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Mühevolle Jahre jenseits der Alpen
Zwei Jahre nach seiner Königswahl brach Friedrich Barbarossa nach Italien auf, um 1155 in Rom zum Kaiser gekrönt zu werden. Er hatte für das Reich südlich der Alpen eigentlich keine radikalen politischen Pläne, und dennoch führte die Präsenz des Herrschers hier zu Kämpfen, die sein politisches Handeln in den folgenden zwei Jahrzehnten bestimmen sollten. Die Ereignisse betrafen das oberitalienische Königreich, den Herrschaftsbereich des Papstes in Mittelitalien und das normannische Königreich in Süditalien.
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Im städtereichen Oberitalien hatte noch im 11. Jahrhundert der Aufstieg der Kommunen begonnen. Die Einwohner setzten gegen ihre bischöflichen Stadtherren eine größere Teilhabe an der Stadtregierung durch, die nunmehr von gewählten Amtsinhabern (Konsuln) ausgeübt wurde. Fast jede der großen Städte rivalisierte mit den benachbarten um die Ausdehnung ihres Einflusses, was entsprechende Erwartungen an den Herrscher als friedens- und rechtswahrende Instanz begründete.
Auch in Rom hatte sich seit 1140 eine Kommune gebildet, und unter Anlehnung an das antike Vorbild gründete man einen Senat. In der Stadt am Tiber verband sich die Ablehnung der päpstlichen Stadtherrschaft mit einer grundsätzlichen Kritik an der Verstrickung der römischen Kirche in weltliche Angelegenheiten. Mehrfach wurde der Papst aus Rom vertrieben. Auch dazu musste Barbarossa Stellung beziehen, denn die eigentlich kaiserliche Aufgabe war seit ottonischer Zeit die Verteidigung der römischen Kirche und ihres Oberhaupts.
In Süditalien herrschte Roger II. seit 1130 als König über das Festland und die Insel Sizilien. Zwar trafen sich Kaiser und Papst im Ziel der Beseitigung dieses neuen, als usurpatorisch betrachteten Königtums, waren sich aber, was die Abgrenzung ihrer jeweiligen Ansprüche anging, nicht einig.
Mailand lehnt sich gegen den kaiserlichen Herrschaftsanspruch auf
Mit allen drei Konfliktfeldern war Barbarossa schon nördlich der Alpen in Berührung gekommen. Im März 1153 hatten in Konstanz Kaufleute aus Lodi gegen die Bedrückung durch Mailand geklagt. Einen dorthin überbrachten Brief des Königs warfen die Mailänder Konsuln vor dem versammelten Volk zu Boden und zertraten das Siegel. Barbarossas Verhältnis zu Mailand war also schon vor seinem Aufbruch nach Italien von dieser Beleidigung überschattet gewesen. Als Gegenleistung für die Kaiserkrönung sicherte er Papst Hadrian IV. (1154 –1159) zu, er werde nur mit dessen Zustimmung einen Frieden mit den Normannen schließen und ihm die römische Kommune unterwerfen.
In der Lombardei angekommen, scheiterte ein Ausgleich mit Mailand an Barbarossas Forderung nach Unterwerfung unter sein Gericht. Mailand war nicht bereit, seine gewachsene Machtstellung zur Disposition zu stellen. Außerdem war Barbarossa schon mit Mailands Hauptfeinden Pavia und Cremona in Verbindung getreten, so dass man ihn als parteiisch fürchtete.
Das Problem stellte sich erneut, als Pavia in seinem Streit mit Tortona, einer mit Mailand verbündeten Stadt, das königliche Gericht anrief. Auch Tortona erkannte das Gericht nicht an und hielt den Staufer für „einen Freund der Pavesen“. Im Vorwurf der Parteilichkeit zeigte sich ein strukturelles Dilemma, denn jede Intervention Barbarossas wurde von der Seite, die ihn nicht als Richter angerufen hatte, als Parteinahme angesehen. Weil die Ablehnung des herrscherlichen Gerichts aber auch eine Ablehnung des Herrschaftsanspruchs war und dieser öffentlich demonstrierte Ungehorsam die Ehre von Kaiser und Reich (honor imperii) verletzte, war der militärische Konflikt unausweichlich.
