Zwei Jahre später, 98 v. Chr., brachten die Konsuln Quintus Caecilius Metellus Nepos und Titus Didius ein Gesetz durch, das fortan ihren Namen trug: die Lex Caecilia et Didia. Sie regelte zwei zentrale Punkte: Erstens mussten drei Markttage, also 17 Tage, zwischen dem Einbringen eines Gesetzesvorschlags und der Abstimmung darüber vergehen. So sollten keine Anträge mehr „durchgepeitscht“ werden. Zweitens waren „Pakete“ von inhaltlich nicht verknüpften Regelungen verboten. Transparenz war die Devise. Wir wissen aus den späteren Reden Ciceros, dass dieses Gesetz immer wieder verletzt wurde, aber ebenso regelmäßig als Grundlage dafür diente, Gesetze und Urteile nachträglich wieder außer Kraft zu setzen. Es wurde ein mächtiges Werkzeug in den Machtkämpfen der ausgehenden römischen Republik.





