentsetzung: Nicht Niccolò Machiavelli, sondern der Venezianer Gasparo Contarini und der Florentiner Donato Giannotti werden als die Hauptideenschmiede der Renaissance in Sachen constitutio mixta aufgeführt. Darin liegt Logik: Für Machiavelli war die Bündelung der drei guten Verfassungen Monarchie, Aristokratie und Demokratie ein Kunstgriff, um die Republik eroberungsfähig zu machen, bis ihr – siehe Rom – die Welt gehörte. Mit anderen Worten: Die gemischte Verfassung konnte als Gedankenexperiment auch zum Entwurf eines prätotalitären Staates führen. So wie alle Machtteilung nichts fruchtete, wenn die Versatzstücke der Herrschaft ein und derselben sozialen Schicht zugehörten. Hier drängen sich Einwände gegen einzelne Thesen auf. Gewiß, der venezianische Doge hatte allein keine konstitutionell verbriefte Macht, dafür aber eine hohe soziale Autorität, die sich in nützlichen Netzwerken niederschlug.
Und schließlich verweigerte selbst der Theoretiker einer ungeteilten Souveränität, Jean Bodin, dem Monarchen die Steuergesetzgebungskompetenz rundweg – in diesem Punkt der Punkte hatten sich König und Stände schiedlich-friedlich zu einigen. Machtteilungen, wohin man blickt. Doch diese Bemerkungen sollen den Wert dieses wunderbar anschaulichen Standardwerks nicht schmälern, sondern eher erhöhen: Man liest es gefesselt und nicht selten provoziert.