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Barbarossa belagerte Tortona – und war dabei auf die Hilfe Pavias angewiesen, weil seinem Ritterheer die Expertise für eine Stadtbelagerung fehlte. Als sich Tortona erfolgreich widersetzte, suchte man eine gesichtswahrende Lösung. Weil eine Genugtuung für die erlittene Ehrverletzung „um des Königs und des heiligen Reiches Ruhm und Ehre willen“ unverzichtbar war, versprach Barbarossa der Stadt im Gegenzug für eine öffentliche Unterwerfung ihre Unversehrtheit.
Die Stadt vertraute auf das Königswort – sah sich aber getäuscht, denn sie wurde nach der Unterwerfung von den Pavesen zerstört. Pavia demonstrierte in diesem Fall Treue zum König, verfolgte aber gleichzeitig eigene Ziele. Darin zeigte sich das zweite Dilemma Barbarossas: Um sich der Treue und Hilfe seiner Verbündeten sicher sein zu können, musste er ihre Interessen unterstützen. Das wiederum machte ihn zur Partei.
Auf dem Weg nach Rom wurde der Staufer mit der Forderung des Senats konfrontiert, er solle sich die Kaiserkrone erkaufen. Das war für Barbarossa ebenso anmaßend wie unerfüllbar, schließlich verdankte das Kaisertum seine besondere Würde seit der Zeit Karls des Großen der päpstlichen Krönung. Am 18. Juni 1155 empfing er von Papst Hadrian IV. vor dem Apostelgrab in St. Peter die Salbung, dann in der Messe vor dem Hauptaltar die Krone.
Das übliche Krönungsmahl im päpstlichen Lateranpalast konnte jedoch nicht stattfinden, weil die Römer die Brücke über den Tiber blockierten. Ihr Angriff auf Barbarossas Heer blieb zwar erfolglos, aber der Kaiser musste abziehen und kehrte über die Adriaküste in den deutschen Reichsteil zurück.
Ein päpstlicher Brief provoziert einen Eklat
Mailand hatte er nicht bezwungen und auch Rom dem Papst nicht unterworfen. Weil Barbarossa als Bündnispartner gegen die Normannen in Süditalien ausfiel, ließ Hadrian IV. nun durch seinen Kanzler, den Kardinal Roland Bandinelli, 1156 in Benevent Frieden mit König Wilhelm I. schließen, dem Nachfolger Rogers II. Aus der Sicht des staufischen Hofs machte sich der Papst, bisher ein Verbündeter gegen den Usurpator im Süden, nun zu dessen Schutzherrn.
Zum Eklat geriet dann 1157 Rolands Besuch auf dem Hoftag von Besançon. Der Papst ließ brieflich seine grundsätzliche Verbundenheit mit dem Kaiser betonen und ausrichten, es würde ihn nicht reuen, hätte er diesem außer der Kaiserkrönung noch ein größeres beneficium verliehen. Man stritt heftig um die Übersetzung dieser und anderer Worte, erweckten sie doch den Eindruck, als ob die Vergabe der Kaiserwürde in päpstlichem Ermessen stehe. Ganz unvermittelt prallten die gegensätzlichen Vorstellungen über den Ursprung der Kaiserwürde aufeinander.
Im ausbrechenden Tumult fragte der Kardinal, von wem denn der Kaiser das Kaisertum habe, „wenn er es nicht vom Papst hat“. Barbarossa und die Fürsten sahen die kaiserliche Stellung als unmittelbar von Gott gegeben, wurzele sie doch in der gottgewollten Wahl durch die Fürsten, weshalb die Kaiserkrone vom Papst nicht „verliehen“ sei.
Tatsächlich war seit Otto I. (936 –973) so gut wie jeder gewählte deutsche König zum Kaiser erhoben worden. Der Papst wiederum sah seine Rolle nicht auf die eines bloßen Koronators beschränkt, sondern betrachtete die Krönung als konstitutiv für die Kaiserwürde. Im Streit verließ Roland Bandinelli den Hof.
Erst nach langwierigen Verhandlungen ließ der Papst mitteilen, mit beneficium habe er bonum factum (Wohltat) gemeint, und mit „wir haben [die Krone] verliehen“ nichts anderes als „wir haben [die Krone] aufgesetzt“. Damit war der Gegensatz nicht eigentlich gelöst, aber wenigstens geglättet. Barbarossa gab den Kardinälen, die ihm diese Klarstellung im Juni 1158 in Augsburg überbrachten, den Friedenskuss.
Im Sommer 1158 erschien der Kaiser, von vielen italienischen Städten unterstützt, mit einem großen Heer vor Mailand. Um den Druck auf die Belagerten zu erhöhen, ließ er das landwirtschaftlich genutzte Umland verwüsten. Aber eine dauerhafte Belagerung überstieg seine Leistungsfähigkeit, so dass er in einen Verhandlungsfrieden einwilligte: Mailand verpflichtete sich zur Leistung des Treueids und zur Klärung von Streitfällen vor Barbarossas Gericht, zur Errichtung einer Pfalz und zum Frieden mit Lodi, durfte aber seine bisherigen Bündnisse aufrechterhalten und seine Konsuln wie bisher frei wählen, musste sie nur bestätigen lassen.
Im November 1158 lieferte der Hoftag von Roncaglia (bei Piacenza) unter Mithilfe von Rechtsgelehrten die Grundlage für die kaiserlichen Ansprüche nach. Das in Bologna rezipierte antike Römische Recht hielt mit seinem Modell des Kaisers als oberster Quelle des Rechts die geeigneten Argumente parat. Ein Lehnsgesetz galt den Zusammenhängen zwischen Landleihe und dafür geschuldeter Loyalität – von solchen Systematisierungen gingen wichtige Impulse für die Rezeption des Lehnsrechts nördlich der Alpen aus. Ein Landfriedensgesetz gebot für Konfliktfälle den Gerichtsweg, die lex regalia verzeichnete alle königlichen, finanziell nutzbaren Rechte.
Mit der gelebten Rechtspraxis in den Kommunen kaum zu vereinbaren waren die berühmten drei „Ronkalischen Gesetze“, die dem Kaiser unbeschränkte Autorität zuwiesen. An jedem Ort sollte er Pfalzen errichten (lex palatia) sowie Kopf- und Grundsteuern erheben dürfen (lex tributum) und die Quelle aller Gerichtsbarkeit sein (lex omnis iurisdictio). Dieses am Römischen Recht orientierte Konzept der Überordnung des Kaiserrechts über jede lokale Rechtsgewohnheit lehnten die Kommunen jedoch als neues und einseitiges Recht ab.
Als kaiserliche Gesandte unter Führung von Barbarossas Kanzler Rainald von Dassel im Januar 1159 die Wahl der Konsuln in Mailand überwachen wollten, sah man diese Machtdemonstration als Bruch des Friedens von 1158. Die Legaten wurden bedroht und mussten die Stadt bei Nacht verlassen. Da sie in Stellvertretung des Kaisers agierten, fiel ihre schmachvolle Behandlung direkt auf ihn zurück. Barbarossa ließ die Mailänder als Majestätsverbrecher verurteilen.
Die doppelte Papstwahl führt zur Kirchenspaltung
Auch das Verhältnis zum Papst spitzte sich wieder zu, denn die ronkalische Regaliendefinition heizte den Streit um die Abgrenzung päpstlicher und kaiserlicher Hoheitsrechte in Rom und Umgebung an. Den Anspruch des Papstes auf die Stadtherrschaft ließ Barbarossa mit dem Argument zurückweisen, er trage als römischer Kaiser einen „leeren Namen“, wenn er nicht die Hoheit über Rom ausüben könne.
Über die Frage, welches Verfahren den Rahmen zur Klärung dieser Ansprüche bilden könnte, zerstritten sich beide Seiten vollends: Während der Kaiser eine Art Schiedsverfahren ins Spiel brachte, dem auch einige Kardinäle nicht gänzlich abgeneigt waren, wollte die Partei um Hadrian IV. und dessen Kanzler Roland Bandinelli die päpstlichen Herrschaftsansprüche keinem Urteil unterwerfen. Schon suchte man an der Kurie das Bündnis mit Mailand und erwog die Exkommunikation des Kaisers, als Hadrian IV. am 1. September 1159 starb.
Die Spaltung des Kardinalskollegiums setzte sich in einer doppelten Papstwahl fort: Die Partei Hadrians erhob den Kanzler Roland als Alexander III. zum Papst, die auf Ausgleich bedachte Seite den Kardinal Octavian (Viktor IV.), einen entfernten Verwandten Barbarossas. Der Staufer ließ an seiner Parteinahme keinen Zweifel aufkommen und unterstützte Viktor IV., von dem er eine
Beilegung des Streits „zur Ehre des Reichs“ erwartete.
Die Kirchenspaltung war jedoch ein Problem europäischer Dimension und zeigte dem Kaiser die Grenzen seiner Autorität auf. Während seine Versuche, das Schisma durch die Entscheidung eines Konzils oder eines Schiedsgerichts zu beenden, wenigstens vom deutschen Episkopat zögerlich unterstützt wurden, so verstanden es Alexanders im Gesandtschaftsverkehr erfahrene Kardinäle, den englischen und französischen Episkopat sowie viele italienische Bischöfe an dessen Seite zu halten.
Die Päpste exkommunizierten sich gegenseitig, Barbarossa fiel unter den Bann Alexanders III., den die kaiserfeindliche Städtegruppe um Mailand und König Wilhelm I. von Sizilien unterstützten. Nach dem Tod Viktors IV. 1164 wurde mit Paschalis III. (1164–1168) ein zweiter und mit Calixt III. (1168–1178) ein dritter Papst gegen Alexander erhoben. 1165 verpflichtete sich Barbarossa auf dem Würzburger Hoftag eidlich, Alexander und dessen Nachfolger nie anzuerkennen.
1167 stand er kurz davor, die Oberhand zu gewinnen: Mit einem großen Heer rückte er vor Rom und versicherte sich durch Anerkennung des Senats dessen Unterstützung. Alexanders Absetzung war in greifbare Nähe gerückt. Da brach in der Augusthitze eine katastrophale Ruhrepidemie aus, der im Heer Tausende erlagen, auch Bischöfe und Herzöge sowie der Kanzler, Rainald von Dassel.
Als Folge des Desasters vor Rom zerfiel binnen kurzem die kaiserliche Machtposition in Oberitalien. Die Kommunen, die bereits seit Jahren über die nach der Zerstörung Mailands 1162 (siehe Artikel Seite 22) etablierte direkte Reichsverwaltung durch korrupte Beauftragte Barbarossas klagten, witterten in der kaiserlichen Schwäche ihre Chance und schlossen sich noch 1167 zum Lombardischen Städtebund zusammen. 1176 kam es gegen diese nun wieder unter Mailands Führung vereinten Bundesstädte bei Legnano (rund 20 Kilometer nordwestlich von Mailand) zur Schlacht. Sie endete für Barbarossa mit einer Niederlage.
Wenige Monate später ließ der Staufer Verhandlungen mit dem Papst aufnehmen. Die Bedingungen des Friedens legten die Parteien 1177 in Venedig fest, auch der Städtebund und der König von Sizilien wurden einbezogen.
Dank einer klugen Dramaturgie wahrt Barbarossa das Gesicht
Am 24. Juli 1177 trat der Kaiser auf dem Markusplatz vor den von ihm seit fast 20 Jahren bekämpften Papst. Barbarossa legte seinen Mantel ab, warf sich vor Alexander III. mit ausgestrecktem Körper zu Boden (Prostration) und küsste ihm die Füße. Daraufhin erhob sich der Papst, gab ihm den Friedenskuss und begrüßte ihn als in den Schoß der Kirche zurückgekehrt: „Gut, dass du gekommen bist, Sohn der Kirche.“
Was auf den ersten Blick wie eine vollständige Demütigung des Kaisers aussieht, war tatsächlich das Ergebnis einer klugen Regie, die es Barbarossa ermöglichte, das Gesicht zu wahren. Denn bei früheren Friedenssondierungen hatte Barbarossa Alexanders Anerkennung als rechtmäßigen Papst noch stets abgelehnt, wäre damit doch eine persönliche Begegnung mit Fußfall, Fußkuss und Stratordienst verbunden gewesen.
Diese symbolischen Handlungen hatte er zwar schon Hadrian IV., Viktor IV. und Paschalis III. erwiesen – in dieser Weise aber auch Alexander zu ehren, der ihn – damals noch als Kardinal – in Besançon schwer beleidigt hatte, blieb für ihn lange nicht denkbar.
Barbarossa war daher schon am Morgen des 24. Juli in einer Kirche fernab der großen Öffentlichkeit durch Kardinäle vom Bann gelöst worden, so dass er später als bereits mit der Kirche versöhnter Christ vor Alexander III. treten konnte.
Den Zuschauern war dies durchaus bewusst, denn wäre der Kaiser noch exkommuniziert gewesen, hätte er wegen des Verkehrsverbots mit anderen Christen nicht von Bischöfen und Fürsten begleitet vor den Papst ziehen können. Alexander hatte in diese Lösung eingewilligt. Da Barbarossa nun nicht mehr dazu gezwungen war, wurde die Prostration wahrnehmbar als ein Zeichen freiwillig entbotener, persönlicher Demut.
Am Tag darauf folgte dann der zweite Teil der symbolischen Gesten: Der Kaiser hielt dem Papst beim Aufsitzen den Steigbügel, führte dessen Schimmel, der zu diesem Zweck eigens per Schiff in die Lagunenstadt transportiert worden war, ein Stück weit am Zügel und leistete damit den Stratordienst.
Der Frieden von Venedig setzte den Kaiser wieder in Übereinstimmung mit dem von der ganzen Christenheit anerkannten Papst und ermöglichte ihm seine eigentlich spezifisch kaiserliche Aufgabe, nämlich in Einigkeit mit dem Papst als „Sohn und Verteidiger der Kirche“ zu wirken.
Der ebenfalls in Venedig geschlossene Waffenstillstand mit dem Lombardenbund mündete 1183 in den Frieden von Konstanz, mit dem Barbarossa die unterschiedlichen Rechtsgewohnheiten der Städte anerkannte und die Kommunen den Kaiser als Legitimationsquelle ihrer Stadtregierung. Damit war die Ordnung in Oberitalien auf einen neuen Konsens gegründet, der Vorwurf der Parteilichkeit durch Anerkennung des kaiserlichen Gerichts entkräftet.
Auch mit dem König von Sizilien hatte Barbarossa 1177 Frieden geschlossen. Dieser wurde 1186 mit der Heirat von Barbarossas Sohn und Nachfolger, Heinrich VI., mit Konstanze, einer Tochter König Rogers II., besiegelt.
Die Abmachungen von Venedig setzten so einen Schlusspunkt hinter vielfältig miteinander verflochtene Konflikte, zeigten die Beteiligten aller Seiten auf der Höhe ihres diplomatischen Geschicks und eröffneten dem Kaiser in seinem letzten Regierungsjahrzehnt neuen Handlungsspielraum.
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